Audi als Dienstwagen Fragen und Antworten

Audi als Dienstwagen Fragen und Antworten
Der Audi A4 AvantKategorien Bildmaterial Peoplemotive , Farb-Bild , Frau , Katalog 2002 , Kommunikation BTL , Mann , Querformat , Studio , zusätzliches People-Bildmaterial

Darf ich mit meinem Dienstwagen auch Privatfahrten unternehmen?

Dies regelt die Dienstwagenordung Ihres Unternehmens. Häufig ist die Zahl der „privaten“ Kilometer limitiert. Für überzählige privat gefahrene Kilometer ist dann ein Ausgleich zu zahlen. Existieren keine entsprechenden schriftlichen Vorgaben, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber eventuelle mündliche Vereinbarungen schriftlich bestätigen. Nutzen Sie einen Dienstwagen gemeinsam mit Kollegen, sind Privatfahrten evtl. nicht gestattet oder in einem Fahrtenbuch gesondert zu vermerken.

Kann ich Familienmitglieder, Freunde oder Anhalter mitnehmen?

Dies regelt die Dienstwagenordung Ihres Unternehmens. Existieren keine schriftlichen Vorgaben, sollten Sie dies mündlich ansprechen und anschließend die mündliche Vereinbarung Ihrem Arbeitgeber gegenüber schriftlich bestätigen.

Darf ich Dritte an das Steuer meines Dienstwagens lassen?

Dies regelt die Dienstwagenordung Ihres Unternehmens. Häufig ist es z.B. nur dem Lebenspartner gestattet. Existieren keine schriftlichen Vorgaben, sollten Sie dies mündlich ansprechen und anschließend die mündliche Vereinbarung Ihrem Arbeitgeber gegenüber schriftlich bestätigen.

Was muss ich bei einem Unfall tun?

Wertvolle Hinweise für das Verhalten bei einem Unfall im In- und Ausland finden Sie unter Audi als Dienstwagen > Know-how > Recht und Versicherung.

Muss ich mich an Unfallschäden beteiligen?

Ihr Arbeitgeber darf Sie bei Unfallschäden an den Kosten beteiligen, wenn Ihnen eine “normale Fahrlässigkeit” vorzuwerfen ist. Welchen Anteil der Reparaturkosten Sie zahlen müssen, hängt vom jeweiligen Schaden und dem bestehenden Versicherungsumfang ab, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (AZ 5 Sa 391/01). Bei einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung ersetzt die Versicherung zwar den ganzen Schaden, sie kann aber einen Teil des Geldes vom Unfallverursacher zurückverlangen. Auch Ihre private Haftpflichtversicherung tritt hier nicht ein, denn Schäden, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen, sind dort nicht versichert.

Kann ich bei einem Werkstattbesuch einen Ersatzwagen in Anspruch nehmen?

Dies regelt die Dienstwagenordung Ihres Unternehmens. In der Regel wird bei einer regulären Wartung und bei selbstverschuldeten Unfällen kein kostenloser Ersatzwagen gestellt. Bei Mängeln am Fahrzeug greift häufig eine Mobilitätsgarantie. Fragen Sie hierzu Ihren Fuhrparkverantwortlichen.

Ohne Kenntnis der entsprechenden Bestimmungen sollten Sie keinen Ersatzwagen buchen. Existieren keine schriftlichen Vorgaben, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber eventuelle mündliche Vereinbarungen inkl. der genehmigten Fahrzeugklasse schriftlich bestätigen - möglichst noch vor der Buchung des Ersatzwagens.

Was muss ich bei einem Diebstahl meines Dienstwagens tun?

Informieren Sie in Deutschland sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110. Erst mit einem polizeilichen Diebstahlprotokoll kann sich Ihr Arbeitgeber bzw. die Leasinggessellschaft an die Versicherung wenden. Wenn der Diebstahl im Ausland passierte: Dringend erforderlich ist es, sowohl die örtliche Polizei als auch die Polizei in Deutschland zu verständigen. Wenn dies nicht sofort möglich ist, gehen Sie spätestens nach Ihrer Rückkehr zur deutschen Polizei. Wenn mit dem Wagen auch Ihr Portemonnaie weg ist: Sperren Sie sofort alle Bank-, Kredit- und Versicherungskarten. Notieren Sie die Namen und Adressen von Zeugen, besonders im Ausland. Melden Sie dann umgehend den Diebstahl Ihrem Arbeitgeber.

Wie muss ich mich vor und während Urlaubsfahrten verhalten?

Sie sollten zunächst klären, ob Sie Ihren Dienstwagen für Urlaubsfahrten nutzen dürfen, z.B. bei Fahrzeugen, die von mehreren Personen genutzt werden. Ebenso sollten Sie bei einem Urlaub im Ausland sicherstellen, dass das betreffende Land von Ihrer Dienstwagenordung bzw. von Ihrem Leasingunternehmen freigegeben wurde. Wichtig sind auch eventuell bestehende Kilometerbegrenzungen und die Frage der Kostenübernahme für Kraftstoff und Betriebsmittel während des Urlaubs.

Bei einem Unfall im Ausland beachten Sie bitte die Hinweise unter Audi als Dienstwagen > Know-how > Recht und Versicherung.

Darf ich mit meinem Dienstwagen ins Ausland fahren?

Dies regelt die Dienstwagenordung Ihres Unternehmens. Häufig sind bestimmte Länder oder sogar alle Auslandsfahrten ausgeschlossen. Existieren keine schriftlichen Vorgaben, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber eventuelle mündliche Vereinbarungen und Ihre Reisepläne schriftlich bestätigen. Wer mit einem nicht auf ihn zugelassenen Dienstwagen ins Ausland fahren möchte, sollte unbedingt eine Vollmacht des Fahrzeughalters (also in der Regel Ihres Arbeitgebers) mitführen. Ohne eine solche Vollmacht droht bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei ein vorzeitiges Ende der Fahrt, denn nur eine Vollmacht weist den Fahrer als Berechtigten aus.

Um Ärger und finanzielle Verluste zu vermeiden, sollte der Autofahrer eine gültige „Grüne Karte“ (internationaler Versicherungsnachweis) sowie einen Europäischen Unfallbericht mitführen und seinen Versicherungsschutz überprüfen. Zusätzlich sinnvoll können eine private Unfallversicherung (Personenschäden), eine Vollkaskoversicherung (Schäden am eigenen Fahrzeug), ein Schutzbrief (Panne/Diebstahl) und eine Verkehrsrechtschutzversicherung sein. Die Grüne Karte ist vorgeschrieben für die Einreise nach Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Lettland, Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien und in die Türkei sowie in die Ukraine. In Polen müssen ausländische Autofahrer ohne oder mit abgelaufenem Versicherungsnachweis mit hohen Geldstrafen rechnen. In Italien fordert die Polizei nach Unfällen ebenfalls häufig die Grüne Karte.

Im Fahrzeug mitführen sollten Sie neben der Grünen Karte das Formular des Europäischen Unfallberichts sowie Papier, Kugelschreiber und Bleistift, auch ein einfacher Fotoapparat ist sinnvoll. Der Europäische Unfallbericht kann beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (www.gdv.de) oder beim eigenen Versicherer bestellt werden. Er ist auch bei Unfällen im Inland eine wertvolle Hilfe. Da der Europäische Unfallbericht immer nur in einer Landessprache verfasst ist, kann es im Ausland zu Schwierigkeiten beim Ausfüllen kommen. Deshalb wurde eine Broschüre zum Unfallbericht erstellt, die eine Ausfüllhilfe in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch und Türkisch enthält und die Sie ebenfalls kostenlos bestellen können. Bitte beachten Sie außerdem die Hinweise zum Verhalten bei einem Unfall im Ausland unter Audi als Dienstwagen > Know-how > Recht und Versicherung.

Muss ich Winterreifen benutzen?

Sie müssen nicht, aber Sie sollten. Denn der Verzicht auf Winterreifen kann im Schadenfall zu einer Mitschuld führen - selbst dann, wenn Sie völlig korrekt gefahren sind. Wäre ein Schaden durch Winterbereifung zu vermeiden gewesen, sind Sie mitschuldig und müssen entsprechend dem Prozentsatz Ihrer Mitschuld einen Teil Ihres eigenen Schadens selbst tragen. Mangelhafte Bereifung kann außerdem zu einer Gefahrerhöhung und damit zur Leistungsfreiheit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung führen. Zwar reguliert der Versicherer dann den Schaden des Unfallgegners, nimmt dann aber den Versicherungsnehmer später dafür in Regress.

Was, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen oder der Führerschein entzogen wird?

Benachrichtigen Sie umgehend Ihren Arbeitgeber und fahren Sie auf keinen Fall weiter mit Ihrem Dienstwagen. Verschweigen Sie den Sachverhalt, kann dies dazu führen, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten, wenn dieser davon erfährt oder Ihnen in schwerwiegenden Fällen (z.B. wenn sie mit dem Dienstwagen einen Unfall mit Personenschaden haben, obwohl Sie nicht fahren durften) sogar fristlos gekündigt wird.

Darf ich während der Fahrt telefonieren?

Nur wenn Sie dabei eine geeignete Freisprechanlage nutzen. Denn führt ein Autofahrer während der Fahrt ein Telefongespräch über sein Handy und benutzt dabei keine Freisprechanlage, kann bei einem dadurch verschuldeten Unfall die Versicherung die Zahlung verweigern (Oberlandesgericht Köln, AZ 9 U 43/00). Seit dem 01.10.2002 muss jede neu erworbene Freisprechanlage zudem das „e“-Prüfzeichen tragen.

Was, wenn mit meinem Dienstwagen eine Straftat begangen wurde?
Oder eine Ordnungswidrigkeit?

Der Dienstwagen ist in der Regel auf den Arbeitgeber zugelassen. Daher werden amtliche Dokumente wie z.B. Bußgeldbescheide automatisch an ihn gesandt.

Wer mit dem Dienstwagen einen Verkehrsverstoss begeht, muss das daraus resultierende Bußgeld bzw. die Strafe selbst tragen, unabhängig davon, ob der Verstoß während der dienstlichen oder privaten Nutzung erfolgte. Ein Arbeitnehmer hat selbst dann keinen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn sein Arbeitgeber ihn dazu angehalten hat, die Verkehrsregeln zu brechen. Der Arbeitgeber muss nur Schadenersatz leisten, wenn der Mitarbeiter "bei der Ausführung seiner Arbeit unverschuldet Schäden erleidet" und der Schaden dem "Betätigungsfeld des Arbeitgebers zuzurechnen" ist. Das Risiko, für einen Verkehrsverstoss Bußgeld oder Strafe zahlen zu müssen, zählt aber nicht in diesen Bereich, sondern in den Lebensbereich des Fahrers. Außerdem sei auch der Erziehungseffekt der Polizei hinfällig, wenn das Unternehmen die Geldbußen für Verkehrsverstösse bezahlen würde. Die einzige Möglichkeit, um doch das Geld von seinem Arbeitgeber ersetzt zu bekommen: Der Fahrer muss beweisen, dass sein Arbeitgeber schon in mehreren vergleichbaren Fällen seine Strafe bezahlt hat. Dann spricht das Gesetz von einer "betrieblichen Übung". In solchen Fällen kann der Fahrer davon ausgehen, dass ihm die Aufwendungen von seinem Arbeitgeber ersetzt werden. (Bundesarbeitsgericht, AZ 8 AZR 465/2000, Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, AZ 4 Sa 450/99)

Lohnt sich für mich ein Fahrtenbuch?

Ein Fahrtenbuch lohnt sich besonders für Fahrer höherpreisiger Dienstwagen, die nur wenige Privatfahrten damit unternehmen. Ein Fahrtenbuch kann allerdings nur zum Beginn eines Steuerjahres begonnen werden. Weitere Informationen finden Sie unter Audi als Dienstwagen > Know-how > Steuern > Fahrtenbuch.

Kann ich meinen privaten Schadenfreiheitsrabatt übertragen?

Bei einigen Versicherern ist es möglich, als "Mitversicherungsnehmer" seine Schadenfreiheit in den Vertrag des Dienstwagens einzubringen und fortzuschreiben. Die Schadenfreiheit wird dann unabhängig von der Nutzung oder dem Nutzer des Fahrzeugs ermittelt. Sie sollten dieser Regelung nur dann zustimmen, wenn ausschließlich Sie mit dem Fahrzeug fahren, da sich jeder Schaden auf den eigenen Schadenfreiheitsrabatt auswirkt. Bei einigen Versicherern kann die Schadenfreiheit auch gänzlich auf die Firma übertragen werden. Damit verliert der Fahrer aber die Rechte aus seinem Vertrag. Ob und in welchem Umfang dann eine spätere Rückübertragung möglich ist, hängt von dem Arbeitgeber – der dann seinerseits "verzichten" muss – sowie von den individuellen Bedingungen der neuen Versicherung ab.

Der Schadenfreiheitsrabatt kann bei den meisten Versicherern unter bestimmten Bedingungen aber auch auf den Partner übertragen werden. Ob und in welchem Umfang dann eine spätere Rückübertragung möglich ist, hängt vom Partner – der dann seinerseits "verzichten" muss – sowie von den individuellen Bedingungen der neuen Versicherung ab.

Sollte all dies nicht möglich sein, bleibt Ihr erworbener Schadenfreiheitsrabatt sieben Jahre erhalten. Beim Abschluss eines neuen Vertrags auf Ihren Namen werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse eingestuft, die am Aufhebungstag Ihres letzten Vertrags galt. Sind im Jahr der Vertragsaufhebung Schäden angefallen, so werden sie beim Neuabschluss berücksichtigt. Sollte die Unterbrechung länger als sieben Jahre dauern, verfällt Ihr Schadenfreiheitsrabatt. Sie würden dann bei einem neu zu versichernden Pkw in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft.

Was, wenn ich mich mit einer Zuzahlung an den Kosten beteiligen will?

Egal ob eine Einmalzahlung oder monatliche Kredit- oder Leasingraten als Zuzahlung für den auch privat genutzten Dienstwagen gewählt wird: Der Zuzahlungsbetrag mindert den von Ihnen zu versteuernden "geldwerten Vorteil". Dabei ist es nicht unerheblich, ob die Zuzahlungssumme einmalig oder in Raten gezahlt wird. Denn die Steuerminderung gilt nur für das jeweilige Zahlungsjahr. Der Betrag, der den geldwerten Vorteil übersteigt, hat keinen steuermindernden Einfluss mehr und verfällt. Das heißt: Legen Sie für einen 30.000 Euro teuren Wagen mit einem Mal die Gesamtsumme von 5.000 Euro hinzu, entfällt nur in diesem Jahr die Anrechnung des geldwerten Vorteils, alle anderen Jahre wird der volle zu versteuernde Betrag geltend gemacht. Wird Ihre Zuzahlungssumme dagegen auf fünf Jahre verteilt, kann der gesamte Betrag steuerlich abgesetzt werden. Deshalb sollte die Zuzahlungssumme entweder den geldwerten Vorteil nicht übersteigen oder aber der Betrag auf mehrere Jahre verteilt werden.

Kann ich privat von den Konditionen meines Arbeitgebers profitieren?

Es ist leider nicht möglich, privat einen Audi zu den Großkunden-Konditionen Ihres Arbeitgebers zu erwerben. Ihr Arbeitgeber ist allerdings berechtigt, das Eigentum an den aufgrund seines Großkunden-Vertrages von ihm bestellten und bezogenen Fahrzeugen auf Sie zu übertragen, wenn Ihr Arbeitgeber “wirtschaftlicher Eigentümer” der Fahrzeuge bleibt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn

a) Sie aufgrund Ihres Arbeitsvertrages die Nutzung eines von Ihrem Arbeitgeber gestellten Dienstwagens beanspruchen können oder zur Ausübung Ihrer Tätigkeit ein Fahrzeug benötigen,
b) das gelieferte Fahrzeug mindestens sechs Monate nach Zulassung auf Sie in Ihrem Eigentum und Besitz bleibt und in diesen sechs Monaten zu mehr als zwei Drittel (Kilometer-Leistung oder Zeit) für Ihren Arbeitgeber genutzt wird,
c) Ihr Arbeitgeber die Kosten für die Verzinsung des Kaufpreises, die Kaskoversicherung, die Abschreibung, die Kfz-Steuer, die Haftpflichtversicherung und die sonstigen Betriebskosten mindestens zu 2/3 (bzw. bei Fehlen einer Kaskoversicherung das volle Risiko für Verlust oder Beschädigung während der dienstlichen Nutzung) trägt und
d) Ihr Arbeitgeber dem liefernden Audi Partner gegenüber Sie durch Kopie des Kfz-Scheins als Halter ausweist.

Bei Bestellungen von Fahrzeugen für dienstwagenberechtigte Mitarbeiter erhält der Audi Partner von Ihrem Arbeitgeber eine Bestätigung über die Erfüllung dieser Voraussetzungen. Die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen bei dienstwagenberechtigten Mitarbeitern von Behörden wird dem Audi Partner durch Vorlage einer sogenannten “Anerkennungsbescheinigung” bestätigt.

Fahrzeuge für nicht dienstwagenberechtigte Mitarbeiter können über einen Großkunden-Vertrag nicht bezogen werden.

Kann ich meinen derzeitigen Dienstwagen vorzeitig zurückgeben?
Ich interessiere mich für ein neues Modell.

In bestimmten Fällen kann es sich lohnen, einen Dienstwagen vorzeitig zurückzugeben bzw. ihn zu verkaufen. Dies ist meist bei längerfristigen Nutzungs- und Vertragslaufzeiten (ab 3 Jahren) der Fall.

Am einfachsten ist die Situation, wenn sich der Dienstwagen durch Barkauf oder Kreditfinanzierung bereits im Eigentum des Arbeitgebers befindet. Der Arbeitnehmer kann dann seinem Arbeitgeber die kurzfristige Vermarktung erleichtern, indem er sich z.B. selbst um den Verkauf des gebrauchten Fahrzeugs kümmert. Aber auch beim Leasing ist gelegentlich eine vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs möglich. Die Errechnung eines eventuell damit verbundenen finanziellen Nachteils kann Ihr Fuhrparkverantwortlicher vornehmen. Dieser Betrag kann dann z.B. von Ihnen übernommen werden.

Kann ich meinen Dienstwagen in meinen Privatbesitz übernehmen?

Nach Ablauf eines Leasingvertrages gehen die Fahrzeuge wieder in den Besitz des Eigentümers über. Dies ist das Leasingunternehmen, das in der Regel die Weitervermarktung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Ablauf der Leasingphase bereits festgelegt hat. Daher empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig, evtl. sogar noch vor der Bestellung des Dienstwagens, Kontakt mit dem Leasingunternehmen aufzunehmen und seine eigenen Vorstellungen mit denen des Unternehmens abzustimmen.
Einfacher stellt sich der Sachverhalt dar, wenn der Arbeitgeber das Fahrzeug nicht geleast, sondern gekauft hat. Als Eigentümer kann der Arbeitgeber das Fahrzeug dann nach eigenem Ermessen verkaufen – zum Beispiel an Sie.