GRI-Index für den Audi Report 2022

Der Audi Konzern hat in Übereinstimmung („in accordance“) mit den GRI-Standards für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 berichtet. Die Auswahl der zu berichtenden Angaben erfolgte auf Basis einer weiterentwickelten Wesentlichkeitsanalyse: Die Stakeholder-Perspektive wurde 2022 um eine Auswirkungsbewertung gemäß den neuen Standards der GRI ergänzt. Für den „Content Index – Essentials Service“ überprüfte GRI Services, ob der GRI-Index klar und in Übereinstimmung mit den Standards dargestellt ist und ob die Verweise für die Angaben 2-1 bis 2-5, 3-1 und 3-2 mit den entsprechenden Abschnitten im Hauptteil des Berichts übereinstimmen. Der Service wurde an der deutschen Berichtsversion durchgeführt.

GRI Standards

Allgemeine Angaben 2021

1. Die Organisation und ihre Berichterstattungspraktiken

 

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Angabe 2-1: Organisationsprofil
Angabe 2-2: Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden

Die Informationen im Audi Report beziehen sich grundsätzlich auf den Audi Konzern. Die wesentlichen vollkonsolidierten Gesellschaften sind im Audi Fact Pack detailliert angegeben. Sollten sich bei Zahlen oder Anforderungen Abweichungen ergeben, ist dies im Audi Report kenntlich gemacht.

Angabe 2-3: Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle
Angabe 2-4: Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen

Im Berichtsjahr fand keine Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen statt.

Angabe 2-5: Externe Prüfung

2. Tätigkeiten und Mitarbeiter_innen

 

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Angabe 2-6: Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen
Angabe 2-7: Angestellte

 

2-7 a)
Bei den Angaben handelt es sich um Beschäftigtenzahlen. Je nach Kennzahl liegen der Jahresdurchschnittswert oder der Stichtag 31.12.2022 zugrunde, dies ist bei jeder Kennzahl entsprechend angegeben.

2-7 b) i. – ii.
Zum 31. Dezember 2022 waren von 87.342 Mitarbeitenden der Markengruppe Premium 1.913 Mitarbeitende befristet und 85.429 Mitarbeitende unbefristet angestellt.

2-7 b) iv. – v.
Zum 31. Dezember 2022 waren bei der AUDI AG 46.933 Mitarbeitende (davon 41.609 Männer und 5.324 Frauen) in Vollzeit beschäftigt, 4.474 Mitarbeitende (davon 1.390 Männer und 3.084 Frauen) in Teilzeit (jeweils ohne Auszubildende, ohne Altersteilzeit-Freistellungsphase).

2-7 e)
Während des Berichtszeitraums und zwischen den Berichtszeiträumen gab es keine erheblichen Schwankungen der Beschäftigtenzahlen.

2-7 b) i.–ii.
Eine Angabe nach Region und Geschlecht liegt nicht vor.

2-7 b) iv.–v.
Eine Angabe nach Region liegt nicht vor. Diese Angaben sind nicht steuerungsrelevant und werden daher nicht erhoben.

2-7 b) iii.
Arbeitnehmende mit nicht garantierten Arbeitszeiten spielen bei Audi keine Rolle, daher werden hier keine Zahlen erhoben."

Angabe 2-8: Mitarbeiter_innen, die keine Angestellten sind

Nicht angestellte Beschäftigte spielen bei Audi nur eine untergeordnete Rolle. Kennzahlen zu nicht angestellten Beschäftigten sind daher nicht steuerungsrelevant und liegen nicht vor.

3. Unternehmensführung

 

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Angabe 2-9: Führungsstruktur und Zusammensetzung

  • Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand bilden die Organe der AUDI AG. Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist die Versammlung der Aktionär_innen einer Gesellschaft, in der sie ihre Rechte in den Angelegenheiten der Aktiengesellschaft ausüben. Die AUDI AG wird von einer Alleinaktionärin, der Volkswagen AG, gehalten. Der Vorstand führt die Geschäfte der AUDI AG und des Audi Konzerns nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der AUDI AG und der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung. Darüber hinaus finden im Rahmen der Unternehmensführung die Ziele und Interessen des Volkswagen Konzernverbunds Beachtung.
  • Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Berichts bestand der Vorstand der AUDI AG aus sieben Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat der AUDI AG setzt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen aus zehn Vertreter_innen der Anteilseigner_innen und zehn Vertreter_innen der Arbeitnehmerseite (sieben Arbeitnehmer_innen des Unternehmens und drei Vertreter_innen von Gewerkschaften) zusammen. Die Anteilseignervertretenden werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Arbeitnehmer_innen der deutschen Betriebe des Audi Konzerns wählen die Arbeitnehmervertretenden. Die personelle Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand der AUDI AG ist auf der Website der AUDI AG dargestellt. https://www.audi.com/de/company/profile/company-management.html
  • Der Aufsichtsrat als Gesamtgremium muss über die erforderliche Sachkunde und die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um seine Kontrollfunktion wahrnehmen und die Geschäfte, die die Gesellschaft betreibt, beurteilen und überwachen zu können. Dazu müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein, in dem die Gesellschaft tätig ist.
  • Wesentliche Kompetenzen und Anforderungen an den Aufsichtsrat als Gesamtgremium sind insbesondere:
    • Kenntnisse oder Erfahrungen in der Herstellung und im Vertrieb von Fahrzeugen und Motoren aller Art oder sonstigen technischen Erzeugnissen,
    • Kenntnis der Automobilbranche, des Geschäftsmodells und des Markts sowie Know-how in Bezug auf die Produkte, Kenntnisse auf dem Gebiet Forschung und Entwicklung, insbesondere im Bereich der für das Unternehmen relevanten Technologien,
    • Erfahrungen in unternehmerischen Führungspositionen oder Aufsichtsratsgremien großer Unternehmen,
    • Kenntnisse auf den Gebieten Governance, Recht, Compliance,
    • vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Finanzen, in der Rechnungslegung oder in der Abschlussprüfung,
    • Kenntnisse des Kapitalmarkts,
    • Kenntnisse in den Bereichen Controlling/Risikomanagement,
    • Internes Kontrollsystem,
    • Personalkompetenz (insbesondere Suche und Auswahl von Vorstandsmitgliedern, Nachfolgeprozess) sowie Kenntnisse von Anreiz- und Vergütungssystemen für den Vorstand,
    • vertiefte Kenntnisse oder Erfahrungen in den Bereichen Mitbestimmung, Arbeitnehmerbelange und Arbeitswelt im Unternehmen.
  • Die Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte der AUDI AG. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der AUDI AG sind nicht geschäftsführend.

Angabe 2-10: Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans

  • https://www.audi.com/de/company/strategy/company-management/methods-and-practices-of-the-board-of-management-and-supervisory.html
  • Zu den wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrats der AUDI AG gehören die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie die Festlegung und regelmäßige Überprüfung der Vorstandsvergütung. Darüber hinaus überwacht und berät der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Geschäftsführung.
  • Der Aufsichtsrat der AUDI AG setzt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen aus zehn Vertreter_innen der Anteilseigner_innen und zehn Vertreter_innen der Arbeitnehmerseite (sieben Arbeitnehmer_innen des Unternehmens und drei Vertreter_innen von Gewerkschaften) zusammen. Die Anteilseignervertretenden werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Arbeitnehmer_innen der deutschen Betriebe des Audi Konzerns wählen die Arbeitnehmervertretenden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in der Regel für eine Dauer von fünf Jahren gewählt.
  • Die Zusammensetzung und die Aufgaben der Ausschüsse regelt der Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen durch Beschluss. Weitere Angaben zur Zusammensetzung und zu den erforderlichen Kompetenzen des Aufsichtsrats finden Sie unter GRI 2-9.

Angabe 2-11: Vorsitzende_r des höchsten Kontrollorgans

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der AUDI AG ist Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG. Bei der AUDI AG hat er keine geschäftsführende Funktion inne.

Angabe 2-12: Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen

Die Strategiebildung, ebenso wie die anschließende Zieleableitung und Zieleverfolgung im Themenfeld der Nachhaltigkeit, ist vollständig in das reguläre Unternehmenssteuerungsmodell der AUDI AG integriert. Daran wirkt der Vorstand der AUDI AG entscheidend aktiv mit. Der Aufsichtsrat wird zu bedeutenden Entscheidungen informiert und gibt im Rahmen seiner Verantwortungsrolle zentrale Weichenstellungen frei. Zu diesem Gesamtprozess gehört auch die angemessene Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Anspruchsgruppen die im Vorfeld der Strategiebildung ermittelt und intensiv in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Durch den weiteren Standardprozess werden zunächst projektbegleitend Umsetzungsgrade von zielführenden Maßnahmen gemonitort und anschließend eine Wirkungsanalyse durchgeführt, um die Effektivität in Bezug auf die ursprüngliche Stakeholder-Interaktion festzustellen. Die Wirkungsanalyse dient in der folgenden jährlichen Planungsrunde als neue Eingangsgröße zur Prozess- und Wirkungsverbesserung.

Angabe 2-13: Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen

Eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Unternehmensführung ist Teil der Unternehmenskultur der AUDI AG. Um die Auswirkungen der Organisation auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen bestmöglich zu erfassen, hat der Vorstand der AUDI AG Strukturen geschaffen, um Auswirkungen in der Strategie zu berücksichtigen und in die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu integrieren. Der gesamte Vorstand ist verantwortlich für die ESG-Strategie der AUDI AG, was auch die Delegation und Koordination mit anderen Mitgliedern des Managements umfasst. Die AUDI AG hat einen Regelprozess definiert, in dem Verantwortliche in einem definierten Turnus an den Vorstand berichten. Dabei werden quantitative und qualitative Leistungsinformationen zu Programmen und Initiativen vorgelegt. Zusätzlich gibt es jederzeit die Möglichkeit, den Vorstand ad hoc zu informieren.

Angabe 2-14: Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Audi Report wird vom Audi Vorstand freigegeben, der auch die Gesamtverantwortung trägt.

Angabe 2-15: Interessenkonflikte

  • Mitglieder des Vorstands bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats zur Übernahme eines öffentlichen Amtes oder eines Aufsichtsrats- oder ähnlichen Mandats in einer in- oder ausländischen Gesellschaft, Körperschaft oder Anstalt. Einer Zustimmung bedarf es nicht, soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme besteht oder es sich um die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte handelt. Jedes Vorstandsmitglied legt Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen und informiert die anderen Vorstandsmitglieder hierüber. Wesentliche Geschäfte mit einem Vorstandsmitglied nahestehenden Personen oder Unternehmungen sollen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden.
  • Jedes Aufsichtsratsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte dem_der Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber unverzüglich offenzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgabe bei wesentlichen Wettbewerbern der AUDI AG oder bei wesentlichen Wettbewerbern eines mit der AUDI AG verbundenen Unternehmens ausüben und nicht in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber stehen. Die Aufsichtsratsmitglieder teilen der Gesellschaft unverzüglich mit, wenn sie beabsichtigen, ein Vorstandsmandat in einer börsennotierten Gesellschaft, ein Aufsichtsratsmandat oder den Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft oder eine Funktion wahrzunehmen, die mit einem Vorstandsmandat, Aufsichtsratsmandat oder einem Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft vergleichbar ist. Die Aufsichtsratsmitglieder teilen der Gesellschaft alle Informationen mit, die erforderlich sind, um einen Lebenslauf, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft gibt, sowie eine ergänzende Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat zu erstellen. Die Aufsichtsratsmitglieder teilen der Gesellschaft ferner alle Informationen mit, die erforderlich sind, um diesen Lebenslauf und die ergänzende Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat jährlich zu aktualisieren.

Angabe 2-16: Übermittlung kritischer Anliegen

Es erfolgt ein regelmäßiger Austausch über die Aktivitäten von Governance, Risk & Compliance. In diesem Rahmen finden reguläre und Ad-hoc-Berichterstattungen des Chief Compliance Officers an Vorstand, Aufsichtsrat sowie Group Chief Compliance Officer und Group Integrity Officer der AUDI AG sowie des Volkswagen Konzerns statt. Dies umfasst auch Berichterstattungen über das Hinweisgebersystem. Des Weiteren zählen die Risikoquartalsberichterstattung sowie der jährliche interne „Governance, Risk & Compliance“-Jahresbericht an den Vorstand der AUDI AG und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der AUDI AG zu den Berichtspflichten von Governance, Risk & Compliance. 2022 gingen 461 Hinweise auf mögliche Regelverstöße ein. Dies entspricht dem Vorjahresniveau. Die Hinweise zeichnen sich durch ein hohes Maß an inhaltlicher Substanz aus und erfolgten mehrheitlich nicht anonym. Dies bestätigt einmal mehr, dass ein hohes Vertrauen in das Hinweisgebersystem besteht.

Angabe 2-17: Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans

Die AUDI AG verfügt über eine ausgewogene Vorstandsstruktur mit unterschiedlichen Fachkenntnissen, Qualifikationen, Hintergründen und Fähigkeiten, um die Performance des Unternehmens positiv zu beeinflussen, seinen Marktanteil zu verbessern und seine finanzielle Position zu stärken. Bei ihrer Ernennung werden die Vorstandsmitglieder daraufhin geprüft, ob sie über die notwendigen Fähigkeiten, Erfahrungen und Branchenkenntnisse verfügen, um dem Vorstand anzugehören und Anforderungen zu erfüllen. Darüber hinaus nimmt der Vorstand regelmäßig an internen und externen Schulungsmaßnahmen (im Rahmen von Workshops zur Nachhaltigkeitsstrategie, Vorstandsklausuren, Interaktionen mit dem Volkswagen Nachhaltigkeitsbeirat) teil, um seine Kenntnisse zu erweitern. Die Mitglieder des Vorstands werden außerdem ermutigt, regelmäßig an Veranstaltungen und Konferenzen teilzunehmen, um ihr Wissen und ihre Fachkenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten, wie es die Geschäfte und die Stellung des Unternehmens erfordern.

Angabe 2-18: Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans / Angabe 2-19 Vergütungspolitik / Angabe 2-20 Verfahren zur Festlegung der Vergütung

VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS

I. Grundsätze der Vorstandsvergütung

  • Über das Vergütungssystem und die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder der AUDI AG beschließt das Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Präsidiums. Das Vergütungssystem für den Audi Vorstand gilt nicht für Vorstandsmitglieder, die gleichzeitig dem Vorstand der Volkswagen AG angehören. Für diese gilt das Vergütungssystem der Volkswagen AG.
  • Bei der Vergütung für Vorstandsmitglieder werden die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) umgesetzt. Bei der Ausarbeitung des Vergütungssystems wurde der Aufsichtsrat von renommierten, unabhängigen externen Vergütungs- und Rechtsberater_innen unterstützt. Der Aufsichtsrat legt das von ihm beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre, zur Billigung vor.
  • Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein. Kriterien sind sowohl die Aufgaben eines Vorstandsmitglieds, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten der AUDI AG als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im Volkswagen Konzern gilt.
  • Die Höhe der Vergütung, die einzelnen Zielsetzungen sowie die Zielerreichung werden vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

 

II. Überblick über die Vergütungsbestandteile

  • Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für das Geschäftsjahr 2022 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der AUDI AG. Daneben gibt die Tabelle einen Überblick über die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestandteile und erläutert deren Zielsetzung, insbesondere im Hinblick darauf, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert. Die Aufnahme von ESG-Kriterien in die Vergütungssystematik befindet sich derzeit in Ausarbeitung.

 

III. Feste Vergütungsbestandteile
  • Grundgehalt:
    • Ausgestaltung: Zwölf gleiche Raten; Auszahlung jeweils zum Monatsende
    • Zielsetzung: Grundvergütung und Nebenleistungen sollen ein die Aufgaben und die Verantwortung des Vorstandsmitglieds widerspiegelndes Grundeinkommen sichern und das Eingehen unangemessener Risiken verhindern
  • Nebenleistungen:
    • Ausgestaltung: Nebenleistungen, wie zum Beispiel Fahrservice, Dienstfahrzeuge oder ärztliche Vorsorgeuntersuchungen
    • Zielsetzung: Grundvergütung und Nebenleistungen sollen ein die Aufgaben und die Verantwortung des Vorstandsmitglieds widerspiegelndes Grundeinkommen sichern und das Eingehen unangemessener Risiken verhindern
  • Betriebliche Altersversorgung (bAV)
    • Ausgestaltung:
      • Grundsätzlich beitragsorientierte Leistungszusage im Wege der Direktzusage auf Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen
      • Ab Vollendung des 65. Lebensjahres
      • Jährlicher Versorgungsbeitrag von 40 % des vertraglich vereinbarten Grundgehalts
    • Zielsetzung: bAV soll Vorstands-mitgliedern ein adäquates Versorgungs-niveau auch im Ruhestand sichern

 

IIII. Variable Vergütungsbestandteile

  • Jahresbonus:
    • Ausgestaltung:
      • Plantyp: Zielbonus
      • Bemessungszeitraum: Geschäftsjahr
      • Leistungskriterien:
        • Finanzielle Teilziele:
        • Operative Umsatzrendite (RoS) im Volkswagen Konzern und im Audi Konzern sowie Kapitalrendite (RoI) im Volkswagen und im Audi Konzern (gleichgewichtet)
        • Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr die Werte für die finanziellen Teilziele in Form eines Schwellenwerts, Zielwerts und oberen Referenzwerts fest
      • Auszahlungsbetrag Jahresbonus = individueller Zielbetrag x finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad
      • Auszahlung: Barabgeltung/Auszahlung im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses für das jeweilige Geschäftsjahr
    • Zielsetzung: Jahresbonus soll Vorstandsmitglieder incentivieren, ambitionierte Ziele zu verfolgen; wirtschaftliche Erfolgsziele fördern das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft
  • Langzeitbonus (LTI):
    • Ausgestaltung:
      • Plantyp: virtueller Performance-Share-Plan
      • Performance-Periode: drei Jahre vorwärtsgerichtet
      • Begrenzung: 200 % des Zielbetrags
      • Die virtuellen Performance Shares sind reine Rechengrößen und gewähren keine Anteile oder Stimmrechte an der Volkswagen AG
      • Zuteilung Performance Shares: Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres wird der individuell vereinbarte Zielbetrag dividiert durch das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie (Wertpapierkennnummer: 766403) im XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG an den letzten 30 Handelstagen vor dem 1. Januar der jeweiligen Performance-Periode („Anfangs-Referenzkurs“)
      • Zielfestlegung: Aufsichtsrat legt zu Beginn der Performance-Periode einen Mindestwert (Zielerreichung von 50 %), einen Zielwert (100 %) und einen Maximalwert (150 %) für EPS fest
      • Die durchschnittliche EPS-Zielerreichung über die Performance-Periode ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der jährlichen EPS-Zielerreichung während der Performance-Periode
    • Zielsetzung: Der Langzeitbonus dient dazu, die Vergütung der Vorstandsmitglieder an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens auszurichten. Die Aktienkursentwicklung in Verbindung mit den ausgeschütteten Dividenden, gemessen über drei Jahre, stellt eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher und fördert das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft

 

V. Sonstige Leistungen

  • Sonderzahlung:
    • Ausgestaltung:
      • Nur aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung mit dem Vorstandsmitglied
      • Vereinbarung im Voraus für das Geschäftsjahr und unter Festlegung der Leistungskriterien für die Sonderzahlung
      • Derzeit keine Sonderzahlungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern
    • Zielsetzung: Sonderzahlungen sollen herausragende und außergewöhnliche Leistungen honorieren und dürfen nur gewährt werden, wenn sie im Unternehmensinteresse und mit zukunfts-bezogenem Nutzen für die Gesellschaft verbunden sind

 

  • Zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder
    • Ausgestaltung:
      • Jeweils nur aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung mit dem neu eintretenden Vorstandsmitglied
      • Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung oder sonstiger finanzieller Nachteile
      • Leistungen im Zusammenhang mit Standortwechsel
      • Garantie einer Mindestvergütung
      • Im vergangenen Geschäftsjahr keine wesentlichen Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder
    • Zielsetzung: (Ausgleichs-)Zahlungen sollen ermöglichen, qualifizierte Kandidat_innen zu gewinnen

 

VI. Weitere Vergütungsregelungen

  • Malus- und Clawback-Regelungen:
    • Ausgestaltung:
      • Aufsichtsrat kann Jahresbonus und LTI bei relevantem Fehlverhalten während Bemessungszeitraum um bis zu 100 % kürzen oder zurückfordern
      • Rückforderung ausgeschlossen, wenn seit Auszahlung mehr als drei Jahre vergangen sind
    • Zielsetzung: Malus- und Clawback-Regelungen sollen individuellem Fehlverhalten und Organisations-verschulden entgegenwirken

  • Maximalvergütung:
    • Ausgestaltung:
      • Der LTI ist auf 200 % des Zielbetrags gedeckelt; bei außerordentlichen Entwicklungen kann der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen zur Wahrung des Angemessenheitsgebots (§ 87 AktG) eine Begrenzung der variablen Vergütungsbestandteile vornehmen (Cap)
 
Leistungen und Leistungszusagen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung
  • Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands und die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen Entlassungsentschädigungen für den Fall des Widerrufs der Bestellung zum Mitglied des Vorstands vor.
  • Die Vorstandsmitglieder erhalten – außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die Gesellschaft zur außerordentlichen Beendigung des Dienstvertrags berechtigt, sowie bei Widerruf der Bestellung wegen grober Pflichtverletzung – eine Abfindung als Bruttobetrag in Höhe der Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Bestellung zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft bis zum Ende der regulären Bestellungszeit, maximal für zwei Jahre. Eine etwaige Sonderzahlung bleibt für die Berechnung außer Betracht.
  • Die Abfindung wird in maximal 24 monatlichen Teilbeträgen ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Bestellung zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft gezahlt. Vertragliche Vergütungen, die die Gesellschaft für die Zeit ab Beendigung der Bestellung bis zum Ende des Dienstvertrags zahlt, werden auf die Abfindung angerechnet.
  • Nimmt das Vorstandsmitglied nach Beendigung der Bestellung eine andere Tätigkeit auf, verringert sich die Höhe der Abfindung um vertragliche Vergütungen, die die Gesellschaft ab Beendigung der Bestellung bis zum Ende des Dienstverhältnisses zahlt, und auch um anderweitige Einkünfte in diesem Zeitraum.
  • Den Mitgliedern des Vorstands sind auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt bzw. eine Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt.

 

VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

Grundsätze der Aufsichtsratsvergütung

  • Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 16 der Satzung der AUDI AG geregelt, deren aktueller Stand am 30. November 2021 durch die Hauptversammlung der AUDI AG beschlossen wurde. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der AUDI AG besteht ausschließlich aus erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen.
  • Die Mitglieder des Aufsichtsrats der AUDI AG erhalten je Geschäftsjahr eine feste Vergütung. Der_Die Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein_ihre Stellvertreter_in erhält das Doppelte der Grundvergütung eines Aufsichtsratsmitglieds. 
  • Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem für ihre Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats pro Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Vergütung pro Ausschuss, sofern der Ausschuss mindestens einmal im Jahr zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat. Die Mitgliedschaften im Nominierungs- sowie im Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG bleiben unberücksichtigt. Die Ausschussvorsitzenden erhalten den doppelten, ihre Stellvertreter_innen den eineinhalbfachen Betrag der vorstehend aufgeführten Ausschussvergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat bzw. einem seiner Ausschüsse angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. Eine auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer erstattet die Gesellschaft.
  • Für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrates oder eines Ausschusses erhält das jeweilige Mitglied eine feste Sitzungsgeldpauschale pro Geschäftsjahr. Die Vergütung und die Sitzungsgeldpauschale sind jeweils zahlbar 30 Tage nach Ende des Geschäftsjahres. Die Gesellschaft schließt außerdem zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt ab.
  • Ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats bekommen von der AUDI AG nach ihrem Ausscheiden keine Vergütung mehr für die frühere Aufsichtsratstätigkeit.

Angabe 2-21: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung

Die Daten können aus Vertraulichkeitsgründen nicht veröffentlicht werden.

4. Strategie, Richtlinien und Praktiken

 

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Angabe 2-22: Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung
Angabe 2-23: Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen

  • Audi verpflichtet ausnahmslos die Mitarbeitenden und Geschäftspartner_innen proaktiv und präventiv auf die verbindlichen Verhaltensgrundsätze, den Audi Code of Conduct bzw. den Volkswagen Code of Conduct für Geschäftspartner. In diesen Dokumenten sind unter anderem die unternehmerischen Sorgfaltspflichten und die Sorgfaltspflichten von Geschäftspartner_innen formuliert, ebenso das Bekenntnis zu Chancengleichheit und Gleichbehandlung, zur Achtung der Menschenrechte und der Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz. Darüber hinaus hat Audi die aktualisierte Volkswagen Sozialcharta für den Audi Konzern bestätigt. Diese Erklärung zu sozialen Rechten, industriellen Beziehungen und zu Wirtschaft und Menschenrechten ist ein Bekenntnis zur unternehmerischen Verantwortung und verbindliche Grundlage für die Gestaltung vertraglicher Beziehungen. Dazu zählt auch der Dialog mit internen und externen Stakeholdern.
  • Gemäß aktienrechtlicher Bestimmungen hat der Vorstand der AUDI AG ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet, darüber hinaus ein Internes Kontrollsystem (IKS) und Risikomanagementsystem (RMS) mit regelmäßigen Berichtspflichten des Vorstands sowie internen und externen Überwachungsmechanismen. Etablierte Managementsysteme wie RMS, Qualitätsmanagementsystem (QMS) und Compliance-Management-System (CMS) sowie die Systematik der Audi Regelungswelt stellen als verbindliche Ordnungsrahmen sicher, dass gesetzliche Vorgaben, Standards und unternehmerische Verpflichtungen konsistent in Unternehmens- und Markengruppenrichtlinien, Prozesse und Arbeitsanweisungen übersetzt werden und dabei die jeweils höchsten Gremien des Unternehmens in Berichts- und Entscheidungsprozesse involviert sind. Kontinuierliche, strategische Kommunikations- und Qualifizierungsmaßnahmen schärfen das Bewusstsein von Mitarbeitenden und Geschäftspartner_innen zu diesen Themen. Für kontinuierlichen Informationsfluss und -austausch sorgen darüber hinaus die regelmäßigen Berichterstattungen des Chief Compliance Officers an Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG sowie an den Group Chief Compliance Officer des Volkswagen Konzerns.
  • Audi bekennt sich zu seiner unternehmerischen Verantwortung für Menschenrechte und orientiert sich dabei maßgeblich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese beziehen sich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen und die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization. Dieses Bekenntnis ist in der Grundsatzerklärung Menschenrechte der AUDI AG dokumentiert, des Weiteren in den für alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner_innen verbindlichen Audi Verhaltensgrundsätzen bzw. dem Volkswagen Code of Conduct für Geschäftspartner und der Volkswagen Sozialcharta. Die Verpflichtungserklärungen werden im Rahmen von Regelprozessen jeweils auf höchster Ebene der Organisation, das heißt im Vorstand der AUDI AG, behandelt und verabschiedet.
  • In einem konzernübergreifenden Arbeitskreis wurden die Schwerpunktthemen im Sinne der UN-Leitprinzipien, die sogenannten Salient Business & Human Rights Issues, identifiziert. Dazu zählen unter anderem das Diskriminierungsverbot, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, der Schutz verletzlicher, insbesondere indigener Gruppen und der Schutz der Vereinigungsfreiheit. Audi veröffentlicht jährlich ein Statement zu getroffenen Maßnahmen und Managementansätzen gegen moderne Sklaverei (Slavery and Human Trafficking Statement).
  • Audi veröffentlicht sein Selbstverständnis und seine Selbstverpflichtungen in Sachen verantwortungsvoller Unternehmensführung und spezifisch zu Compliance und Integrität im Rahmen seiner Internetpräsenz auf Wirtschaft und Menschenrechte | audi.com und ESG: Gelebte Integrität und Verantwortung bei Audi | audi.com. Diese mehrsprachig öffentlich verfügbaren Inhalte werden regelmäßig aktualisiert. Spiegelbildlich sind diese Inhalte in den Medien der internen Kommunikation von Audi für alle Mitarbeitenden jederzeit verfügbar. Sie werden durch ein breites Portfolio an Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Kommunikations- und Beteiligungsformaten wie Tone from the Top / Tone from the Middle, interaktiven Veranstaltungen, Workshopangeboten sowie dem konzernweiten Integritäts- und Compliance-Programm Together4Integrity | audi.com flankiert. Dieses Programm basiert auf den Prinzipien der „Ethics & Compliance Initiative“ (ECI), eines weltweit anerkannten Standards für ethische Unternehmensgrundsätze.
  • Weitere Informationen: https://www.audi.com/de/company/sustainability/downloads-and-contact/documents-and-policies.html

Angabe 2-24: Einbeziehung politischer Verpflichtungen

Der Erfolg unseres Unternehmens hängt davon ab, dass wir unsere Ziele unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien erreichen. Im Berufsalltag weisen unsere Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) den Weg, diese Verpflichtung einzulösen. Unsere Verhaltensgrundsätze legen die wesentlichen Prinzipien fest, die für die tägliche Arbeit in unserem Unternehmen gelten. Sie sind konzernweit gültig und für alle verbindlich, unabhängig von der Hierarchieebene. Bei allen wichtigen Unternehmensentscheidungen sind Stellungnahmen von Compliance & Integrität sowie von weiteren Expert_innen wie etwa aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Unternehmensstrategie oder Rechtsservice fester Bestandteil der Vorstandsvorlagen.

Angabe 2-25: Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen

  • Das Compliance-Management-System (CMS) im Volkswagen Konzern basiert auf den Vorgaben des IDW PS 980 (Institut der Wirtschaftsprüfer Prüfstandard 980). Es bildet den Organisationsrahmen zur dauerhaften Einhaltung von rechtlichen Anforderungen und unternehmerischen Verpflichtungen. Integraler Teil des CMS ist das Integritätsmanagement, das zur langfristigen Sicherung von werteorientiertem Verhalten im Unternehmen beiträgt. Audi verpflichtet alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner_innen proaktiv und präventiv auf die verbindlichen Audi Verhaltensgrundsätze, den Code of Conduct bzw. den Volkswagen Code of Conduct für Geschäftspartner. Des Weiteren unterstützt Audi den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) durch Mitarbeit im begleitenden Branchendialog der Automobilindustrie. Audi veröffentlicht jährlich ein Statement zu getroffenen Maßnahmen und Managementansätzen gegen moderne Sklaverei (Slavery and Human Trafficking Statement).
  • Das Hinweisgebersystem nimmt konkrete Anhaltspunkte auf potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeitenden des Audi Konzerns entgegen und kann von Mitarbeitenden und Dritten jederzeit angerufen werden: https://www.audi.com/de/company/integrity-compliance-and-risk-management/whistleblower-system.html. Die konkreten Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus sind im Detail auf https://www.audi.com/de/company/integrity-compliance-and-risk-management/compliance/human-rights.html veröffentlicht.
  • Das Audi Aufklärungs-Office hat die Möglichkeit, eine Sonstige Maßnahme zu definieren. Diese umfasst sämtliche Schwächen, die im Rahmen der Verdachtsmeldung erkannt wurden. Bei der Feststellung eines Schweren Regelverstoßes erfolgt bei Prozessschwächen eine Root-Cause-Analyse, die sich auf die Ursachen fokussiert. Der quartalsmäßig fachbereichsintern durchgeführte Improvementprozess geht übergreifend auf potenzielle Verbesserungen des Compliance-Management-Systems ein.
  • Die AUDI AG und ihre Tochtergesellschaften unterziehen sich regelmäßigen internen und externen Audits, für die unter anderem ein interner Compliance-Management-System-Report erstellt wird, und geben in den Service Level Agreement Reports im Austausch mit den Tochtergesellschaften Rechenschaft über GRC-Aktivitäten.

Angabe 2-26: Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen

Potenzielles Fehlverhalten und Regelverstöße von Mitarbeitenden des Audi Konzerns können über das Hinweisgebersystem an das Audi Aufklärungs-Office gemeldet werden – vertraulich, anonym, jederzeit und in jeder Sprache. Die Meldekanäle und die Verfahrensordnung für den Beschwerdemechanismus des Audi Konzerns sind auf www.audi.com veröffentlicht. Potenzielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner können über speakup.supplychain@audi.de gemeldet werden.

Angabe 2-27: Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen

Bei etwaigen bekannten Compliance-Verstoß- und Verdachtsfällen handelt es sich um Einzelfälle ohne systemisch angelegten Ursachenhintergrund. Aus Vertraulichkeitsgründen wird die Gesamtzahl der Fälle nicht betrachtet.

Angabe 2-28: Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen

Audi arbeitet in unterschiedlichen Initiativen, Verbänden und Arbeitsgruppen, um ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Themen in Zusammenhang mit Stakeholdern zu diskutieren. Die wesentlichen Mitgliedschaften in Deutschland sind im Lobbyregister zu finden. Audi engagiert sich zudem in international bedeutenden MultiStakeholder-Nachhaltigkeitsinitiativen wie beispielsweise in der Aluminium Stewardship Initiative oder der Global Battery Alliance. Weitere Informationen finden sich hier.

5. Einbindung von Stakeholdern

 

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Angabe 2-29: Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern
Angabe 2-30: Tarifverträge

Der Anteil der Angestellten der AUDI AG, für die Tarifverträge gelten, beträgt 99,87 Prozent. Die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Angestellten der AUDI AG, die nicht unter Tarifverträge fallen, werden auf Grundlage der Tarifvereinbarungen, die für die anderen Angestellten gelten, festgelegt.

Wesentliche Themen 2021

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Angabe 3-1: Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen
Angabe 3-2: Liste der wesentlichen Themen

Wesentliche Themen für Audi sind: Emissionen und Energie entlang der Wertschöpfungskette;  Alternative Antriebstechnologien und Emissionen der Fahrzeuge; Fahrzeugsicherheit; Faire Arbeitsbedingungen und moderne Arbeitsformen; Nachhaltige Unternehmensführung; Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Materialien; Verantwortung in der Lieferkette; Ökonomische Stabilität; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Neue Mobilitätskonzepte; Compliance und Integrität, Naturschutz und Biodiversität, Unternehmenskultur, Integration und Vielfalt; Verantwortungsbewusste Digitalisierung; Stakeholder-Orientierung und langfristige Kundenbeziehungen; Gesellschaftliches Engagement.

Themenspezifische Angaben

GRI 201: Wirtschaftliche Leistung 2016

 

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Wesentliches Thema: Ökonomische Stabilität

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen

  • Eine solide wirtschaftliche Performance ist essenzielle Grundlage jedes Unternehmens, um langfristig bestehen zu können. Nur durch stabile Gewinne und positive Cashflows können notwendige Investitionen finanziert und kann die Zukunftsfähigkeit sichergestellt werden.
  • Eine unzureichende finanzielle Performance gefährdet die Umsetzung der Strategie von Audi, da die benötigten Vorleistungen in Produkte und Anlagen nicht im benötigten Umfang bereitgestellt werden können. Langfristig ergäbe sich hierdurch auch der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit von Audi.
  • In der Audi Strategie sind klare, ambitionierte Ziele für die wichtigsten finanziellen Kennzahlen festgelegt. Diese werden transparent kommuniziert und nachgehalten.
  • Der finanzielle Steuerungsprozess des Audi Konzerns orientiert sich stark an den Planungsprozessen des Volkswagen Konzerns und beinhaltet langfristige, mittelfristige, jährliche und monatliche Planungsdaten. Die darin enthaltenen finanziellen Ziele werden regelmäßig überwacht, in den Topgremien berichtet und mit dem Volkswagen Konzern abgestimmt. Bei drohenden Abweichungen werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
  • Durch eine regelmäßige Finanzberichterstattung und den Austausch mit den Kapitalmarktteilnehmenden werden die finanziellen Ziele sowie die Wettbewerbsfähigkeit überprüft.

GRI 201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
GRI 201-2: Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen

GRI 204: Beschaffungspraktiken 2016

 

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Wesentliches Thema: Verantwortung in der Lieferkette

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen
GRI 204-1: Anteil an Ausgaben für lokale Lieferant_innen

Audi ist ein international agierendes Unternehmen und produzierte im Berichtszeitraum in zwölf unterschiedlichen Ländern weltweit. Die Beschaffung von Dienstleistungen und Produkten erfolgt auf Grundlage einer globalen Lieferantenbasis mit dem Fokus, jene ressourcenoptimiert zu beschaffen. Unter der Definition „wichtige Betriebsstätten“ sollen die Standorte in Europa und Nordamerika verstanden werden; die assoziierten Unternehmen in China werden in dieser Auswertung nicht berücksichtigt. Der Begriff „lokal“ bezeichnet ferner die gesamte Region, in der sich die jeweilige Betriebsstätte befindet. Unter diesen Prämissen beträgt der prozentuale Anteil des lokalen Beschaffungsvolumens an Produkten und Dienstleistungen der wichtigen Betriebsstätten am gesamten Audi Beschaffungsvolumen im Berichtsjahr 64,9 Prozent. Auf Europa entfallen dabei 55,1 Prozent (Deutschland: 38,5 Prozent), auf Nordamerika 9,8 Prozent.

GRI 205: Antikorruption 2016

 

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Wesentliches Thema: Compliance und Integrität

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen

  • Für globale Unternehmen gilt es, im Geschäftsalltag besonders sensibel zu agieren, da Zuwendungen mit geschäftlichem Hintergrund in vielen Kulturen verbreitet sind. Dies kann zu Korruption führen und nicht nur materielle Schäden verursachen, sondern auch das Fundament einer Gesellschaft untergraben.
  • Für Audi als global agierendes Unternehmen sind moralisches Handeln und ein fairer Wettbewerb die Basis für eine einwandfreie Reputation und langfristigen Erfolg – über alle Ländergrenzen hinweg. Daher haben Korruption und Bestechung bei Audi keinen Platz.
  • Das hat das Unternehmen in seinen für alle Mitarbeitenden verbindlichen Verhaltensgrundsätzen (Audi Code of Conduct) sowie in einer spezifischen Unternehmensrichtlinie fest verankert. Audi gewährt Zuwendungen an Dritte, wie zum Beispiel externe Geschäftspartner_innen oder Amtsträger_innen, nur innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens und nach festgelegten Vorgaben. Das Gleiche gilt für die Annahme von Einladungen und Geschenken von Dritten.
  • Neben den beschriebenen Leitlinien und Verpflichtungen sind Schulungsmaßnahmen ein weiterer Bestandteil der präventiven Vermeidung von Korruption. Beispielsweise gibt es für relevante Personengruppen verpflichtende Web Based Trainings (WBT) zu Antikorruption oder dem Umgang mit Amtsträger_innen. Verdachtsfälle werden vom Audi Aufklärungs-Office in Abstimmung mit der internen Revision bearbeitet. Maßnahmen werden systematisch abgeleitet und umgesetzt.
  • Wesentliche KPIs unterliegen einem kontinuierlichen Reviewprozess. So werden beispielsweise die Teilnahmequoten an verpflichtenden WBTs getrackt und anlassbezogene Maßnahmen eingeleitet. Die regelmäßige Teilnahme an branchenübergreifenden Austausch- und Dialogformaten sowie der regelmäßige Austausch mit dem Volkswagen Konzern gewährleistet die Berücksichtigung von aktuellen Entwicklungen aus Theorie und Praxis.  

GRI 205-1: Betriebsstätten, die in Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft wurden

  • Die Prävention von Korruption hat im Audi Konzern einen hohen Stellenwert. Die Abteilung Compliance AUDI AG / Management-Systeme (I/GC-A) trägt innerhalb des Unternehmens zur nachhaltigen Korruptionsprävention bei.
  • Im Rahmen des Internal-Compliance-Risk-Assessment(ICRA)-Standardprozesses werden Compliance-Risikoprofile pro Gesellschaft erstellt, unter anderem für das Themenfeld Korruption. Jede Gesellschaft hat nach Ermittlung des Risikoprofils spezifische Einzelmaßnahmen umzusetzen, die zur Mitigation des Risikos beitragen. Zusätzlich erfolgt im Rahmen des Audi Compliance Risk Assessment (CRA) die Ermittlung geschäftsbereichsspezifischer Compliance-Risiken für die AUDI AG. Korruption zählt auch hier zu den Compliance-Kernthemen.
  • Im Berichtsjahr wurden 44 nationale und internationale Beteiligungsgesellschaften in Bezug auf das Compliance-Fokusthema Antikorruption bei Beratungsanfragen sowie der Implementierung von Richtlinien und Durchführung von Schulungen unterstützt. Grundsätzlich werden all diejenigen Gesellschaften in den Prozess einbezogen, bei denen die AUDI AG eine Mehrheitsbeteiligung hält, die Managementverantwortung innehat oder die von besonderer Bedeutung sind. Zusätzlich wird die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen von Vor-Ort Überprüfungen sowie von externen Audits überprüft. Zudem erfolgt innerhalb der AUDI AG im Rahmen der Automatisierten Compliance-Risikoanalyse (ACRA) die Ermittlung geschäftsbereichsspezifischer Compliance-Risken. Korruption zählt auch hier zu den Compliance-Kernthemen. Gesellschaften können außerdem im Rahmen des sogenannten Hot Topic Reportings Risiken, Probleme und Vorfälle unter anderem in Bezug auf Korruption an den Fachbereich Compliance und Integrität melden. Im Berichtsjahr wurden keine Hot Topics im Zusammenhang mit Korruption gemeldet.

GRI 205-2: Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung

Die für alle indirekten Mitarbeitenden, Management und Vorstand verpflichtenden Web Based Trainings (WBT) zu Antikorruption und Umgang mit Amts- und Mandatsträger_innen wurden im Berichtszeitraum in einem WBT zusammengeführt, das eine Teilnahmequote von 96,32 Prozent erreichte. Darüber hinaus wurde ein neues, verpflichtendes WBT zu Insiderrecht eingeführt, dessen Teilnahmequote bei 99,31 Prozent lag. Für die neuen Vorstände der Geschäftsbereiche Produktion und Logistik (P) und Personal und Organisation (S) der AUDI AG erfolgte die verpflichtende Vorstandsschulung zum Audi Code of Conduct und zu Antikorruption, für den gesamten Vorstand eine Schulung zum Thema „Transformation durch Integrität“. Zusätzlich zur kontinuierlichen Sensibilisierung durch risikobasierte Kommunikations- und Trainingsmaßnahmen wurde das digitale Dialogformat „Compliance Dialog“ für alle Mitarbeitenden und Führungskräfte neu etabliert. Eine Aufschlüsselung der Kennzahlen nach Region macht bei den Angaben zum Kontrollorgan keinen Sinn, da dieses in Deutschland sitzt. Eine Unterteilung nach Angestelltenkategeorie sowie Region wird für die weiteren Kriterien nicht durchgeführt, da dies nicht steuerungsrelevant ist.

GRI 205-3: Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen

2022 hat das Audi Aufklärungs-Office zwei Verdachtsfälle auf schwere Regelverstöße betreffend Korruption erhalten und zur Untersuchung an die Audi Revision abgegeben. In einemder Fälle wurde ein sonstiger Regelverstoß festgestellt, bei dem personelle Konsquenzen ausgesprochen wurden. Beim zweiten Fall wurde ein Regelverstoß festgestellt, jedoch ohne Bezug zu Korruption.

GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten 2016

 

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Wesentliches Thema: Compliance und Integrität

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen

  • Der faire und freie Wettbewerb ist das Fundament einer funktionierenden Marktwirtschaft. Er ist die Basis für Engagement und Leistungsbereitschaft, vielfältige Produkte und Dienstleistungen sowie das Streben nach Innovation. Vereinbarungen und andere abgestimmte Verhaltensweisen unter Marktteilnehmenden können den Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränken. Die Einhaltung kartellrechtlicher Vorgaben ist für die AUDI AG von zentraler Bedeutung und von den Zielen getragen, als Marktteilnehmer zu einem funktionierenden Markt beizutragen, daran zu partizipieren und negative Auswirkungen von Kartellrechtsverstößen zu vermeiden.
  • Insbesondere für ein global agierendes Unternehmen wie die AUDI AG ist die Sensibilisierung für das Kartellrecht daher von zentraler Bedeutung, denn die Einhaltung kartellrechtlicher Vorgaben ist auch im Zusammenhang mit Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen relevant.
  • Werteorientiertes Verhalten und das Einhalten von Regeln sind die Basis für nachhaltigen Erfolg. Neben dem Code of Conduct hat die AUDI AG das Thema Kartellrecht auch in weiteren unternehmensinternen Regelungen aufgegriffen, darunter spezifische kartellrechtliche Leitlinien. Diese dienen dazu, Mitarbeitenden direkt Hilfestellungen zu den vielfältigen Anforderungen des Kartellrechts für ihr tägliches Arbeiten zu geben.
  • Neben den Leitlinien stehen auch Schulungen sowie spezialisierte Rechtsberater_innen zur Verfügung, um die Beschäftigten weltweit dabei zu unterstützen, kartellrechtlich kritische Situationen zu erkennen und sich regelkonform zu verhalten. Mit Web Based-Trainings (WBT) wird Mitarbeitenden ein nahbarer und ganzheitlicher Zugang zu dem Thema und den Leitplanken des Kartellrechts vermittelt. Das WBT ist insbesondere für alle Mitglieder des Managements verpflichtend und turnusmäßig zu wiederholen.
  • Das Audi Compliance-Management-System umfasst auch das Thema Kartellrecht und findet in der gesamten AUDI AG Anwendung. Basierend auf der Auswertung werden risikospezifisch Maßnahmen empfohlen, so etwa insbesondere die Teilnahme an Web Based Trainings (WBT). Zusätzlich beinhaltet das Compliance-Regelreporting kartellrechtliche Aspekte.
  • Die Identifikation besonders relevanter Fachbereiche bzw. Stakeholder fußt insbesondere auch auf der Risikobewertung ausweislich der Ergebnisse der Abfrage im Rahmen des Compliance-Management-Systems.

GRI 206-1: Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung

Bei kartellrechtsbezogenen Verstoß- und Verdachtsfällen handelt es sich um Einzelfälle. Aus Vertraulichkeitsgründenwird die Gesamtzahl der Fälle nicht berichtet.

GRI 301: Materialien 2016

 

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Wesentliches Thema: Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Materialien

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen

  • Natürliche Ressourcen bilden die Grundlage allen Lebens auf der Erde. Die Weltwirtschaft und die Lebensqualität hängen direkt von ihnen bzw. ihrer Verfügbarkeit ab. Dabei sind die Anforderungen im Hinblick auf den Energie- und Ressourcenverbrauch an unseren Planeten exponentiell gestiegen. Entwicklungen wie das Bevölkerungswachstum, der in vielen Regionen der Welt zunehmende Wohlstand und die Urbanisierung werden die Inanspruchnahme der natürlichen Ressourcen und die Überschreitung der ökologischen Belastbarkeitsgrenzen weiter beschleunigen. Damit einher geht eine Vielzahl von weiteren ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen.
    Aktuell bestehen die Fahrzeuge der AUDI AG hauptsächlich aus Stahl- und Eisenwerkstoffen, Polymeren, Elastomeren und Leichtmetallen. Aller Voraussicht nach werden diese Rohstoffe auch in Zukunft in ausreichender Menge verfügbar sein. Dennoch ist es unser Ziel, den Verbrauch von Primärmaterial wo möglich zu reduzieren. Daher arbeiten wir neben dem Fokus auf der Recyclingfähigkeit unserer Fahrzeuge intensiv daran, Materialkreisläufe entlang der Automobilwertschöpfungskette zu schließen. Neben der Einsparung wertvoller Ressourcen soll somit der Energieverbrauch reduziert und sollen die CO2-Emissionen gesenkt werden.
  • Mit der Transformation hin zur Elektromobilität wandelt sich der Bedarf an spezifischen Rohstoffen wie beispielsweise Kobalt oder Lithium. Dabei fällt ein erheblicher Teil der CO2-Emissionen bereits bei der Herstellung eines Elektrofahrzeugs an, was unter anderem den Druck auf die Lieferkette erhöht. Folglich beziehen sich die Nachhaltigkeitsbestrebungen in der Lieferkette von Audi nicht nur auf die Verringerung von CO2-Emissionen, sondern auch auf den schonenden und sorgsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen.
  • Ressourceneffizienz wurde als eines der wesentlichen Handlungsfelder der AUDI AG identifiziert und unter anderem in der Strategie „Vorsprung 2030“ und dem Umweltprogramm Mission:Zero adressiert. Ziel ist es, möglichst viele Abfälle zu vermeiden und so viele Materialien wie möglich auf einem hohen Qualitätsniveau zurückzugewinnen, um sie perspektivisch in unserer Produktion erneut verwenden zu können. Die Unternehmensführung wird folglich bei wesentlichen Grundsatzentscheidungen eingebunden.

 

Ergriffene Maßnahmen

Batterieentwicklung

  • Die Lithium-Ionen-Batterie ist das Herzstück eines Elektroautos. Folglich arbeitet Audi in Kooperation mit dem Volkswagen Konzern an Lösungen rund um die Themen Remanufacturing, Second Life und effizientes Recycling.

Recyling und Einsatz von Rezyklat

  • In einem Fahrzeug kommen unterschiedlichste Materialien zum Einsatz – von Metallen wie Stahl und Aluminium über Kunststoffe und Elektronikbauteile bis hin zu Glas. Während viele dieser Werkstoffe bereits seit Langem in Recyclingkreisläufe zurückgeführt werden, gibt es für andere bisher oft nur einen Weg: das Downcycling, das heißt die Nutzung von Abfallstoffen als geringerwertige Rohstoffe. Genau das will Audi ändern und möglichst viele Ressourcen in geschlossenen Kreisläufen führen.
  • Schon bei der Entwicklung und beim Design eines Fahrzeugs denkt Audi an Aspekte wie die Recyclingfähigkeit – und das bereits Jahre bevor das erste Serienfahrzeug das Werk verlässt. Dabei steht eine Aussage im Fokus: „Werkstoffe, die gar nicht erst eingesetzt werden, schonen die Umwelt am meisten.“ Daher treibt Audi die Produktentwicklung mit dem Ziel der Ressourcenschonung voran und sucht immer wieder nach Anhaltspunkten, wie beispielsweise die Recyclingfähigkeit verbessert und/oder Material gespart werden kann.
  • Als Beitrag zur Ressourcenschonung kommen folglich bei immer mehr Bauteilen sogenannte Rezyklate zum Einsatz. Das sind aufbereitete Stoffe, die einem Recyclingprozess entstammen. Auch im Audi Q4 e-tron (SUV) stecken bis zu 27 Bauteile mit Rezyklatanteil. Beim Exterieur handelt es sich um Komponenten wie dem Montageträger – ein Bauteil, das besonders hohe Anforderungen hinsichtlich mechanischer Eigenschaften erfüllen muss. Im Interieur werden Rezyklate in Dämmungs- und Dämpfungsmaterialien eingesetzt. Darüber hinaus enthalten viele sichtbare Oberflächen teilweise wiederverwertete Materialien. Dazu gehören der Bodenbelag und Teile der Gepäckraumauskleidung. Der Stoff „Puls“, der mit Kunstleder kombiniert wird, enthält anteilig Rezyklate. Für eine Sitzgarnitur aus diesem Stoff werden PET-Flaschen in einem aufwendigen Verfahren zu Garn verarbeitet – das Endresultat ist ein Material, das optisch und haptisch gleiche Qualitätsstandards wie ein klassischer Textilbezug erreicht.

Leichtbau

  • Ebenso genießt Leichtbau bei Audi bereits seit Jahrzehnten höchsten Stellenwert. Als Effizienztechnologie leistet er einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der CO2-Flottenziele. Dabei setzt die Premiummarke mit den Vier Ringen nicht allein auf einen einzelnen Werkstoff, sondern auf einen intelligenten Materialmix – von Stahl über Aluminium und Magnesium bis hin zu faserverstärkten Kunststoffen. Das Motto der Leichtbau-Ingenieur_innen lautet: das richtige Material an der richtigen Stelle in der richtigen Menge.
  • Die AUDI AG verfolgt mit dem Managementansatz das Ziel, Wirtschaftswachstum von einem übermäßigen Ressourcenverbrauch zu entkoppeln und gleichzeitig Emissionen zu senken.
  • Audi arbeitet in unterschiedlichen Initiativen, Verbänden und Arbeitsgruppen, beispielsweise der Global Battery Alliance oder der Aluminium Stewardship Initiative (ASI), um ökologische, ökonomische und soziale Themen in Zusammenarbeit mit Stakeholdern voranzutreiben. Seit März 2022 ist Audi wieder Mitglied im UN Global Compact, der weltweit größten Initiative für nachhaltige Unternehmensführung. Die Mitgliedschaft in einer der aktivsten Plattformen für den Austausch zwischen Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik bildet eine wichtige Säule des Stakeholder-Managements.
  • Im Rahmen des Code of Conduct für Geschäftspartner macht Audi den Geschäftspartner_innen klare Vorgaben bei der Entwicklung, der Rohstoffgewinnung, der Herstellung, der Nutzungsphase von Produkten bis hin zum Recycling sowie bei anderen Tätigkeiten zum sparsamen Einsatz von Energie, Wasser und Rohstoffen, der Nutzung von erneuerbaren Ressourcen und der Minimierung von Umwelt- und Gesundheitsschäden.

GRI 301-1: Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen

Eine Berechnung der eingesetzten Materialien erfolgt auf Basis der Analyse von ausgewählten Modellen. Der Prozess befindet sich derzeit in Überarbeitung. Daten für das Berichtsjahr 2022 liegen nicht vor. Eine Aufschlüsselung des Gesamtgewichts in erneuerbare und nicht erneuerbare Materialien ist derzeit nicht möglich. Zukünftig wollen wir den Einsatz erneuerbarer Materialien kontinuierlich ausbauen.

GRI 301-2: Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe

Der Prozentsatz der recycelten Ausgangsstoffe wird derzeit nicht über alle Modelle des Produktportfolios hinweg ermittelt. Audi plant, den Anteil von recycelten Ausgangsstoffen kontinuierlich zu steigern. Ausgewählte Pilotprojekte wie der Material Loop analysieren die Machbarkeit für einen potenziellen Einsatz in der Serienproduktion.

GRI 301-3: Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien

Informationen sind aktuell in der erforderlichen Detailtiefe nicht verfügbar.

Audi Q4 e-tron: Stromverbrauch (kombiniert) in kWh/100 km: 19,5–16,2CO₂-Emissionen (kombiniert) in g/km: 0CO₂-Klasse: A

Audi Q4 e-tron: Stromverbrauch (kombiniert) in kWh/100 km: 19,5–16,2CO₂-Emissionen (kombiniert) in g/km: 0CO₂-Klasse: A

GRI 302: Energie 2016

 

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Wesentliches Thema: Emissionen entlang der Wertschöpfungskette

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen

 

  • Informationen zur Umweltpolitik der AUDI AG: https://www.audi.com/content/dam/gbp2/company/sustainability/downloads/documents-and-policies/2020/Grundsatzerklaerung-Umweltpolitik-AUDI-AG-2020.pdf
  • Audi stellt sich den Herausforderungen des Klimawandels und nimmt diese für sich an. Das Unternehmen bekennt sich zum 1,5-Grad-Ziel der Vereinten Nationen. Audi ist sich seiner globalen Verantwortung für die Umwelt mit allen damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft bewusst, die mit seinen Handlungen und Produkten einhergehen. Audi nutzt seine global vernetzte Innovationskraft, um seinen ökologischen Fußabdruck zu verringern. Die AUDI AG begegnet den damit einhergehenden Herausforderungen über den gesamten Lebenszyklus seiner Fahrzeuge.

GRI 302-1: Energieverbrauch innerhalb der Organisation

302-1 f)
Der Prozess zur Kennzahlenerhebung inklusive Scope Definition der Kennzahlen ist in der Volkswagen Norm 98000 verankert und sieht keine Hochrechnung auf die Gesamtstandortebene vor.

302-1 g)

Der Prozess zur Auswahl der relevanten Emissionen sowie die verwendeten Emissionsfaktoren sind – wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der Volkswagen Norm 98000 verankert. Grundsätzlich verwendet Audi die realen Emissionsfaktoren der Energieversorgungsunternehmen. Wenn dies nicht möglich ist, wird mit den Standardfaktoren des VDA gerechnet.

GRI 302-2: Energieverbrauch außerhalb der Organisation

Die Daten sind aktuell nicht verfügbar und es wird daran gearbeitet, diese in kommenden Berichtsperioden zur Verfügung zu stellen.

GRI 302-3: Energieintensität
GRI 302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
GRI 302-5: Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen

Die Daten für die Kennzahlen aus 302-5 b) & c) sind aktuell nicht verfügbar und es wird daran gearbeitet, diese in kommenden Berichtsperioden zur Verfügung zu stellen.

GRI 303: Wasser und Abwasser 2018

 

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Wesentliches Thema: Naturschutz und Biodiversität

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen

  • Audi adressiert in seinem Umweltprogramm Mission:Zero vier Handlungsfelder: Dekarbonisierung mit klarem Fokus auf die Produktion, sparsame und effiziente Wassernutzung, Ressourceneffizienz sowie Erhaltung der Biodiversität. Sauberes Trinkwasser zählt zu den weltweit wertvollsten Ressourcen: Audi hat deshalb den sparsamen und effizienten Umgang mit Wasser als Schwerpunkt in sein Umweltprogramm Mission:Zero aufgenommen. Ziel ist es dabei vor allem, Wasserkreisläufe möglichst zu schließen. Dies erfolgt durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen an den Standorten. So errichtet Audi aktuell an seinem Standort in Neckarsulm ein neues Betriebswasserversorgungszentrum, damit Abwasser wieder in den Betriebskreislauf zugeführt werden kann. Die Wirksamkeit von Maßnahmen werden durch verschiedene Kennzahlen überprüft, wie beispielsweise „Frischwasserverbrauch“ oder „genutztes Niederschlagswasser“. Audi ist ein Mitglied der Alliance for Water Stewardship (AWS).

GRI 303-1: Wasser als gemeinsam genutzte Ressource

Die Daten für die Kennzahlen aus 303-1 c) & d) sind aktuell nicht verfügbar und es wird daran gearbeitet, diese in kommenden Berichtsperioden zur Verfügung zu stellen.

GRI 303-2: Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung

Die Daten sind aktuell nicht verfügbar und es wird daran gearbeitet, diese in kommenden Berichtsperioden zur Verfügung zu stellen.

GRI 303-3: Wasserentnahme

303-3 a) iii.
Meerwasser wird nicht erhoben und deshalb auch nicht separat aufgeführt.

303-3 b) und c)
Die Daten sind aktuell nicht verfügbar und es wird daran gearbeitet, diese in kommenden Berichtsperioden zur Verfügung zu stellen.

GRI 303-4: Wasserrückführung

303-4 b)
Die Daten sind aktuell nicht verfügbar und es wirddaran gearbeitet, diese in kommenden Berichtsperioden zur Verfügung zu stellen.

303-4 c)
Alle Produktionsstandorte werden entsprechend dem regional vorliegenden Wasserstress gewichtet. Aus der Bewertung heraus werden erforderliche Maßnahmen für das Wassermanagement abgeleitet.

303-4 d)
Der Prozess zur Feststellung der relevanten Abwasserfrachten sowie der gesetzten Abwassergrenzen ist – wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der Volkswagen Norm 98000 verankert. Aufgrund der Größe des Konzerns unterliegt Audi pro Standort unterschiedlichen Gesetzgebungen. Etwaige Vorfälle werden auf lokaler Ebene gehandhabt. Aus diesem Grund liegen aktuell keine Konzerndaten zu Vorfällen vor.

GRI 303-5: Wasserverbrauch

303-5 b) und c)
Die Daten sind aktuell nicht verfügbar und es wird daran gearbeitet, diese in kommenden Berichtsperioden zur Verfügung zu stellen.

GRI 304: Biodiversität 2016

 

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Wesentliches Thema: Naturschutz und Biodiversität

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen

  • Der gravierende Verlust der Biodiversität zählt neben dem Klimawandel zu den größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Audi adressiert in seinem Umweltprogramm Mission:Zero vier Handlungsfelder: Dekarbonisierung mit klarem Fokus auf die Produktion, sparsame und effiziente Wassernutzung, Ressourceneffizienz sowie Erhaltung der Biodiversität. Seit 2015 ist Audi Mitglied in der bundesweiten Initiative „Biodiversity in Good Company“. Audi fördert im Rahmen der Mitgliedschaft den Erhalt der biologischen Vielfalt und setzt Biodiversitätsprojekte an allen Audi Standorten um. Zudem bekennt Audi sich zur UN Biodiversity Conference (CBD COP 15) und entwickelt einen eigenen Biodiversitätsindex für seine Werke. Der Index ist eine konzernweite Entwicklung gemeinsam mit Volkswagen und erfasst 58 Biodiversitätsparameter für fünf Audi Produktionsstandorte. Die Wirksamkeit von Einzelmaßnahmen wird so messbar und Fortschritte lassen sich leichter erfassen. Audi vernetzt sich mit NGOs, der Politik oder den unmittelbaren Nachbarschaften an den Standorten, um die Wirksamkeit seiner Biodiversitätsmaßnahmen zu erhöhen. https://www.progress.audi/progress/de/a-visit-at-audis-natural-habitat-for-flora-and-fauna-on-its-production-site.html

GRI 304-1: Eigene, gemietete und verwaltete Betriebsstandorte, die sich in oder neben geschützten Gebieten und Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von geschützten Gebieten befinden

Die Daten sind aktuell nicht verfügbar und es wird daran gearbeitet, diese in kommenden Berichtsperioden zur Verfügung zu stellen.

GRI 304-2: Erhebliche Auswirkungen von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen auf die Biodiversität

Die Daten sind aktuell nicht verfügbar und es wird daran gearbeitet, diese in kommenden Berichtsperioden zur Verfügung zu stellen.

GRI 305: Emissionen 2016

 

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Wesentliche Themem: Alternative Antriebstechnologien und Emissionen der Fahrzeuge und Emissionen entlang der Wertschöpfungskette

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen

  • Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen der Gegenwart. Audi bekennt sich zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. So verfolgt das Unternehmen den Plan, bis 2025 an allen Produktionsstandorten bilanziell CO₂-neutral zu produzieren. Beim Produktportfolio legt die Marke im Laufe des Jahres 2026 den Schalter um und bringt ab diesem Moment für den Weltmarkt nur noch E-Modelle neu heraus. Gleichzeitig weitet Audi innerhalb der nächsten fünf Jahre das E-Angebot aus: Bis 2027 wollen die Vier Ringe in allen Kernsegmenten ein rein elektrisches Fahrzeug im Portfolio anbieten. Dann hat das Unternehmen laut aktueller Produktplanung mehr als 20 E-Modelle im Programm. Bis zum Jahr 2033 läuft phasenweise die Produktion der letzten Verbrenner aus.  
  • In fast allen europäischen Automobilwerken des Audi Konzerns ist das Umweltmanagementsystem der Europäischen Union, EMAS (Eco-Management and Audit Scheme), installiert. Audi hat sich bereits 1995 zur Einführung eines Umweltmanagementsystems gemäß EMAS-Verordnung entschlossen und sich damit zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung sowie der Einbeziehung der Mitarbeiter_innen verpflichtet. Der Nachweis über die Einführung, wirksame Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung des Umweltmanagementsystems (ECMS) der AUDI AG basiert auf einer Validierung gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009, auch EMAS III genannt. Audi veröffentlicht die in EMAS III geforderten Kernindikatoren aus den sechs Schlüsselbereichen Energieeffizienz, Materialeffizienz, Wasser, Abfall, Flächenverbrauch in Bezug auf die biologische Vielfalt und Emissionen in die Luft.
  • Mit seinem Umweltprogramm Mission:Zero leistet Audi einen wichtigen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit – an den weltweiten Audi Standorten, in der Produktion und in der Logistik. In zahlreichen Projekten arbeitet das Mission:Zero Team daran, die Zukunft von Audi nachhaltig zu gestalten. Dekarbonisierung steht dabei als eines der zentralen Handlungsfelder im Fokus.
  • Auf dem Weg in die Mobilität der Zukunft nutzt Audi den Dekarbonisierungsindex (DKI)¹, der für alle Marken des Volkswagen Konzerns die zentrale Kennzahl für ihre Klimaziele ist. Insgesamt sollen die CO₂-Emissionen entlang des gesamten Lebenszyklus der Audi Fahrzeuge bis 2030 um 40 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2018 reduziert werden. Dieser Wert gilt exklusive der in China in CKD-Produktion (Completely Knocked Down) gefertigten Fahrzeuge.
  • Auf dem Weg zur klimaschonenden Mobilität nutzt Audi den Dekarbonisierungsindex (DKI)¹, der für alle Marken des Volkswagen Konzerns eine strategische Messgröße zur CO₂-Reduktion ist. Er bezieht die gesamte Wertschöpfungskette mit ein – von der Gewinnung von Rohstoffen und der Produktion über die Kraftstoff- und Strombereitstellung und die Fahremissionen bis hin zum Recycling.
  • Umwelt- und Energiepolitik des Audi Konzerns: https://www.audi.com/de/company/sustainability/downloads-and-contact/documents-and-policies.html
  • Umwelt- und Energiepolitik der AUDI AG: https://www.audi.com/content/dam/gbp2/company/sustainability/downloads/documents-and-policies/2020/Grundsatzerklaerung-Umweltpolitik-AUDI-AG-2020.pdf

GRI 305-1: Direkte THG-Emissionen (Scope 1) 

305-1 e)
Grundsätzlich verwendet Audi die realen Emissionsfaktoren der Energieversorgungsunternehmen. Wenn dies nicht möglich ist, wird mit den Standardfaktoren des VDA gerechnet. Dieser Prozess ist, wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung, in der Volkswagen Norm 98000 verankert.

GRI 305-2: Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2)

305-2 a)
Der Prozess zur Auswahl der relevanten Emissionen sowie die verwendeten Emissionsfaktoren sind – wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der Volkswagen Norm 98000 verankert. Grundsätzlich verwendet Audi die realen Emissionsfaktoren der Energieversorgungsunternehmen. Wenn dies nicht möglich ist, wird mit den Standardfaktoren des VDA gerechnet. Seit dem 1. Januar 2020 wurden alle produzierenden Standorte von Audi weitgehend auf Grünstrom umgestellt. Eine manuelle Berechnung aller location-based Emissionen als Referenz ist aufgrund der Größe des Konzerns nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand umzusetzen. Aus diesen Gründen erfolgt keine Berichterstattung.

305-2 e)
Der Prozess zur Auswahl der relevanten Emissionen sowie die verwendeten Emissionsfaktoren sind – wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der Volkswagen Norm 98000 verankert. Grundsätzlich verwendet Audi die realen Emissionsfaktoren der Energieversorgungsunternehmen. Wenn dies nicht möglich ist, wird mit den Standardfaktoren des VDA gerechnet.

GRI 305-3: Sonstige indirekte THG‑Emissionen (Scope 3)

Die Daten werden aus Vertraulichkeitsgründen aktuell nicht berichtet.

GRI 305-4: Intensität der THG-Emissionen

Einige Daten sind aktuell nicht verfügbar und es wird daran gearbeitet, diese in kommenden Berichtsperioden zur Verfügung zu stellen.

GRI 305-5: Senkung der THG-Emissionen

Einige Daten sind aktuell nicht verfügbar und es wird daran gearbeitet, diese in kommenden Berichtsperioden zur Verfügung zu stellen.

GRI 305-6: Emissionen Ozon abbauender Substanzen (ODS)

Die Daten sind aktuell nicht verfügbar und es wird daran gearbeitet, diese in kommenden Berichtsperioden zur Verfügung zu stellen.

GRI 305-7: Stickstoffoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) und andere signifikante Luftemissionen

305-7 b)
Der Prozess zur Auswahl der relevanten Emissionen sowie die verwendeten Emissionsfaktoren sind – wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der Volkswagen Norm 98000 verankert. Grundsätzlich verwendet Audi die realen Emissionsfaktoren der Energieversorgungsunternehmen. Wenn dies nicht möglich ist, wird mit den Standardfaktoren des VDA gerechnet.

¹Der Dekarbonisierungsindex (DKI) beschreibt die durchschnittlichen Emissionen von CO₂ und CO₂-Äquivalenten entlang des gesamten Lebenszyklus des Audi Pkw-Portfolios (der Regionen Europa [EU 27, Vereinigtes Königreich, Norwegen und Island], China und USA) und wird in Tonnen CO₂ pro Fahrzeug angegeben. Er beinhaltet sowohl die direkten und indirekten Emissionen von CO₂ und CO₂-Äquivalenten der einzelnen Produktionsstandorte (Scope 1 und 2) als auch alle weiteren direkten und indirekten Emissionen von CO₂ und CO₂-Äquivalenten im Lebenszyklus der Fahrzeuge des Portfolios der AUDI AG (Scope 3). Die Nutzungsphase wird hierbei über 200.000 km und unter Bezugnahme auf regionsspezifische Flottenwerte ohne gesetzliche Flexibilität berechnet. Die CO₂-Intensität des Ladestroms der elektrifizierten Fahrzeuge wird ebenfalls auf Basis von regionsspezifischen Strommixen berechnet. Die Wartung der Fahrzeuge wird hier nicht berücksichtigt. Fahrzeug-Ökobilanzen, die als Datengrundlage für die Berechnung der Lieferketten- und Recyclingemissionen genutzt werden, sind von externer und unabhängiger Seite nach der Norm ISO 14040 verifiziert worden.

GRI 306: Abfall 2020

 

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Wesentliches Thema: Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Materialien

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen

  • Ressourcenknappheit, Umweltverschmutzung und Klimawandel gehören zu den großen Herausforderungen der Gegenwart. Deshalb setzt der Audi Konzern nicht nur auf innovative Antriebstechnologien, sondern beginnt bereits in der Produktion, den ökologischen Fußabdruck zu verbessern. Das bedeutet einen schonenden Umgang mit Ressourcen wie Energie und Wasser und die Vermeidung von CO₂-Emissionen, Lösemittelemissionen und Abfall.
  • Das Umweltprogramm Mission:Zero hat im Bereich Ressourcenmanagement unter anderem das Ziel, eingesetzte Ressourcen zu schonen und Abfälle zu vermeiden. Ziel ist es beispielsweise, bis 2025 die Umwelt hinsichtlich CO₂, Energie, Frischwasser, Abfall zur Beseitigung sowie flüchtiger organischer Verbindungen pro produziertem Fahrzeug an den Audi Produktionsstandorten im Vergleich zu 2010 um 35 Prozent zu entlasten. Ein weiteres Beispiel für vorbildliche Ressourceneffizienz ist der IN-Campus. Die AUDI AG saniert in einem Joint Venture mit der Stadt Ingolstadt das ehemalige Bayernoil-Raffineriegelände. Statt Naturflächen auf der „grünen Wiese“ für neue Nutzflächen zu versiegeln, sanieren die beiden Partner das ehemalige Raffineriegelände umweltgerecht und beseitigen bestmöglich die Schädigungen aus der vorherigen Nutzung mittels hochmoderner Verfahren. Mit 75 Hektar ist der IN-Campus eines der größten Sanierungsprojekte in Deutschland. 15 Hektar davon sind als Ausgleichsfläche für die Natur vorgesehen.

GRI 306-1: Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen
GRI 306-2: Management erheblicher abfallbezogener Auswirkungen
GRI 306-3: Angefallener Abfall
GRI 306-4: Von Entsorgung umgeleiteter Abfall

Die Daten sind aktuell nicht verfügbar und es wird daran gearbeitet, diese in kommenden Berichtsperioden zur Verfügung zu stellen.

GRI 306-5: Zur Entsorgung weitergeleiteter Abfall

Die Daten sind aktuell nicht verfügbar und es wird daran gearbeitet, diese in kommenden Berichtsperioden zur Verfügung zu stellen.

GRI 308: Umweltbewertung der Lieferanten 2016

 

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Wesentliches Thema: Verantwortung in der Lieferkette

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen
GRI 308-1: Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden

Jedes Unternehmen, das mit Audi zusammenarbeiten möchte, muss sich an die verbindlichen Leitprinzipien des Code of Conduct für Geschäftspartner des Volkswagen Konzerns halten. Dieser Verhaltenskodex macht den Geschäftspartner_innen von Audi klare Vorgaben für Compliance, Umwelt und Soziales und bildet auch die Basis für das Nachhaltigkeitsrating (Sustainability-Rating bzw. S-Rating). Grundsätzlich ist ein positives S-Rating notwendig, um mit der Volkswagen AG oder einer Konzernmarke eine Geschäftsbeziehung eingehen zu können. Volkswagen Code of Conduct für Geschäftspartner.

GRI 308-2: Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und erfgriffene Maßnahmen

Jedes Unternehmen, das mit Audi zusammenarbeiten möchte, muss sich an die verbindlichen Leitprinzipien des Code of Conduct für Geschäftspartner des Volkswagen Konzerns halten. Dieser Verhaltenskodex macht den Geschäftspartner_innen von Audi klare Vorgaben für Compliance, Umwelt und Soziales und bildet auch die Basis für das Nachhaltigkeitsrating (Sustainability-Rating bzw. S-Rating). Grundsätzlich ist ein positives S-Rating notwendig, um mit der Volkswagen AG oder einer Konzernmarke eine Geschäftsbeziehung eingehen zu können. Volkswagen Code of Conduct für Geschäftspartner.

GRI 401: Beschäftigung 2016

 

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Wesentliches Thema: Faire Arbeitsbedingungen und moderne Arbeitsformen

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen

  • Mitarbeitende sind für Unternehmen eine wichtige Ressource. Hat ein Unternehmen zu wenig Mitarbeitende oder eine zu hohe Fluktuation – beispielsweise durch schlechte Arbeitsbedingungen –, kann das negative Auswirkungen auf viele Unternehmensbereiche haben. Für Audi könnte eine zu niedrige Anzahl an Beschäftigten bzw. eine zu hohe Fluktuation beispielsweise zu Produktionsausfällen oder zu Verlusten von wichtigem Know-how führen.
  • Um diesen Risiken entgegenzuwirken, realisiert Audi eine Vielzahl an Maßnahmen und schafft attraktive Angebote, wie etwa flexible Arbeitszeitmodelle oder Qualifizierungen. Hierbei werden auch die Arbeitnehmer_innen miteinbezogen: Sie haben bei der regelmäßig durchgeführten Befragung, dem sogenannten Stimmungsbarometer, die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und auf potenzielle Verbesserungen hinzuweisen. Im Jahr 2022 beteiligten sich 36.110 Mitarbeitende am Stimmungsbarometer der AUDI AG. Die Ergebnisse werden in den einzelnen Organisationseinheiten vorgestellt und mit den Mitarbeitenden diskutiert.
  • Die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen in der Lieferkette werden beispielsweise durch das 2019 eingeführte Sustainability-Rating überprüft. Grundsätzlich regeln Leit- und Richtlinien wie der Audi Code of Conduct oder verschiedene Betriebsvereinbarungen die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen. So ist zum Beispiel 2022 die Betriebsvereinbarung „Hybrides Arbeiten“ bei der AUDI AG in Kraft getreten, sie ebnet den Weg in eine flexible Arbeitswelt.
  • Überprüft werden die getroffenen Maßnahmen der AUDI AG durch Erhebungen und verschiedene Kennzahlen.

GRI 401-1: Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation

Eine Ermittlung der Kennzahlen nach Altersgruppe, Geschlecht und Region findet derzeit nicht statt. Diese sind nicht steuerungsrelevant.

GRI 401-2: Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden

Allen tariflichen Angestellten der AUDI AG in Teil- bzw. Vollzeit werden eine Vielzahl an betrieblichen Leistungen angeboten. Diese umfassen beispielsweise Altersvorsorgeleistungen, den Anspruch auf Elternzeit oder medizinische Vorsorgeleistungen.

GRI 401-3: Elternzeit

Grundsätzlich haben alle Angestellten der AUDI AG einen Anspruch auf Elternzeit, gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kennzahlen 401-3 c) bis e) sind nicht steuerungsrelevant und werden daher nicht erhoben.

GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis 2016

 

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Wesentliches Thema: Faire Arbeitsbedingungen und moderne Arbeitsformen

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen

  • Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer_innen und dem Unternehmen ist ein maßgeblicher Faktor für die Mitarbeiterbindung, was sich wiederum positiv auf Produktivität, Kundenservice und Umsatz sowie Innovationsfähigkeit, Wandlungsbereitschaft und Image des Unternehmens auswirkt. Auch die interne Kommunikation von betrieblichen Veränderungen bestimmt die Kultur am Arbeitsplatz und gilt als ein wichtiger Indikator für transparente Zusammenarbeit.
  • Auch bei Audi besteht grundsätzlich das Risiko, dass Arbeitnehmer_innen die Arbeitsbedingungen als unattraktiv empfinden oder aufgrund negativer Erfahrungen nicht mehr im Unternehmen tätig sein möchten. Dies könnte zu Verlusten von Arbeitskräften des Unternehmens oder zu einem Streik – und dadurch zu Produktionsausfällen – führen.
  • Um möglichen Risiken entgegenzuwirken, realisiert Audi eine Vielzahl an Maßnahmen, die zur Mitarbeiterbindung und positiven Arbeitskultur beitragen, beispielsweise das Angebot an innerbetrieblichen Qualifizierungen. Die Maßnahmen werden ausführlich überprüft, etwa durch regelmäßige Befragungen der Beschäftigten. Auszeichnungen, wie zum Beispiel der „Top Employer Award 2022“, bestätigen die Wirksamkeit der Maßnahmen. Auch der Audi Betriebsrat gestaltet die Zukunft bei Audi aktiv mit. So werden alle Betriebsvereinbarungen gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung der AUDI AG getroffen. Diese wacht zudem darüber, dass die zugunsten der Arbeitnehmer_innen geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.

GRI 402-1: Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen

Im Falle von betrieblichen Veränderungen verpflichtet sich das Unternehmen, die Mitarbeitenden frühzeitig darüber zu informieren. Neben den gesetzlichen Pflichten, die umfassend erfüllt werden, gelten auch Abreden in betrieblichen Vereinbarungen.

GRI 403: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018

 

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Wesentliches Thema: Arbeits- und Gesundheitsschutz

GRI 3: Material topics 2021, Disclosure 3-3: Management von wesentlichen Themen

  • Der Gesundheitsschutz sowie die Arbeitssicherheit gehören zu den Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die Prävention von arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen durch ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sowie der Erhalt, die Förderung und Unterstützung bei der Wiederherstellung der Gesundheit sind wesentliche Bestandteile einer nachhaltigen Unternehmensführung. Ohne leistungsfähige und gesunde Mitarbeitende können Unternehmen nicht erfolgreich sein.
  • Dies gilt insbesondere für Audi als produzierendes, global agierendes Industrieunternehmen. Im Hinblick auf Unternehmensziele wie Nachhaltigkeit und Arbeitgeberattraktivität ist ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld – das auch die Beschäftigten erwarten – eine wichtige Zielgröße.
  • Audi gewährleistet Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der jeweils gültigen nationalen Bestimmungen sowie auf der Basis der Gesundheits- und Arbeitsschutzpolitik des Unternehmens. Dies ist in verschiedenen Verpflichtungen wie dem Code of Conduct sowie in spezifischen Betriebs- und Arbeitsvereinbarungen verankert.  
    Diese Betriebsvereinbarungen sollen unter anderem dazu beitragen,
    • arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen bei Audi zu vermeiden,
    • durch gut gestaltete und organisierte Arbeit die körperliche und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern sowie die Mitarbeitenden zu befähigen und zu motivieren, verantwortungsvoll mit ihrer eigenen Gesundheit umzugehen, und
    • bei der Unternehmensentwicklung Aspekte der Arbeitssicherheit und der Gesundheit stets mit zu berücksichtigen.
  • Das Unternehmen und der Gesamtbetriebsrat haben bereits im Jahr 2005 mit der Vereinbarung „Zukunft Audi – Leistung, Erfolg, Beteiligung“ wichtige Grundlagen für die Förderung von Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden festgelegt.  
    So wurden beispielsweise folgende Maßnahmen getroffen:
    • alters- und gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung
    • Akut- und arbeitsmedizinische Betreuung
    • Audi Checkup, Förderung von Fitness und Gesundheit, arbeitsmedizinische Vorsorge/Eignungsuntersuchung
    • gesundheitsgerechte und sichere Arbeitsbedingungen
    • Beurteilung von Gefährdungen der psychischen Gesundheit
    • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
    • Schulungen und Web Based Trainings im Bereich Arbeitssicherheit
  • Während der Coronapandemie wurden den Mitarbeitenden in den Werken zudem Beratungs-, Test- und Impfmöglichkeiten geboten.
  • Wesentliche KPIs unterliegen einem kontinuierlichen Reviewprozess. So werden beispielsweise die Präventionsziele des Gesundheitsschutzes (z. B. Gesundheitsstand) sowie arbeitssicherheitsbezogene Schlüsselkennzahlen (z. B. Unfallhäufigkeitsindex) regelmäßig überwacht und falls erforderlich Maßnahmen abgeleitet.  
  • Um die Anforderungen an Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit effizient und effektiv umsetzen zu können, ist es wichtig, verschiedene Interessengruppen mit einzubeziehen. So werden bei Audi beispielsweise Betriebsrat, Management, Personalwesen sowie die Mitarbeitenden an der kontinuierlichen Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutz- und des Arbeitssicherheitsniveaus beteiligt.

GRI 403-1: Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement und ein integriertes Arbeitsschutzsystem sind zwei Ansätze von Audi, um Arbeitsunfälle zu minimieren und die gesundheitlichen Ressourcen sowie die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu stärken. Dabei helfen konzernweit gültige Standards. Für sämtliche betriebliche Abläufe haben Unternehmen und Betriebsratsvertretungen Maßnahmen entwickelt, um Unfällen und Beeinträchtigungen vorzubeugen sowie sichere Prozesse, Anlagen und Fahrzeugkomponenten zu gewährleisten. Der Vorstand trägt dabei grundsätzlich die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Zudem ist jede betriebliche Führungskraft für den Arbeitsschutz in ihrem Aufsichts- und Funktionsbereich verantwortlich. Dies ist auch in einer Betriebsvereinbarung zum Arbeitsschutz, die für alle Mitarbeitenden der AUDI AG gilt, festgehalten.  

GRI 403-2: Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen

Flächendeckende Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen inklusive Bewertung gehören zum Grundrepertoire im Arbeitsalltag bei Audi, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Grundsätzlich melden Beschäftigte von ihnen festgestellte Gefahren sowie Defekte und Mängel an Schutzsystemen und Arbeitsmitteln – sofern sie diese nicht selbst beseitigen können – unverzüglich ihrer Führungskraft. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen, der Arbeitsplatzbegehungen und der Untersuchung von Vorfällen fließen kontinuierlich in die Verbesserung des Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzniveaus bei Audi ein.

GRI 403-3: Arbeitsmedizinische Dienste

Durch das ganzheitliche Gesundheitsmanagement von Audi werden die Qualität und der Zugriff der Mitarbeitenden auf arbeitsmedizinische Dienste sichergestellt. Dazu werden u.a. bei potenziell gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen angeboten.

GRI 403-4: Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

In Kommissionen und Arbeitskreisen sind Mitglieder des Betriebsrates und/oder Beschäftigte vertreten. Darüber hinaus nimmt der Betriebsrat seine Rechte gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz wahr und organisiert sich standortbezogen in eigenen Ausschüssen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz.

GRI 403-5: Mitarbeiterschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Um einen ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten, bietet Audi zahlreiche Schulungen für verschiedene Mitarbeitende an, um so potenziellen Gefährdungen vorzubeugen. Beispielsweise gibt es Schulungen für neue Mitarbeitende, Gruppenleiter_innen oder speziell zu kritischem Maschinenumgang.

GRI 403-6: Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter

Das Unternehmen bietet zahlreiche Angebote zur Gesundheitsförderung der Belegschaft. Mittlerweile finden viele Angebote digital statt – mit dem Vorteil, dass Beschäftigte der Standorte teilnehmen können und der Zugang niedrigschwelliger ist.

GRI 403-7: Vermeidung und Minimierung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz

Für sämtliche betriebliche Abläufe haben Unternehmen und Betriebsratsvertretungen Maßnahmen entwickelt, um Unfällen und Beeinträchtigungen vorzubeugen sowie sichere Prozesse, Anlagen und Fahrzeugkomponenten zu gewährleisten. Für Fremdfirmen, die im Betriebsbereich der Audi Standorte tätig sind, sind klare Anforderungen definiert. Diese beinhalten betriebliche Regelungen, Gebote und Verbote sowie Abläufe, die im Interesse des Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutzes stehen und strikt einzuhalten sind.

GRI 403-8: Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abgedeckt sind

Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sind für alle Mitarbeitenden der AUDI AG gültig.

GRI 403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen

Im Jahr 2022 ereignete sich kein tödlicher Betriebsunfall im Audi Konzern. Die Betriebsunfälle von Leiharbeitnehmenden und Mitarbeitenden von Fremdfirmen sind in der angegebenen Kennzahl Unfallhäufigkeit aus Vertraulichkeits- und Datenschutzgründen nicht enthalten. Bei allen fahrzeugproduzierenden Gesellschaften des Audi Konzerns werden alle Verletzungen gemäß den länderspezifischen Vorgaben dokumentiert und ausgewertet. Ebenso werden bei den Gesellschaften alle Gefährdungen für die Beschäftigten gemäß den länderspezifischen Vorgaben systematisch beurteilt und dokumentiert. Detaillierte Angaben werden aus Vertraulichkeitsgründen nicht veröffentlicht.

GRI 403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine Kennzahlen zu arbeitsbedingten Erkrankungen veröffentlicht werden.

GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016

 

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Wesentliches Thema: Faire Arbeitsbedingungen und moderne Arbeitsformen

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen

  • Generell sind Aus- und Weiterbildungen von wichtiger Bedeutung und spielen gerade beim Wandel der Automobilindustrie eine zentrale Rolle. Ziel ist es, das Wissen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeitenden im eigenen Aufgabengebiet und auf aktuelle Bedarfe hin kontinuierlich weiterzuentwickeln und damit auch dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten wirken sich nicht nur positiv auf das Unternehmen und die Mitarbeitenden aus, sondern auch auf die Produkte des jeweiligen Unternehmens. Dies betrifft auch Audi.
  • Die AUDI AG bietet daher eine große Bandbreite an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Diese gliedern sich in vier Hauptbereiche: Digitalisierung, Unternehmen, Technologien und Produkt. Außerdem gibt es Plattformen, wie das interne Stellenportal, und verschiedene Beratungsangebote, welche zur Qualifizierung der Mitarbeitenden beitragen.
  • Diese Qualifizierungen werden unter anderem in der Betriebsvereinbarung „Qualifizierung“ geregelt. Hier wird beispielsweise das lebenslange Lernen mit dem Ziel der Beschäftigungsfähigkeit aller Mitarbeitenden und damit der Sicherung der Arbeitsplätze berücksichtigt.
  • Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden mithilfe verschiedener Kennzahlen (z. B. Weiterbildungsbudget in EUR) überprüft. Dem liegt ein regelmäßiger Strategie- und Zielbildungsprozess zugrunde, in dem die Fortschritte überprüft und Ziele gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie angepasst werden.
  • Audi profitiert im Hinblick auf Know-how-Transfer und Diversität zum einen durch den Austausch im Konzern und in internen Trainingscentern. Zum anderen braucht es aber auch starke externe Partner_innen und Kooperationen wie etwa mit der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI).

GRI 404-1: Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten

Eine Auswertung der Kennzahl nach Geschlecht liegt nicht vor, da dies nicht steuerungsrelevant ist.

GRI 404-2: Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe

Die AUDI AG bietet einen Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe an. Dazu gehören die betriebliche Qualifizierung und Weiterbildung, die private berufliche Weiterbildung sowie die Bildungsberatung. Gleichzeitig bietet das Unternehmen etwa Angebote zur Altersteilzeit oder der Freistellung aus Zeit-Wertpapier an.

GRI 404-3: Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer Karriereentwicklung erhalten

Unter Berücksichtigung von Chancengleichheit und Gleichbehandlung führen die disziplinarischen Führungskräfte für alle Mitarbeitenden der AUDI AG mit variablem Leistungsentgelt sowie für die Mitarbeitenden im außertariflichen Bereich ein jährliches Beurteilungsgespräch durch.

GRI 405: Diversität und Chancengleichheit 2016

 

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Wesentliches Thema: Unternehmenskultur, Integration und Vielfalt

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen

  • Diversity & Inclusion bildet im Unternehmenskontext die Grundlage für ein faires, respektvolles und partnerschaftliches Miteinander. Ein Vorteil am Arbeitsplatz ist die Steigerung der Kreativität in den Teams und die Fähigkeit, eine breite Palette an Lösungen für ein bestimmtes Problem zu finden.
  • Bei Nichtbeachtung des Themas würde Audi Potenziale, wie oben beschrieben, ungenutzt lassen. Daher hat sich Audi beispielsweise zum Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen auf unterschiedlichen Führungsebenen zu erhöhen. Audi zeigt intern und extern Haltung und unterstützt sowohl finanziell als auch in Form von inhaltlichen Beiträgen die gesellschaftliche Debatte zu Diversity & Inclusion, die dem Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung trägt und mit der Verteidigung der Menschenrechte einhergeht.
  • Das Thema „Diversität und Chancengleichheit“ wird bei der AUDI AG durch den Audi Code of Conduct, eine Gemeinsame Erklärung „Inklusion“ im Volkswagen Konzern und eine Unternehmensrichtlinie geregelt. Letztere enthält spezifische Maßnahmen zur Umsetzung von Diversity & Inclusion in der Organisation und den Unternehmensprozessen. Ziel der Richtlinie ist es, das Unternehmen und dessen Mitarbeitende vor (bewussten/unbewussten) Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu schützen, das Image der AUDI AG als inklusives Unternehmen sicherzustellen sowie die Verantwortlichkeiten im Rahmen der in der Richtlinie beschriebenen Diversity-Maßnahmen festzuschreiben.
  • Seit März 2017 gibt es eine eigene Funktionseinheit „Diversity & Inclusion“ im Geschäftsbereich Personal und Organisation. Die Mitarbeitenden sind zentrale Anlaufstelle. Zu ihren Aufgaben gehört das Beraten von Fachbereichen, Führungskräften, Gremien und Arbeitskreisen. Auch durch Kommunikation und Trainings wird das Bewusstsein in der Belegschaft für die Chancen und Risiken, die sich durch Vielfalt ergeben, weiter ausgebaut.
  • Die Abteilung Diversity & Inclusion stellt quartalsweise allen Führungskräften einen Diversity-Report zur Verfügung, in dem unter anderem die Verzielung und die Ist-Stände zu den Frauenanteilen transparent gemacht werden. Die Zielerreichungsgrade bei den Frauenanteilen und mögliche Maßnahmen werden regelmäßig auf Vorstands- und auf direkt berichtender Ebene diskutiert. Jenseits der gesetzlichen Verpflichtung hat die AUDI AG zu Steuerungszwecken weitere Diversity-Kennzahlen zu Frauenanteilen auf unterschiedlichen Ebenen (z. B. Talententwicklung) festgelegt. Und auch auf internationaler Ebene wurden Ziele zu Frauenanteilen in der Markengruppe Premium als interne Steuerungsgrößen verabschiedet.

GRI 405-1: Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten

405-1 a) i.
Geschlecht: AR: 40 % (8) Frauen, 60 % (12) Männer
Vorstand: 14,3 % (1) Frauen, 85,7 % (6) Männer

405-1 a) ii.
Altersgruppen:AR: <30 Jahre: 0 % | 30–50 Jahre: 40 % | >50 Jahre: 60 %
Vorstand: <30 Jahre: 0 % | 30–50 Jahre: 28,6 % (2) | >50 Jahre: 71,4 % (5)

GRI 405-2: Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern

Die AUDI AG verpflichtet sich durch tarifliche und betriebliche Kollektivvereinbarungen, dass Teil- und Vollzeitmitarbeitende ein gerechtes und faires Entgelt erhalten, es entscheidet allein die Tätigkeit über die Vergütung.

GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016

 

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Wesentliches Thema: Verantwortung in der Lieferkette

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen

Grundsatzerklärung Menschenrechte der AUDI AG Volkswagen Code of Conduct für Geschäftspartner.

GRI 414-1: Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden

Jedes Unternehmen, das mit Audi zusammenarbeiten möchte, muss sich an die verbindlichen Leitprinzipien des Code of Conduct für Geschäftspartner des Volkswagen Konzerns halten. Dieser Verhaltenskodex macht den Geschäftspartner_innen von Audi klare Vorgaben für Compliance, Umwelt und Soziales und bildet auch die Basis für das Nachhaltigkeitsrating (Sustainability-Rating bzw. S-Rating). Grundsätzlich ist ein positives S-Rating notwendig, um mit der Volkswagen AG oder einer Konzernmarke eine Geschäftsbeziehung eingehen zu können.

GRI 414-2: Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen

Jedes Unternehmen, das mit Audi zusammenarbeiten möchte, muss sich an die verbindlichen Leitprinzipien des Code of Conduct für Geschäftspartner des Volkswagen Konzerns halten. Dieser Verhaltenskodex macht den Geschäftspartner_innen von Audi klare Vorgaben für Compliance, Umwelt und Soziales und bildet auch die Basis für das Nachhaltigkeitsrating (Sustainability-Rating bzw. S-Rating). Grundsätzlich ist ein positives S-Rating notwendig, um mit der Volkswagen AG oder einer Konzernmarke eine Geschäftsbeziehung eingehen zu können.

GRI 416: Kundengesundheit und -sicherheit 2016

 

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Wesentliches Thema: Fahrzeugsicherheit

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen
GRI 416-1: Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit

Der Audi Qualitätsanspruch orientiert sich auch und besonders am gesellschaftlichen Wandel, an Kundenanforderungen, an gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie an den unternehmensinternen verbindlichen Verhaltensgrundsätzen. Alle Geschäftsbereiche fassen ihre Qualitätsansprüche in Ziele, steuern diese eigenverantwortlich über Kenngrößen, unterliegen unabhängigen Kontrollen und tragen zum Erreichen der Unternehmensziele bei. Audi legt besonderes Augenmerk darauf, hochwertige und sichere Fahrzeuge zu produzieren. So werden alle Produkt- und Dienstleistungskategorien auf ihre Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit geprüft, bevor eine Auslieferung an den_die Kund_in erfolgt. Auch nach der Auslieferung an die Kund_innen behält Audi seine Produkte im Auge – ganz im Sinne der Produktbeobachtungspflicht. Im Auftrag des Vorstands untersucht der Ausschuss für Produktsicherheit (APS) Themenmeldungen für ausgelieferte Fahrzeuge und Produkte und leitet Maßnahmen ein, wenn die Anforderungen an die notwendige Produktsicherheit oder Vorschriftenkonformität nicht gegeben sind. Analog steuert der APS die Beantwortung von Anfragen von Behörden und Verbraucherschutzverbänden auf dem Gebiet der Produktsicherheit und -konformität, wenn bereits in Verkehr gebrachte Fahrzeuge und Produkte betroffen sind.

GRI 416-2: Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit

Im Rahmen der kontinuierlichen Entwicklung und Verbesserung ist insbesondere neben Schnittstellen zum Umwelt-Compliance-Management-System (ECMS), Product Compliance Management System (PCMS) und dem Ausschuss für Produktsicherheit (APS) auch die Schnittstelle zum Compliance-Management-System (CMS) hervorzuheben. Ziele sind hier u.a. Informationen über Prozessschwächen auszutauschen, gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten und somit die Compliance-Risiken von Produktsicherheit und Produktkonformität zu minimieren. Audi hat 2020 begonnen, Produktintegrität und das Product Compliance Management System (PCMS) als Ordnungsrahmen zur Gewährleistung von Produktintegrität im Unternehmen zu etablieren. Nach Start des Regelbetriebs in 2021 stand 2022 die Weiterentwicklung des PCMS im Fokus. Durch Einhaltung der Regelungen in der Unternehmensrichtlinie U_059 sorgen alle Mitarbeitenden dafür, Produktintegritätsrisiken zu minimieren. Auf Basis der Unternehmensrichtlinie U_002 beobachtet Audi seine Produkte auch nach dem Inverkehrbringen. Ergeben sich hier Hinweise auf mögliche Abweichungen bezüglich der erforderlichen Produktsicherheit oder -konformität, sorgt der APS für die notwendige Sachverhaltsaufklärung und leitet gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden ein. Dies schließt auch etwaige erforderliche Produktkorrekturen mit ein. Aus Vertraulichkeitsgründen können keine konkreten Kennzahlen berichtet werden.

GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016

 

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Wesentliches Thema: Verantwortungsbewusste Digitalisierung

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen
GRI 418-1: Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten

Wie auch im Vorjahr kam es 2022 zu keiner begründeten Beschwerde in Bezug auf die Verletzung des Schutzes vonKundendaten.

Wesentliches Thema: Neue Mobilitätskonzepte

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen

Wesentliches Thema: Stakeholder-Orientierung und langfristige Kundenbeziehungen

Wesentliches Thema: Gesellschaftliches Engagement

Angabe 3-3: Management von wesentlichen Themen
Audi Report 2022
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