Die Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie umfassen die Zugänge zu Immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen sowie Vermieteten Vermögenswerten und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.
Alle dem fahrzeugbezogenen Geschäft zuzurechnenden Investitionsausgaben standen in Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit „Herstellung von CO₂-armen Verkehrstechnologien“. Auf zunächst noch nicht berücksichtigte andere Aktivitäten des fahrzeugbezogenen Geschäfts (insbesondere Motoren, Aggregate und Teilelieferungen sowie Lizenzvergaben) entfallen keine wesentlichen eigens dafür getätigten Investitionsausgaben.
Im Geschäftsjahr 2022 beliefen sich im Audi Konzern die entsprechenden Werte bei den Zugängen auf
- 2,3 (2,1) Mrd. EUR aus Immateriellen Vermögenswerten
- 2,7 (1,9) Mrd. EUR aus Sachanlagen
- 0,1 (0,0) Mrd. EUR aus Vermieteten Vermögenswerten und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Die taxonomiefähigen Investitionsausgaben betrugen somit in Summe 5,1 (4,0) Mrd. EUR, was einem Anteil von 100 Prozent entspricht.
Die Investitionsausgaben in Zusammenhang mit Fahrzeugen, die die Bewertungskriterien einhalten, beliefen sich auf 2,0 (1,6) Mrd. EUR. Unter Berücksichtigung der DNSH-Kriterien und des Mindestschutzes waren 2022 somit 39,3 (41,3) Prozent der gesamten Investitionsausgaben taxonomiekonform.
Der prozentuale Rückgang ist im Wesentlichen auf Lifecycle-bedingte Schwankungen der aktivierungsfähigen Entwicklungskosten für BEV zurückzuführen. Für vollelektrische Fahrzeuge sind in Summe 1,7 (1,3) Mrd. EUR bzw. 34,3 (33,5) Prozent in den taxonomiekonformen Investitionsausgaben enthalten, dieser Anstieg im Vorjahresvergleich spiegelt die Audi BEV-Roadmap wider.