Hand reicht Umschlag über den Tisch, andere Person hebt die Hand ablehnend.

Antikorruption bei Audi

Der Audi Konzern verfolgt eine Null‑Toleranz‑Politik gegenüber aktiver und passiver Korruption. Entsprechende Verbote, Meldewege und Sanktionsmechanismen sind im Code of Conduct und einer spezifischen Unternehmensrichtlinie festgelegt.

Diese eindeutige Haltung gegenüber Bestechung, Vorteilsgewährung und anderen strafrechtlich relevanten Vorgängen wie zum Beispiel Betrug oder Untreue hat Audi in seinen Verhaltensgrundsätzen, dem Code of Conduct (CoC), fest verankert. Der CoC ist für alle Beschäftigten des Audi Konzerns verpflichtend. Zur Prävention von Korruption setzt Audi unter anderem eine Unternehmensrichtlinie, Due-Diligence-Prozesse und Meldekanäle ein.


Die regelmäßige und risikobasierte Sensibilisierung und Qualifizierung der Belegschaft zur Korruptionsprävention ist Bestandteil des Compliance Management Systems bei Audi. Verpflichtende Web-based-Trainings für alle Beschäftigten, Präsenzschulungen und Dialog-Formate vermitteln geltende Gesetze sowie interne Regelungen und behandeln dabei nicht nur das Korruptionsverbot und den Umgang mit Amts- und Mandatsträgern, sondern auch Themen der Geldwäscheprävention.

Der Code of Conduct verpflichtet alle Mitarbeitenden, ethische Standards einzuhalten und potenzielle Interessenkonflikte offenzulegen. Audi bietet daher auch Veranstaltungs- und Beteiligungsformate an, die das Ansprechen von Risiken und Unregelmäßigkeiten im Sinne der Speak-up-Kultur fördern und die Psychologische Sicherheit im Unternehmen stärken.

Antikorruption bei Geschäftspartnern

Die Einhaltung dieser Standards fordert Audi auch von nationalen und internationalen Geschäftspartnern. Denn: Korruptionsprävention und -bekämpfung sind eine Gemeinschaftsaufgabe. Der Volkswagen-Konzern verankert Compliance‑ und Antikorruptionsanforderungen risikobasiert in relevanten Geschäftspartnerbeziehungen, insbesondere über vertragliche Vorgaben und Due‑Diligence‑Prüfungen. Im Code of Conduct für Geschäftspartner (CoCGP) sind die Erwartungen an das regelkonforme und integre Verhalten von Dienstleistern, Lieferanten und Vertriebspartnern formuliert. Auch Regelungen zur Vermeidung von Korruption finden sich im CoCGP. Zudem werden Geschäftspartner risikobasiert zu den Grundlagen von Compliance und Antikorruption geschult.

Im Rahmen der Geschäftspartnerüberprüfung (Business Partner Due Diligence) prüft der Audi Konzern die Compliance und Integrität von Geschäftspartnern. Die Überprüfung auf Basis eines risikobasierten und transparenten Ansatzes erfolgt grundsätzlich vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung. Unternehmen, die im Rahmen des Prüfprozesses die Standards nicht erfüllen, kommen als Geschäftspartner nicht in Frage. Auch bei laufender Zusammenarbeit werden die Geschäftspartner risikobasiert und anlassbezogen überprüft – transparent, risikobasiert und durch ein automatisiertes, kontinuierliches 24/7-Integritätsmonitoring mithilfe von automatisiertem Screening. Audi arbeitet darüber hinaus mit seinen Geschäftspartnern in verschiedenen Formaten zusammen, wie zum Beispiel Compliance-Dialogen.

Compliance ist auch ein wichtiger Bestandteil von Merger-&-Acquisitions-Prozessen, genau wie in der Zusammenarbeit mit den nicht-kontrollierten Gesellschaften (Non-Controlled Shareholdings).

Hände tippen auf einer Laptoptastatur - Hände tippen auf einer Laptoptastatur

Hinweisgebersystem

Eine Säule der Korruptionsbekämpfung ist auch das Hinweisgebersystem. Hinweise auf potenzielle Regelverstöße von Mitarbeitenden des Audi Konzerns oder Geschäftspartnern können jederzeit von Beschäftigten, Kunden und weiteren Dritten über eine Vielzahl von Meldekanälen adressiert werden. Hierfür stehen auch externe Ombudsleute zur Verfügung. Hinweisgeber sowie Betroffene genießen dabei gleichermaßen Schutz.

Die Antikorruptionsmaßnahmen bei Audi umfassen insbesondere:

  • Code of Conduct: klar definierte Verhaltensgrundsätze, die alle Mitarbeitenden zu regelkonformem Handeln verpflichten
  • Schulungen und Trainings: regelmäßige verpflichtende Schulungen im Rahmen von Präsenzveranstaltungen und Web-based Trainings
  • Unternehmensrichtlinien: klare Regeln zum Umgang mit Zuwendungen wie z. B. Geschenken, Einladungen und anderen Zuwendungen
  • Vier-Augen-Prinzip: kritische Entscheidungen werden im Vier-Augen-Prinzip getroffen
  • Tochter- und Beteiligungsgesellschaften: risiko- und anlassbezogene Überprüfung und Überwachung von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auf Einhaltung von Präventionsmaßnahmen 
  • Geschäftspartnerüberprüfung: Auswahl und Überwachung von Geschäftspartnern nach Compliance-Kriterien
  • Transparente Prozesse: Dokumentation und Nachvollziehbarkeit aller Vorgänge zum Beispiel durch eigene Tools
  • Hinweisgebersystem: Prüfung von gemeldeten Verdachtsfällen und Verstößen durch das Audi Aufklärungs-Office und gegebenenfalls entsprechende Ahndung.

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