Hand reicht Umschlag über den Tisch, andere Person hebt die Hand ablehnend.

Antikorruption bei Audi

Korruption hat im Audi Konzern keinen Platz. Eine klare Null-Toleranz-Politik gegenüber aktiver und passiver Korruption ist für Audi Verpflichtung und Verantwortung zugleich.

Null-Toleranz gegenüber Bestechung, Vorteilsgewährung und anderen strafrechtlich relevanten Vorgängen wie zum Beispiel Betrug oder Untreue – diese eindeutige Haltung hat Audi in seinen Verhaltensgrundsätzen, dem Code of Conduct, fest verankert. Dieser ist für alle Beschäftigten des Audi Konzerns gültig. Mit ergänzenden und verbindlichen Unternehmensrichtlinien wirkt Audi Korruption, Wirtschaftskriminalität und anderen Rechtsverstößen aktiv entgegen.

Um Audi wirksam vor Korruptionsrisiken zu schützen, werden alle Beschäftigten zusätzlich durch verpflichtende Trainings zur Korruptionsprävention sowie ein umfassendes Beratungsangebot kontinuierlich sensibilisiert. Es gilt, korruptes und unlauteres Verhalten sowie korruptionsrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, angemessen darauf zu reagieren und vor allem konsequent zu verhindern.

Die regelmäßige und risikobasierte Qualifizierung der Belegschaft zur Korruptionsprävention ist auch Bestandteil des Compliance Management Systems bei Audi. Web-based Trainings, Präsenzschulungen und Dialog-Formate vermitteln geltende Gesetze sowie interne Regelungen und behandeln dabei nicht nur das Korruptionsverbot und den Umgang mit Amts- und Mandatsträgern, sondern auch Themen der Geldwäscheprävention.

Alle Mitarbeitenden sind darüber hinaus verpflichtet, ethische Standards einzuhalten und potenzielle Interessenkonflikte offenzulegen. Auch fördert Audi eine offene Speak-up-Kultur, in der Risiken, Unregelmäßigkeiten und Probleme offen angesprochen werden.

Antikorruption bei Geschäftspartnern

Dieselben hohen Standards gelten auch für nationale und internationale Geschäftspartner. Denn: Korruptionsprävention und -bekämpfung sind eine Gemeinschaftsaufgabe. Der Code of Conduct für Geschäftspartner (CoCGP) des Volkswagen-Konzerns ist grundsätzlich fester Bestandteil der Verträge mit Partnern. Darin sind die Erwartungen an das regelkonforme und integre Verhalten von Dienstleistern, Lieferanten und Vertriebspartnern formuliert. Auch Regelungen zur Vermeidung von Korruption finden sich im CoCGP. Zudem werden Geschäftspartner risikobasiert zu den Grundlagen von Compliance und Anti-Korruption geschult.

Im Rahmen der Geschäftspartnerüberprüfung (Business Partner Due Diligence) prüft der Audi Konzern die Compliance und Integrität seiner Geschäftspartner. Die Überprüfung auf Basis eines risikobasierten und transparenten Ansatzes erfolgt grundsätzlich vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung. Unternehmen, die im Rahmen des Prüfprozesses die Standards nicht erfüllen, kommen als Geschäftspartner nicht in Frage. Die Prüfung setzt sich über die gesamte Dauer der Zusammenarbeit fort. Sie erfolgt transparent, risikobasiert und durch ein automatisiertes, kontinuierliches 24/7-Integritätsmonitoring. Audi arbeitet darüber hinaus mit seinen Geschäftspartnern in verschiedenen Formaten zusammen, wie zum Beispiel Compliance-Dialogen.

Compliance ist auch ein wichtiger Bestandteil von Merger-&-Acquisitions-Prozessen, genau wie in der Zusammenarbeit mit den nicht-kontrollierten Gesellschaften (Non-Controlled Shareholdings).

Hände tippen auf einer Laptoptastatur

Hinweisgebersystem

Eine starke Säule der Korruptionsbekämpfung ist auch das Hinweisgebersystem. Hinweise auf potenzielle Regelverstöße von Mitarbeitenden des Audi Konzerns oder Geschäftspartnern können jederzeit von Beschäftigten, Kunden und weiteren Dritten über eine Vielzahl von Meldekanälen adressiert werden. Hierfür stehen auch externe Ombudsleute zur Verfügung. Hinweisgeber sowie Betroffene genießen dabei gleichermaßen Schutz.

Die Antikorruptionsmaßnahmen bei Audi umfassen insbesondere:

  • Code of Conduct: klar definierte Verhaltensgrundsätze, die alle Mitarbeitenden zu regelkonformem Handeln verpflichten
  • Schulungen und Trainings: regelmäßige verpflichtende Schulungen, im Rahmen von Präsenzveranstaltungen und Web-based Trainings
  • Unternehmensrichtlinien: klare Regeln zum Umgang mit Zuwendungen wie z.B. Geschenken, Einladungen und anderen Zuwendungen
  • Vier-Augen-Prinzip: kritische Entscheidungen werden im Vier-Augen-Prinzip getroffen
  • Tochter- und Beteiligungsgesellschaften: regelmäßige Überprüfung und Überwachung von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auf Einhaltung von Präventionsmaßnahmen 
  • Geschäftspartnerüberprüfung: Auswahl und Überwachung von Geschäftspartnern nach Compliance-Kriterien
  • Transparente Prozesse: Dokumentation und Nachvollziehbarkeit aller Vorgänge zum Beispiel durch eigene Tools
  • Hinweisgebersystem: Prüfung von gemeldeten Verdachtsfällen und Verstößen durch das Audi Aufklärungs-Office und gegebenenfalls entsprechende Ahndung
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