Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Im Folgenden werden die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse beschrieben.

Arbeitsweise des Vorstands

Die Vorstandsmitglieder führen die Geschäfte der AUDI AG und des Audi Konzerns nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der AUDI AG und der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung. Darüber hinaus finden im Rahmen der Unternehmensführung die Ziele und Interessen des Volkswagen Konzernverbunds Beachtung. Die Vorstandsmitglieder der AUDI AG bestehen aus dem Vorstandsvorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern, die für jeweils einen Geschäftsbereich verantwortlich zeichnen.

 

Die Gesellschaften des Audi Konzerns werden von ihren jeweiligen Geschäftsleitungen in eigener Verantwortung unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen geführt. Dabei berücksichtigt die Geschäftsleitung neben den Interessen der Gesellschaft auch die Interessen des Audi Konzerns.

 

Im Rahmen der Unternehmensleitung haben die Vorstandsmitglieder der AUDI AG geschäftsbereichsübergreifend und konzernweit Gremien installiert, die unter Berücksichtigung der Unternehmensziele und -vorgaben sowie unter Beachtung der jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen strategische und operative Entscheidungen treffen.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der AUDI AG setzt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen aus zehn Vertreter_innen der Anteilseigner_innen und zehn Vertreter_innen der Arbeitnehmerseite zusammen. Die Anteilseignervertretenden werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Arbeitnehmer_innen der deutschen Betriebe des Audi Konzerns wählen die Arbeitnehmervertretenden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in der Regel für eine Dauer von fünf Jahren gewählt.

 

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. In diesem Zusammenhang lässt er sich regelmäßig über

  • die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung,
  • die nachhaltige Rentabilität der Gesellschaft,
  • den Gang der Geschäfte und
  • Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein können sowie
  • den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, das Risikomanagementsystem und das Interne Revisionssystem informieren.

 

Zu den weiteren wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie die Festlegung und regelmäßige Überprüfung der Vorstandsvergütung.

 

Der Aufsichtsrat prüft den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss des Audi Konzerns und der AUDI AG. Sofern keine Einwendungen von den Mitgliedern erhoben werden, billigt er die Abschlüsse des Audi Konzerns und der AUDI AG. Mit der Billigung ist der Jahresabschluss festgestellt.

 

Ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats finden in der Regel einmal pro Quartal statt. Bei Bedarf tritt der Aufsichtsrat auch zu außerordentlichen Sitzungen zusammen. Er trifft seine Entscheidungen auf Basis schriftlicher Vorlagen und mündlicher Erläuterungen durch die Mitglieder des Vorstands. In Eilfällen entscheidet der Aufsichtsrat auch im schriftlichen Verfahren.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der AUDI AG hat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben drei Ausschüsse gebildet: das Präsidium, den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG, sowie den Prüfungsausschuss. Sämtliche Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen jeweils aus zwei Vertreter_innen der Anteilseignerseite sowie zwei Vertreter_innen der Arbeitnehmerseite. Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist hier einsehbar.

 

Das Präsidium des Aufsichtsrats tritt in der Regel jeweils vor den Aufsichtsratssitzungen zu ausführlichen Beratungen zusammen. Es bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats vor und kann dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Entscheidungsfindung geben. Es entscheidet über vertragliche Angelegenheiten der Mitglieder des Vorstands, die nicht vergütungsbezogen sind.

 

Der Vermittlungsausschuss ist ausschließlich zu dem Zweck gebildet worden, die in
§ 31 MitbestG beschriebenen Aufgaben wahrzunehmen.

 

Der Prüfungsausschuss befasst sich unter anderem mit

  • der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses,
  • der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des Internen Revisionssystems,
  • den wesentlichen vorbereitenden Arbeiten zur Abschlussprüfung sowie
  • der Compliance.

Nachdem die Abschlussprüfende Person ihre Berichte abgeschlossen hat, prüft der Prüfungsausschuss auf Basis dieser Berichte und mündlicher Erläuterungen des Vorstands und der Abschlussprüfenden Person den Jahres- und Konzernabschluss des Audi Konzerns und der AUDI AG. Er gibt dem Aufsichtsrat seine Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses sowie Empfehlungen für den Vorschlag zur Wahl des_der Abschlussprüfenden.

 

Der Prüfungsausschuss bespricht mit den Abschlussprüfern die Prüfungsschwerpunkte und schlägt sie dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vor. Er beurteilt die Eignung und Unabhängigkeit des_der Abschlussprüfenden und bereitet die Honorarvereinbarung mit dem_der Abschlussprüfenden vor.

 

Der Prüfungsausschuss tritt in der Regel viermal im Kalenderjahr zusammen.

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