Hinweisgebersystem
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipien unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner, hat bei der AUDI AG oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer Beschäftigten oder unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb betreibt das Audi Aufklärungs-Office ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem.
Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.
Dazu zählt auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Verdachtsmeldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern, keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgebende zu identifizieren, sofern unser Hinweisgebersystem nicht missbraucht wird. Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die zu Untersuchungen im Audi Konzern beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis ein eventueller Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit höchster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem schnellen, fairen und geschützten Verfahren verarbeitet.
Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?
Mitarbeitende des Audi Aufklärungs-Office prüfen alle Verdachtsmeldungen auf potenzielle Regelverstöße durch Beschäftigte des Audi Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere von Hinweisgebenden. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt. Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt unter anderem vom Gegenstand des Hinweises ab.
Potenzielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken sowie Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferant_innen, können ebenfalls an das Audi Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Verdachtsmeldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.
Finden Sie weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus des Audi Konzerns hier.
Eine Verdachtsmeldung an unser Hinweisgebersystem abgeben
Das Hinweisgebersystem bietet unterschiedliche Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern. Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.
Bitte lesen Sie vor Abgabe eines Hinweises den jeweiligen Datenschutzhinweis und die Einwilligung.
Ombudspersonen im Volkswagen Konzern
Ombudspersonen im Volkswagen Konzern
Neben dem Audi Aufklärungs-Office sind zwei externe Rechtsanwälte (Ombudspersonen) als neutrale Mittler im Einsatz. Die vom Volkswagen Konzern bestellten, externen Ombudspersonen nehmen als Vertrauensanwälte Hinweise auf mögliche Regelverstöße entgegen und prüfen, ob diese plausibel und stichhaltig sind. Schließlich leiten sie sämtliche Informationen in dem mit dem_der Hinweisgeber_in besprochenen Umfang an das Audi Aufklärungs-Office zur weiteren Bearbeitung weiter.
Weitere Informationen und alle Meldekanäle der Ombudspersonen finden Sie hier.
Post und Persönlich
Post und Persönlich
Postadresse:
AUDI AG
Hinweisgebersystem
85045 Ingolstadt
Persönlich:
Audi Aufklärungs-Office
AUDI AG
I/GC-H
85045 Ingolstadt
Im Vorfeld ist ein Termin unter whistleblower-office(at)audi.de zu vereinbaren.
Online-Meldekanal
Online-Meldekanal
Sie haben die Möglichkeit, das Aufklärungs-Office über die internetbasierte Kommunikationsplattform BKMS in unterschiedlichen Sprachen zu erreichen. Das System ist vertraulich und geschützt.
Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Verdachtsmeldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das Aufklärungs-Office ebenso in allen Sprachen per E-Mail oder Post erreichen.
Das Audi Aufklärungs-Office kann über die folgende E-Mail-Adresse erreicht werden:
- whistleblower-office(at)audi.de
24/7-Telefon
Eine Verdachtsmeldung abgeben – aber richtig!
Damit Ihre Verdachtsmeldung vom Aufklärungs-Office angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Verdachtsmeldung so konkret wie möglich ist.
Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Verdachtsmeldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:
- Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
- Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
- Wann? – Wann war der Vorfall?
- Wie? – Wie oft ist er passiert?
- Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?
Hinweisgebende sollten darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für Rückfragen des Audi Aufklärungs-Office zur Verfügung stehen. Wenn Sie hierzu bereit sind, aber Ihre Anonymität gegenüber Audi wahren möchten, nutzen Sie für Ihre Meldung den geschützten Online-Meldekanal oder gehen Sie auf die Ombudspersonen zu.
Haben Sie weitere Fragen?
Fragen oder Rückmeldungen zum Hinweisgebersystem können ebenfalls an das Audi Aufklärungs-Office gerichtet werden. Wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung interviewt wurden, können Sie sich mit Ihren Rückmeldungen auch an unsere Ombudspersonen wenden.
Externer Meldekanal für Deutschland
Folgende von der Bundesregierung ernannte Behörde nimmt als externer Meldekanal ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen: Bundesamt für Justiz (BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)).