Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat bei Audi höchste Priorität. Nur wenn wir uns gesetzeskonform und integer verhalten, schützen wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner_innen. Das Hinweisgebersystem nimmt konkrete Anhaltspunkte auf potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeitenden des Audi Konzerns oder unseren Zulieferern entgegen.

Haben Sie ein Anliegen oder Feedback, das ein Audi Produkt oder eine Dienstleistung betrifft?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem neuen oder alten Fahrzeug, bei Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen der AUDI AG oder unserer Geschäftspartner (z.B. Autohäuser, Werkstätten) an die  Audi Kundenbetreuung.

Hinweise abgeben – aber richtig!

Es bedarf der Aufmerksamkeit und Bereitschaft Aller, bei konkreten Informationen auf Regelverstöße durch Mitarbeitende des Audi-Konzerns hinzuweisen. An das Hinweisgebersystem können diese vertraulich gemeldet werden – und zwar jederzeit und in jeder Sprache. Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen den Code of Conduct oder das Kartellrecht, Korruption, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing. Neben Beschäftigten können Geschäftspartner_innen, Kund_innen und oder sonstige Dritte Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße abgeben.

 

Potenzielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentrale Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

 

Nach Erhalt der Hinweise bearbeitet das Audi Aufklärungs-Office diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätze (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber_innen). Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals der Dialog mit den Hinweisgeber_innen notwendig. Daher ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

  • Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
  • Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
  • Wann? – Wann war der Vorfall?
  • Wie? – Wie oft ist er passiert?
  • Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Hinweisgeber_innen sollten darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn Bereitschaft besteht, aber die Anonymität gegenüber Audi gewahrt werden soll, können die Hinweisgeber_innen die anonymen Meldekanäle nutzen.

Neben dem Audi Aufklärungs-Office sind an der Bearbeitung von Hinweisen auch andere Stellen im Unternehmen beteiligt. Bei begründeten Hinweisen beauftragt das Aufklärungs-Office normalerweise die notwendigen internen Untersuchungen an ermittelnden Funktionen (wie Sonderprüfungen oder Sicherheit). Ebenso arbeitet das Aufklärungs-Office mit dem Rechtsservice und Personalwesen in der Aufklärung zusammen und stößt Maßnahmen an, sofern diese erforderlich sind.

Schutz für alle Beteiligten

Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber_innen und Betroffene. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und vertraulichen Prozesses bearbeitet. Diskriminierungen, Einschüchterungen oder Anfeindungen, die wegen einer Meldung beim Audi Hinweisgebersystem erfolgen, werden dem gleichen Prozess entsprechend untersucht und geahndet.

 

Finden Sie weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus des Audi Konzerns hier.

Hinweise abgeben – aber wo?

Das Aufklärungs-Office der AUDI AG ist Teil der Compliance Organisation und zentrale Anlaufstelle bei Hinweisen auf Regelverstöße im Audi-Konzern oder entlang unserer Lieferkette. Bitte kontaktieren Sie das Audi Aufklärungs-Office über einen der untenstehenden Kanäle.

Kontaktieren Sie das Audi Aufklärungs-Office

Bitte lesen Sie vor Abgabe eines Hinweises den jeweiligen Datenschutzhinweis und die Einwilligung.

Ombudsleute im Volkswagen Konzern

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Ombudsleute im Volkswagen Konzern

Neben dem Audi Aufklärungs-Office sind zwei externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) als neutrale Mittler im Einsatz. Die vom Volkswagen Konzern bestellten, externen Ombudsleute nehmen als Vertrauensanwälte Hinweise auf mögliche Regelverstöße entgegen und prüfen, ob diese plausibel und stichhaltig sind. Schließlich leiten sie sämtliche Informationen, in dem mit dem Hinweisgeber besprochenen Umfang, an das Audi Aufklärungs-Office zur weiteren Bearbeitung weiter.

Mehr Informationen und alle Meldekanäle der Ombudsleute finden Sie hier.

Post und Persönlich

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Post und Persönlich

Postadresse:
AUDI AG
Hinweisgebersystem
85045 Ingolstadt

Persönlich:
Audi Aufklärungs-Office
AUDI AG
I/GC-H
85045 Ingolstadt

Im Vorfeld ist ein Termin unter whistleblower-office(at)audi.de zu vereinbaren.

Online-Meldekanal

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Online-Meldekanal

Es besteht die Möglichkeit, über eine Online-Plattform mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten, Dokumente auszutauschen und zu kommunizieren. Das funktioniert vertraulich und geschützt. Hinweisgeber_innen können selbst entscheiden, ob sie sich namentlich oder anonym melden möchten. Eine vertrauliche Meldung an das Audi Aufklärungs-Office kann über folgenden Link erfolgen:

Wichtiger Hinweis: Sollte die bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem kann das zentrale Aufklärungs-Office auch in allen Sprachen per E-Mail oder Post kontaktiert werden.

E-Mail

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E-Mail

Das Audi Aufklärungs-Office kann über die folgende E-Mail-Adresse erreicht werden:

  • whistleblower-office(at)audi.de
 
Wichtiger Hinweis: Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem neuen oder alten Fahrzeug, bei Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen der AUDI AG oder unserer Geschäftspartner (z.B. Autohäuser, Werkstätten) an die  Audi Kundenbetreuung.

24-Stunden Hotline

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* In einigen Ländern wird die kostenlose internationale Hotline nicht unterstützt. In diesem Fall ist die kostenpflichtige Telefonnummer oder die länderspezifische Telefonnummer zu nutzen.

Haben Sie weitere Fragen?

Fragen oder Verbesserungsvorschläge zum Hinweisgebersystem können ebenfalls an das Audi Aufklärungs-Office gerichtet werden. Wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung interviewt wurden, haben Sie die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängiger Stelle Feedback zu geben.

Externer Meldekanal für Deutschland

Folgende von der deutschen Regierung ernannte Behörde nimmt als externer Meldekanal ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen: Bundesamt für Justiz (BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)).

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