Corporate Governance
19.03.2020 | Corporate Governance Bericht der AUDI AG
29 Seiten, DE
515,1 KB
19.03.2020 | Vergütungsbericht der AUDI AG
15 Seiten, DE
416,8 KB
19.03.2020 | Bericht des Aufsichtsrats 2019
5 Seiten, DE
98,4 KB
Satzung der AUDI AG
5 Seiten, DE
112,0 KB
Directors' Dealings
Eine Meldepflicht besteht, wenn das Gesamtvolumen der Geschäfte bis zum Ende des Kalenderjahrs den Schwellenwert von 5.000 Euro überschreitet. Die Geschäfte einer jeden Person sind dabei einzeln zu betrachten.
Die Melde- und Veröffentlichungspflicht erfolgt seit dem 3. Juli 2016 gemäß Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) (vor dem 3. Juli 2016 gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)).
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Konzernerklärung zur Unternehmensführung
Der Geschäftstätigkeit des Audi Konzerns liegen folgende Unternehmensführungspraktiken zugrunde, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden.
Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB enthält neben der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG auch Angaben zu Unternehmensführungspraktiken. Darüber hinaus werden die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die eingerichteten Gremien und Angaben zur Geschlechterquote beschrieben. Zusätzlich werden Angaben zum Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat gemacht.
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