Audi Studie zum autonomen Fahren: die Wege der Daten

Zuverlässiger Schutz für sensible Daten im Verkehr von morgen

14.09.2022 Lesezeit: 4 min

Collage aus einer lesenden Frau, einer Autobahn und einem Konzeptfahrzeug.

Bei dem abgebildeten Fahrzeug handelt es sich um ein Konzeptfahrzeug, das nicht als Serienmodell erhältlich ist.

Bei dem abgebildeten Fahrzeug handelt es sich um ein Konzeptfahrzeug, das nicht als Serienmodell erhältlich ist.

Sicherheit, Nachhaltigkeit, Komfort – und auf der anderen Seite der Blick auf den zuverlässigen Schutz sensibler Daten: Die Diskussion um die Weiterentwicklung des autonomen Fahrens ist lebhaft, in Deutschland wie auf internationaler Ebene. Auch Brüssel drückt bei der Einführung einer EU-weiten Gesetzgebung zum vollautomatisierten Fahren (Level 4) aufs Tempo. Die &Audi Studie „SocAIty“ nimmt neben den rechtlichen Rahmenbedingungen und ethischen Fragestellungen rund um die Technologie auch die Themen Datenschutz, Datensicherheit und Data Ownership unter die Lupe.

Die Studie „SocAIty“, entstanden in Zusammenarbeit mit renommierten Expert_innen aus aller Welt, adressiert die zentralen Fragen der gegenwärtigen öffentlichen Diskussion: Wofür werden die erhobenen Daten genutzt? Für die Weiterentwicklung der Technologie oder auch für den Ausbau neuer Geschäftsmodelle? Und, ganz wichtig: Wem gehören die generierten Daten eigentlich? Wie und von wem werden sie ausgewertet und verarbeitet? Und nicht zuletzt: Werden die Fahrer_innen von morgen über die Nutzung ihrer Daten selbst entscheiden können?

Mehr Komfort und mehr Sicherheit

CGI-Rendering einer Straße mit Menschen und mehreren autonomen Autos

Mehr Komfort und mehr Sicherheit

Die Expert_innen der Studie sehen den größten Mehrwert der Technologie in mehr Komfort und in einer deutlichen Verbesserung von Verkehrssicherheit durch weniger Unfälle und eine effizientere Auslastung der Infrastruktur. Auch könnten beispielsweise Menschen ohne Führerschein oder Personen, denen es nicht möglich ist, einen Führerschein zu erlangen, wieder mobil sein. Die Erfahrung zeige, dass Bedenken gegenüber neuen Technologien oft nur so lange vorherrschen, bis ein gewisser Mehrwert oder Nutzen – etwa Zugang zu attraktiven Mobilitätsangeboten auch in infrastrukturell schwachen Gegenden – spürbar sei. Mit Blick auf eine steigende Vernetzung von Fahrzeugen und Infrastruktur nennen die Expert_innen die (Weiter-)Entwicklung „vorausschauender Technologien“ mittels KI, die Verkehrssituationen dynamisch vorhersagen können, als Voraussetzung dafür, dass Daten ihre volle Wirkung entfalten können. Technisch notwendig dafür sei eine lückenlose Breitbandinternetverbindung mit 5G-Standards auf internationaler Ebene.

CGI-Rendering einer Straße mit Menschen und mehreren autonomen Autos

Datenqualität ist ein Wettbewerbsvorteil

Für Hersteller und Serviceprovider im Umfeld des autonomen Fahrens ist das Erfassen und Verarbeiten von Daten, beispielsweise von Kameras und Sensoren, eine Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung ihrer Technologien und Services. Dass sie Zugriff auf die Daten benötigen, steht für die Expert_innen der Studie deshalb außer Frage – allerdings im Rahmen der jeweils geltenden Datenschutzverordnungen. Denn klar erkennbar ist zum einen das Potenzial, das Daten für Sicherheit, Nachhaltigkeit und Komfort bieten können. Zum anderen herrscht aber auch bei den Expert_innen weitgehend Einigkeit, dass eine Verantwortung gegenüber den Nutzer_innen und der Gesellschaft besteht.

Anonymisierung und Verschlüsselung zum Schutz der Privatsphäre

Anonymisierung und Verschlüsselung von Daten sind deshalb eine wichtige Voraussetzung. Der Schutz personenbezogener Daten wie Name, Adresse und Standort im Fokus, anhand derer Personen identifizier sind, steht hier ganz klar im Fokus.  Aber auch unabhängig vom Personenbezug geht es bei der Datensicherheit generell darum, Missbrauch zu verhindern. Ein möglicher Lösungsansatz sind „Datenpools“, in denen Datensätze anonymisiert und in Mustern interpretiert werden. Ein anderer Weg ist die Verschlüsselung, bei der Daten in Chiffretext umgewandelt werden, der von nicht autorisierten Personen kaum (oder nicht) zu verstehen ist. Ausdrücklich begrüßen die Expert_innen an dieser Stelle, dass es im deutschen und europäischen Raum klare Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre gibt.

Designstudie des Interieurs eines autonom fahrenden Fahrzeugs

Bei dem abgebildeten Fahrzeug handelt es sich um ein Konzeptfahrzeug, das nicht als Serienmodell erhältlich ist.

Bei dem abgebildeten Fahrzeug handelt es sich um ein Konzeptfahrzeug, das nicht als Serienmodell erhältlich ist.

Öffentliche Services versus privat genutzte Autos

Bei öffentlichen Services wie Shuttles, „Robotaxis“ und Flotten sehen die für die Studie befragten Expert_innen das überwiegende Nutzungsrecht der Daten ganz klar bei den Providern. Nicht so eindeutig sei die Diskussion beim privat genutzten Auto. Hier können Daten erfasst werden, wenn Nutzer_innen die Rechte auf ihre Daten beim Kauf oder bei der Nutzung von Services an Mobilitätsanbieter oder Automobilhersteller abgeben. Wenn Nutzer_innen einen Mehrwert durch ein ansprechendes Produkt oder einen funktionierenden Service haben – etwa in der myAudi-App oder direkt über die Displays im Bediensystem des Autos – und wenn ihr Einverständnis eingeholt wird, akzeptieren sie auch die Datenerfassung. So jedenfalls die weitgehend übereinstimmende Erwartung der für die Studie befragten Expert_innen.

Datenschutz und Datensicherheit

Weil die umfassende digitale Infrastruktur, die für das autonome Fahren benötigt wird, auch Möglichkeiten zur Manipulation bietet, zum Beispiel durch Hackerangriffe, gilt es, frühzeitig entsprechende Sicherheitsstandards zu entwickeln, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. Automobilhersteller und Mobilitätsanbieter setzen dazu hocheffiziente Cybersecurity-Konzepte um. Das von der UNECE 2020 verabschiedete Regelwerk zur Zulassung neuer Fahrzeuge ist ein wichtiger Schritt, der diesbezüglich Vertrauen schafft. Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten ist etwa in der Europäischen Union die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) von besonderer Relevanz. Ihr Grundsatz: Transparenz und Datensparsamkeit, also der Anspruch stets mit möglichst wenigen Daten auszukommen. Wichtig sind jedoch nicht nur entsprechende Gesetze, sondern auch Organe und Institutionen, die die jeweilige Umsetzung kontrollieren. Mit dem Verordnungsentwurf des „Digital Services Act“ und dem „Data Governance Act“ schafft die EU hierfür die Grundlagen.

Das unterscheidet Datenschutz und Datensicherheit

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Beim Datenschutz geht es um den Schutz von personenbezogenen Daten. Dabei liegt der Schwerpunkt nicht auf dem Inhalt der Daten, sondern auf dem Recht der informationellen Selbstbestimmung.

 

Die Datensicherheit befasst sich mit dem generellen Schutz von Daten, unabhängig davon, ob ein Personenbezug besteht oder nicht. Bei der Datensicherheit geht es also nicht um die Frage, ob Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen, sondern welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit der Schutz dieser Daten gewährleistet ist.

„Data Stewardship“ muss Vertrauen schaffen

Wie Unternehmen und Organisationen mit Daten umgehen, wird eine immer stärkere Rolle für deren Reputation und gesellschaftliche Akzeptanz spielen. Der Aufbau von Vertrauen bei den Nutzer_innen wird somit zum Treiber für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Eine Möglichkeit ist hier die sogenannte „Data Stewardship”, zu Deutsch Datenadministration. Sie beschreibt eine Vertrauensbeziehung zwischen Individuen und Organisationen, innerhalb derer die Verwendung personenbezogener Daten in einem transparenten Prozess regelmäßig neu „verhandelt“ wird. Ziel ist es, die Menschen zu befähigen, selbstbestimmt über die Datennutzung mitzuentscheiden (Beispiel: „app tracking transparency“ bei Apple). In Deutschland liefert der „Datenraum Mobilität“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) einen Ansatz, wie dies gelingen könnte.

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