EU-Taxonomie: So nachhaltig wirtschaftet der Audi Konzern

Mit der EU-Taxonomie wird nachhaltiges Wirtschaften messbar und vergleichbar gemacht. Audi macht freiwillig Angaben gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung.

19.03.2024 Lesezeit: 7 min

Eine Infografik mit einer Straße. Links und rechts befinden sich eine Waage, ein Paragraf-Zeichen, eine Weltkugel, ein CO2-Symbol und ein Auto.

Downloads: Audi Report 2023 und Finanz-Updates

Nachhaltiges Wirtschaften messbar und vergleichbar gemacht

Die Europäische Union (EU) legt den Fokus stark auf den Klimaschutz. Der „European Green Deal“ und das Ziel, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden, sind Ausdruck der großen Ambition und Rahmen für ein weitreichendes Maßnahmenpaket. Die sogenannte EU-Taxonomie stellt auf diesem Weg der EU nicht nur den nächsten logischen Schritt, sondern auch einen zentralen Bestandteil des Maßnahmenpakets dar.

 

Ihre Ziele: Kapitalströme in nachhaltige Investitionen umzulenken sowie Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit zu fördern. Hierfür legt die EU in der EU-Taxonomie-Verordnung und den zugehörigen erlassenen delegierten Rechtsakten Kriterien fest, um nachhaltiges Wirtschaften von Unternehmen einheitlich messbar und vergleichbar zu machen. Die EU-Taxonomie geht dabei über den Aspekt des Klimaschutzes hinaus und verlangt zum Beispiel auch die Einhaltung sozialer Aspekte. 

 

Der Audi Konzern bekennt sich zum Pariser Klimaschutzabkommen und richtet seine eigenen Aktivitäten am 1,5-Grad-Ziel aus. Das Unternehmen beabsichtigt, bis 2050 bilanziell CO₂-neutral1 zu sein.

Freiwillige Berichterstattung des Audi Konzerns

Der Audi Konzern ist im Volkswagen Konzern vollkonsolidiert und daher von einer eigenständigen externen Berichtspflicht2 zur EU-Taxonomie befreit. Aus Transparenzgründen berichtet der Audi Konzern seit dem Geschäftsjahr 2021 freiwillig über die Kennzahlen der EU-Taxonomie, wodurch auch dem hohen Stellenwert von ESG (Environmental, Social und Governance) bei den Marken Rechnung getragen wird: Für den Audi Konzern spielt Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle und dies soll sichtbar gemacht werden.

 

 

Wann ist eine Wirtschaftstätigkeit EU-Taxonomie-fähig und wann EU-Taxonomie-konform?

Schritt 1: Taxonomiefähigkeit

  • Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz
  • Herstellung von CO₂-armen Verkehrstechnologien 
  • Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten

Das Geschäftsmodell des Audi Konzerns umfasst die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Fahrzeugen und die damit in Verbindung stehenden Aktivitäten. Im Sinne der EU-Taxonomie sind Aktivitäten in diesen Bereichen geeignet, einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz durch den Ausbau sauberer oder klimaneutraler Mobilität zu erbringen. Innerhalb des Umweltziels Klimaschutz ordnet der Audi Konzern alle genannten Aktivitäten den Wirtschaftstätigkeiten „Herstellung von CO₂-armen Verkehrstechnologien“ sowie erstmalig auch der Wirtschaftstätigkeit „Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten“ zu. Diese beziehen sich unabhängig von der jeweiligen Antriebstechnologie auf alle produzierten Automobile und Motorräder und schließen auch die Originalteile mit ein. Durch die Erweiterung um eine zweite Wirtschaftstätigkeit können nun auch Komponenten berücksichtigt werden, die eine Schlüsselrolle bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen spielen. Darunter fällt insbesondere der Verkauf von produzierten Motoren und Aggregaten für vollelektrische Fahrzeuge an Dritte.

 

Sicherungsgeschäfte und einzelne Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung, die im Audi Konzernabschluss unter den Sonstigen Umsatzerlösen ausgewiesen werden, sind nach aktueller Einschätzung des Audi Konzerns keiner Wirtschaftstätigkeit zuzuordnen und gelten daher zunächst als nicht taxonomiefähig. Weitere Aktivitäten, die mit dem oben genannten fahrzeugbezogenen Geschäft unmittelbar zusammenhängen und gemäß der Auffassung des Audi Konzerns ebenfalls diesen Wirtschaftstätigkeiten zuzuordnen sind, werden derzeit als nicht taxonomiefähig eingestuft. Letztlich war auf Basis der bisher durch die EU veröffentlichten Vorgaben nicht abschließend zu klären, unter welcher Wirtschaftstätigkeit sie gemäß EU-Taxonomie zu erfassen gewesen wären. Hierunter fallen insbesondere der ebenfalls unter den Sonstigen Umsatzerlösen ausgewiesene Verkauf von weiteren Motoren und Aggregaten sowie Teilelieferungen und die lizenzierte Fertigung durch Dritte.

Schritt 2: Erfüllung der Bewertungskriterien

  • CO₂-Emissionen der Fahrzeuge
  • BEV = 0 g/km CO₂ und PHEV < 50 g/km CO₂ bis 2025

Maßgebliche Kennzahl für die Erfüllung der Bewertungskriterien sind die CO₂-Emissionen der vom Audi Konzern produzierten Fahrzeuge. Aus diesem Grund wurden im fahrzeugbezogenen Geschäft die CO₂-Emissionen gemäß WLTP nach Modellen und Antriebsarten analysiert. So wurden aus der Gesamtheit der taxonomiefähigen Fahrzeuge diejenigen identifiziert, welche die Bewertungskriterien einhalten und anhand derer der substanzielle Beitrag zum Klimaschutz bemessen wird. Bis zum 31. Dezember 2025 gilt dabei ein Grenzwert von < 50 g/km CO₂ gemäß WLTP.

 

Dazu gehören die vollelektrischen Fahrzeuge (BEV) des Audi Konzerns: 

  • Audi Q4 e-tron, Audi e-tron* / Audi Q8 e-tron**, Audi e‑tron GT***

Darüber hinaus erfüllt der größte Teil der Plug-in-Hybride (PHEV) des Audi Konzerns ebenfalls die Bewertungskriterien: 

  • Fahrzeuge der Modellreihen Audi A3, Q3, A6, A7 sowie der überwiegende Teil der Modellreihen Audi Q5 und A8

Für Motorräder gilt für die Erfüllung der Bewertungskriterien bereits eine CO₂-Grenze von 0 g/km. Diese Vorgabe erfüllte kein Motorrad aus der Ducati Produktpalette. Gleichzeitig fielen im Geschäftsjahr 2023 Entwicklungsleistungen für vollelektrische Motorräder an.

Schritt 3: Vereinbarkeit mit anderen Umweltzielen (Do No Significant Harm, DNSH)

  • Keine erhebliche Beeinträchtigung der anderen Umweltziele
  • Zentrale Volkswagen Prüfung: Anforderungen für Audi erfüllt 

Ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie müssen nicht nur zu mindestens einem der definierten Umweltziele beitragen, sondern dürfen auch keine negativen Auswirkungen auf die anderen Umweltziele haben. Die sogenannten DNSH-Kriterien (Do No Significant Harm) für wirtschaftliche Tätigkeiten legen die Mindestanforderungen fest, die erfüllt werden müssen, um eine erhebliche Beeinträchtigung der anderen Umweltziele auszuschließen. Im Berichtsjahr wurden die DNSH-Kriterien für die Wirtschaftstätigkeiten „Herstellung von CO₂-armen Verkehrstechnologien“ sowie „Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten“ für den Audi Konzern auf übergeordneter Ebene des Volkswagen Konzerns analysiert. Dabei wurde für das fahrzeugbezogene Geschäft die jeweilige Analyse auf Ebene der einzelnen Produktionsstandorte durchgeführt, an denen heute oder künftig Audi Fahrzeuge gefertigt werden‚ welche die unter Schritt 2 genannten Bewertungskriterien erfüllen bzw. gemäß der Fünf-Jahres-Planung künftig erfüllen sollen. Im Geschäftsbericht des Volkswagen Konzerns sind die wesentlichen Interpretationen und Analysen dargestellt, mit denen der Volkswagen Konzern untersucht hat, ob eine erhebliche Beeinträchtigung der anderen Umweltziele vorlag. Ergebnis der Bewertungen ist, dass die Anforderungen der DNSH-Kriterien im Berichtsjahr für die fahrzeugproduzierenden Standorte des Audi Konzerns erfüllt sind.

Schritt 4: Mindestschutz (Minimum Safeguards)

  • Einhaltung Menschenrechte und soziale Mindeststandards
  • Zentrale Volkswagen Prüfung: Anforderungen für Audi erfüllt

Zu den Rahmenwerken zum Mindestschutz zählen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) sowie die Internationale Charta der Menschenrechte. 

 

Der Audi Konzern nimmt seine unternehmerische Menschenrechtsverantwortung an, bekennt sich zu diesen Übereinkommen und Erklärungen und bekräftigt seine Zustimmung zu den dort genannten Inhalten und Grundsätzen. Der Volkswagen Konzern hat für alle Audi Konzerngesellschaften Risikobewertungen für den Bereich Menschenrechte durchgeführt und abgeschlossen. Dies umfasst auch alle im Rahmen der DNSH-Kriterien überprüften Standorte. In dieser Risikoanalyse wurden die Ergebnisse und Risikobewertungen des Vorjahres berücksichtigt.

 

Für die im Rahmen der Analyse identifizierten Risiken erhielten die Gesellschaften risikospezifische Maßnahmen, die sie verpflichtend umsetzen mussten. Der Umsetzungsstand der Maßnahmen wird von Konzernseite laufend überwacht. Ergebnis der Bewertungen ist, dass die Anforderungen der Minimum Safeguards im Berichtsjahr erfüllt wurden.

* Der Audi e-tron wird im Markt Deutschland nicht mehr als neuer Personenkraftwagen zum Kauf angeboten.
** Audi Q8 e-tron: Stromverbrauch (kombiniert): 29,0–20,1 kWh/100 km, CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
*** Audi e-tron GT: Stromverbrauch (kombiniert): 22,1–19,6 kWh/100 km, CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A

* Der Audi e-tron wird im Markt Deutschland nicht mehr als neuer Personenkraftwagen zum Kauf angeboten.
** Audi Q8 e-tron: Stromverbrauch (kombiniert): 29,0–20,1 kWh/100 km, CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
*** Audi e-tron GT: Stromverbrauch (kombiniert): 22,1–19,6 kWh/100 km, CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A

Kennzahlen des Audi Konzerns gemäß EU-Taxonomie

 

Die EU-Taxonomie enthält Formulierungen und Begriffe, die noch Auslegungsunsicherheiten unterliegen und die bei späterer Klarstellung durch die EU zu Änderungen in der Berichterstattung führen könnten. Es besteht letztlich das Risiko, dass die als taxonomiekonform ausgewiesenen Kennzahlen anders zu beurteilen wären. Die Interpretation des Audi Konzerns ist nachstehend dargestellt.

Die EU-Taxonomie enthält Formulierungen und Begriffe, die noch Auslegungsunsicherheiten unterliegen und die bei späterer Klarstellung durch die EU zu Änderungen in der Berichterstattung führen könnten. Es besteht letztlich das Risiko, dass die als taxonomiekonform ausgewiesenen Kennzahlen anders zu beurteilen wären. Die Interpretation des Audi Konzerns ist nachstehend dargestellt.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse des Audi Konzerns 2023 beliefen sich auf insgesamt 69,9 (61,8) Mrd. EUR. Auf die Wirtschaftstätigkeiten „Herstellung von CO₂-armen Verkehrstechnologien“ sowie „Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten“ entfielen davon 59,3 (51,6) Mrd. EUR bzw. 84,9 (83,5) Prozent, die somit taxonomiefähig sind. Hierin enthalten sind im Wesentlichen die Umsatzerlöse aus Neu- und Gebrauchtfahrzeugen einschließlich der Motorräder, aus Originalteilen, aus der Anschlussgarantie und aus dem Vermiet- und Leasinggeschäft.

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Davon erfüllten 11,4 (8,3) Mrd. EUR, das sind 16,3 (13,5) Prozent, die Bewertungskriterien (siehe Schritt 2). Aufgrund der Einhaltung der Kriterien zu DNSH und Mindestschutz ist dieser Anteil der Umsatzerlöse als taxonomiekonform zu klassifizieren. Allein mit Bezug auf vollelektrische Modelle waren dies 8,3 (6,1) Mrd. EUR bzw. 11,9 (9,8) Prozent des Audi Konzernumsatzes. Auch die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von PHEV waren höher als im Vorjahr.

Investitionsausgaben

Die Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie umfassen die Zugänge zu Immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen sowie Vermieteten Vermögenswerten und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Alle dem fahrzeugbezogenen Geschäft zuzurechnenden Investitionsausgaben standen in Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit „Herstellung von CO₂-armen Verkehrstechnologien“.

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Auf zunächst noch nicht berücksichtigte andere Aktivitäten des fahrzeugbezogenen Geschäfts (insbesondere Motoren, Aggregate und Teilelieferungen sowie Lizenzvergaben) entfallen keine wesentlichen eigens dafür getätigten Investitionsausgaben.

 

Im Geschäftsjahr 2023 beliefen sich im Audi Konzern die entsprechenden Werte bei den Zugängen auf

  • 3,0 (2,3) Mrd. EUR aus Immateriellen Vermögenswerten
  • 3,3 (2,7) Mrd. EUR aus Sachanlagen
  • 0,1 (0,1) Mrd. EUR aus Vermieteten Vermögenswerten und Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

Die taxonomiefähigen Investitionsausgaben betrugen somit in Summe 6,4 (5,1) Mrd. EUR, was einem Anteil von 100 Prozent entspricht. Die Investitionsausgaben in Zusammenhang mit Fahrzeugen, die die Bewertungskriterien einhalten, beliefen sich auf 2,8 (2,0) Mrd. EUR. Unter Berücksichtigung der DNSH-Kriterien und des Mindestschutzes waren 2023 somit 43,2 (39,3) Prozent der gesamten Investitionsausgaben taxonomiekonform. Der prozentuale Zuwachs ist im Wesentlichen auf gestiegene Investitionen in vollelektrische Fahrzeuge zurückzuführen. Für diese Fahrzeuge sind in Summe 2,6 (1,7) Mrd. EUR bzw. 40,3 (34,3) Prozent in den taxonomiekonformen Investitionsausgaben enthalten, dieser Anstieg im Vorjahresvergleich spiegelt die Audi BEV-Roadmap wider.

Betriebsausgaben

Die Betriebsausgaben gemäß EU-Taxonomie umfassen die nicht aktivierten Forschungs- und Entwicklungskosten und die Aufwendungen für Instandhaltung und Reparaturen sowie kurzfristige Leasingverhältnisse. Alle dem fahrzeugbezogenen Geschäft zuzurechnenden Betriebsausgaben stehen in Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit „Herstellung von CO₂-armen Verkehrstechnologien“ und wurden somit als taxonomiefähig klassifiziert.

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An den gesamten Betriebsausgaben des Audi Konzerns waren

  • taxonomiefähige Betriebsausgaben: 3,1 (2,8) Mrd. EUR, das entspricht einem Anteil von 100 (100) Prozent
  • taxonomiekonforme Betriebsausgaben: 1,3 (1,0) Mrd. EUR, das entspricht einem Anteil von 41,0 (36,1) Prozent

Der Anstieg der taxonomiekonformen Betriebsausgaben – sowohl absolut als auch anteilig – ist auf die zunehmende Anzahl ökologisch nachhaltiger Projekte im Sinne der EU-Taxonomie zurückzuführen. Für vollelektrische Fahrzeuge sind in Summe 1,2 (0,9) Mrd. EUR bzw. 39,2 (32,8) Prozent in den taxonomiekonformen Betriebsausgaben enthalten.

Audi investiert in nachhaltige Zukunft

Die Markengruppe Progressive setzt ihre ambitionierte BEV-Roadmap fort. Dies spiegelt sich unter anderem im EU-Taxonomie-konformen Anteil der Umsatzerlöse von 16,3 Prozent wider sowie in den für Elektromobilität und Digitalisierung geplanten Investitionsausgaben. Um den Wandel zu einem Anbieter nachhaltiger und vernetzter Premiummobilität voranzutreiben, sieht die Markengruppe für die Jahre 2024 bis 2028 Investitionen von rund 29,5 Mrd. EUR für Elektrifizierung und Digitalisierung vor. Bei Gesamtinvestitionen von rund 41 Mrd. EUR fließen damit zwei Drittel der Vorleistungen in diese Zukunftsthemen. Im Jahr 2024 präsentiert Audi eine Vielzahl an neuen Modellen.

 

Allen voran startet auf der Antriebsplattform PPE (Premium Platform Electric) der vollelektrische Audi Q6 e-tron. Des Weiteren setzen die Marken Bentley und Lamborghini (siehe Seite 27) auf die Elektrifizierung ihrer Flotte, Ducati ist exklusiver Lieferant für die Elektroklasse der MotoGP™-Weltmeisterschaft.

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