Häufig gestellte Fragen und Antworten
FAQ zum S-Rating
Das S-Rating ist maximal bis zu sechs Jahre gültig. Spätestens nach Ablauf der Gültigkeit muss das S-Rating erneut durchlaufen werden.
Ja, Sie können das Ergebnis Ihres S-Ratings jederzeit verbessern. Nutzen Sie dazu die Verbesserungsvorschläge von NQC. Diese finden Sie im Fragebogen im eingeloggten Bereich.
Der Selbstauskunftsfragebogen (SAQ) überprüft Ihr Unternehmen anhand folgender zentraler Kriterien: Verhaltenskodex, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte, Arbeitsschutz, Unternehmensethik sowie Umwelt. Sofern Sie diese Bereiche bereits aktiv in Ihrem Unternehmen fördern und entsprechende Nachweise erbringen können, sollte die Beantwortung des Fragebogens keine Schwierigkeiten bereiten.
Technische Fragen zur Plattform und zum SAQ können Sie jederzeit an NQC stellen: per E-Mail über auto.support@nqc.com, telefonisch unter +44 845 299 2996 oder per Live-Chat.
Fragen zum S-Rating beantworten wir Ihnen unter s-rating@audi.de.
Sie haben die Möglichkeit, sich den aktuellen Fragebogen des SAQ 5.0 als PDF herunterzuladen und vorab die Fragen mit Ihrem Team zu besprechen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die im Fragebogen als Nachweis zu erbringenden Dokumenten im Vorfeld zu sichten und auf Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen. Die anschließende Überprüfung Ihrer Antwort bei der Selbstauskunft dauert in der Regel fünf Werktage und lässt sich nicht beschleunigen.
Das Nachhaltigkeitsrating (S-Rating) ist im eingeloggten Bereich jeweils für Ihren Unternehmensstandort einsehbar. Sie finden das S-Rating auf der Startseite der ONE.KBP direkt unter Ihren Profilinformationen. Bitte beachten Sie, dass ein S-Rating standortbasiert vergeben wird. Sie können immer nur das S-Rating des Standortes einsehen, für den Sie eingeloggt sind. Detailinformationen zu Ihrem Rating können Sie einsehen, indem Sie auf "Weitere Informationen" unter dem S-Rating klicken.
FAQ zum SAQ
Die Selbstauskunft ist grundsätzlich von allen Unternehmen auszufüllen, die in eine Geschäftsbeziehung mit uns eintreten möchten. Ausgenommen von der Auskunftspflicht sind Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen. Diese können sich von der Teilnahme am S-Rating befreien lassen.
Die Selbstauskunft ist notwendig, damit wir Einblicke in Ihr Engagement bezüglich Umwelt und soziales Verhalten erhalten. Als global agierender Konzern ist Nachhaltigkeit bei Audi zentraler Bestandteil des Fertigungsprozesses, unabhängig vom Standort und dessen Größe. Um sicherzustellen, dass unsere Partnerunternehmen die gleiche Haltung vertreten, durchlaufen sie zu Beginn der Geschäftsbeziehung das S-Rating. Nur ein positives S-Rating stellt die Basis für eine Zusammenarbeit dar.
Eine zeitliche Vorgabe für das Ausfüllen des SAQ gibt es nicht. Bitte beachten Sie aber, dass die Prüfung durch NQC in der Regel fünf Werktage in Anspruch nimmt. Sollten Sie sich also gerade in einer Bewerbungsphase für eine Ausschreibung befinden, kalkulieren Sie diese Tage bitte mit ein.
Die Anmeldung auf der Plattform sowie das Ausfüllen des SAQ sind für Sie kostenlos.
Der SAQ 5.0 erlaubt die Beantwortung in sechs Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Portugiesisch und Chinesisch (Mandarin).
Ja, der Fragenkatalog des SAQ wird regelmäßig überarbeitet und um neue Fragen ergänzt. Sobald eine neue Version des SAQ vorliegt, sind alle Zulieferunternehmen verpflichtet, den Fragebogen erneut auszufüllen.
Die DUNS-Nummer ist ein einzigartiger Zahlencode, der der eindeutigen Identifizierung eines Unternehmens dient. Entwickelt wurde die DUNS-Nummer (Data Universal Numbering System) von Dun&Bradstreet und gilt inzwischen als internationaler Standard.
Den Einladungscode zur Teilnahme am S-Rating erhalten Sie von uns per E-Mail. Diese wird Ihnen nach erfolgreicher Registrierung auf der ONE.Konzern Business Plattform der Volkswagen Group zugestellt. Bitte tragen Sie den Einladungscode vor dem Ausfüllen des SAQ auf der Plattform supplierassurance.com ein.
Die Teilnahme am S-Rating sowie die damit verbundenen Schritte sind für Sie kostenlos.
Die Überprüfung des Fragebogens durch NQC dauert in der Regel fünf Werktage. In diesem Schritt wird überprüft, ob die hochgeladenen Dokumente als Nachweis für Ihre Antworten gültig sind. In diesem Zeitraum können Sie den SAQ nicht bearbeiten.
Mit einer Grundsatzerklärung betonen Sie die Bedeutung eines bestimmten Themas für Ihr Unternehmen und erhöhen damit dessen Stellenwert. Darüber hinaus dient Sie Ihren Mitarbeitenden als Orientierung, um das eigene Handeln an den Unternehmenszielen auszurichten. Als verbindlicher Bezugsrahmen für externe und interne Beteiligte verdeutlicht eine Grundsatzerklärung auf einen Blick die Werte- und Normbasis Ihres Unternehmens.
Eine Grundsatzerklärung sollte als ein Bekenntnis zur Einhaltung geltender Gesetze und internationaler Standards verstanden werden. Inhaltlich fokussiert sie sich auf die für Ihr Unternehmen relevantesten Themen, definiert Ziele für diese und legt entsprechende Verantwortlichkeiten fest. Als Zeichen der Transparenz und Offenheit ist eine Grundsatzerklärung zudem ein Bekenntnis zu einem offenen Austausch mit internen und externen Beteiligten.
Eine Grundsatzerklärung kann ein spezifisches Themenfeld fokussieren oder verschiedene Themenfelder abdecken. Die für Ihr Unternehmen richtige Form ist unter anderem abhängig von Ihrer Unternehmensgröße, Ihrer Risikoexposition, von Anforderungen aus Managementsystemen oder von externen Anforderungen. Eine formell korrekte Grundsatzerklärung enthält Ihr Firmenlogo sowie den aktuellen Versionsstand. Darüber hinaus bekennt sich die Geschäftsführung durch ihre Unterschrift zur Grundsatzerklärung und deren Inhalt. Der Geltungsbereich zum Beispiel für Tochtergesellschaften ist ebenfalls Bestandteil einer vollständigen Grundsatzerklärung.
Die Grundsatzerklärung nutzen Sie zur internen und externen Kommunikation, indem Sie sie zum Beispiel auf Ihrer Webseite zur Ansicht verfügbar machen. Zudem sollte die Grundsatzerklärung fester Bestandteil bei Pflichtschulungen sein, zum Beispiel bei Neueinstellungen. Die Grundsatzerklärung dient als Basis zur Beschreibung von Verfahren und Prozessen, anhand derer die entsprechenden Themenfelder bearbeitet werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Grundsatzerklärung regelmäßig überarbeitet und aktualisiert wird.
FAQ zum Vor-Ort-Check
Ein Vor-Ort-Check wird in der Regel nur dann angeordnet, wenn NQC bei der Überprüfung Ihres SAQ Unstimmigkeiten oder größere Lücken festgestellt hat. Die standortspezifische Überprüfung findet nur statt, wenn das Ergebnis des SAQ auf ein erhöhtes Nachhaltigkeitsrisiko hindeutet.
Die Teilnahme am Vor-Ort-Check ist für Sie kostenlos.
Beim Vor-Ort-Check geht es darum, die praktische Umsetzung Ihrer Angaben im SAQ zu begutachten. Er soll Ihnen dabei helfen, das S-Rating negativ beeinflussende Mängel zu erkennen und entsprechende Maßnahmen aufzeigen, wie Sie diese Mängel beseitigen können. Der VOC gilt als Ergänzung des SAQ, entbindet aber nicht von der kontinuierlichen Verbesserung der Selbstauskunft.
Grundsätzlich ist der Vor-Ort-Check bis zu fünf Jahre lang gültig.
Sollten Sie mit den im Bericht festgehaltenen Mängeln nicht einverstanden sein, äußern Sie dies bitte während des Abschlussgesprächs Ihres Vor-Ort-Checks. Mit Ihrer anschließenden Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie mit den festgestellten Mängeln übereinstimmen und der Bericht an uns übermittelt werden darf. Sollten Sie nachträglich Fragen zu dem finalen Bericht haben, wenden Sie sich bitte an unser Dienstleistungsunternehmen Intertek oder an uns.
Der sogenannte Corrective Action Plan (CAP) ist ein Maßnahmenkatalog, der durch Intertek nach Besichtigung des Werksgeländes erstellt wird. Im Abschlussgespräch werden mit Ihnen alle darin festgestellten Mängel und wie diese zu beheben sind besprochen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die zur Kenntnisnahme und geben Ihr Einverständnis, dass dieser Bericht an uns übermittelt wird.
Ja, durch die im Corrective Action Plan (CAP) empfohlenen Maßnahmen haben Sie die Möglichkeit, die beim Vor-Ort-Check festgestellten Mängel zu beseitigen. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch unser Dienstleistungsunternehmen und uns in sogenannten ReAudits überprüft.
FAQ zum Compliance-Check
Der Compliance-Check wird als zusätzliche Prüfung nur dann durchgeführt, wenn das Risiko der Korruption oder Geldwäsche besteht. Sofern Sie nicht aktiv von der Volkswagen Group zur Teilnahme am Compliance-Check aufgefordert werden, besteht hier Ihrerseits kein Handlungsbedarf.
Die Teilnahme und Durchführung des Compliance-Check ist für Sie kostenlos.
Ja, der Compliance-Check dient dazu, Risiken, wie Korruptions- oder Geldwäsche, rechtzeitig zu erkennen und etwaige Zweifel an der Sorgfaltspflicht unserer Partnerunternehmen zu überprüfen. Sofern der Compliance-Check negativ ausfällt, also keine Risiken bestehen, ist eine Zusammenarbeit auch zukünftig weiterhin möglich.
Business Partner Due Diligence (BPDD) ist die Prüfung der Sorgfaltspflicht unserer Partnerunternehmen und dient dazu, Risiken, wie Korruptions- oder Geldwäsche, rechtzeitig zu erkennen.
Informationen zum Compliance-Check finden Sie hier: Business Partner Due Diligence. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu dem Thema haben, kontaktieren Sie gerne das BPDD-Team unter BPDD@volkswagen.de.
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