In Verantwortung: Menschenrechtsbeauftragter bei Audi

Als Audi Menschenrechtsbeauftragter überprüft, analysiert und überwacht Daniel Patnaik mit seinem Team die Achtung der Menschenrechte innerhalb des Audi Konzerns und entlang der Lieferkette.

Lesezeit: 3 min

Daniel Patnaik ist seit 1. Januar 2023 Menschenrechtsbeauftragter für den Audi Konzern. In dieser unabhängigen Funktion ist er erster Ansprechpartner für alle menschenrechtsbezogenen Belange vonseiten der Behörden, der Politik und der Gesellschaft. Eine seiner wesentlichen Aufgaben ist es, die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu überwachen und risikobasiert Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Er nimmt damit die in § 4 Abs. 3 LkSG vorgesehenen Aufgaben wahr und berichtet in seiner Funktion direkt an den Vorstand der AUDI AG.

„Es ist unser Ziel, eine positive Wirkung unserer Geschäftstätigkeit zu erzielen und zur Verbesserung der Einhaltung der Menschenrechte auf globaler Ebene beizutragen. Wir stellen uns den Herausforderungen und wollen die Chancen ergreifen, die uns auf unserem Weg begegnen.“

„Es ist unser Ziel, eine positive Wirkung unserer Geschäftstätigkeit zu erzielen und zur Verbesserung der Einhaltung der Menschenrechte auf globaler Ebene beizutragen. Wir stellen uns den Herausforderungen und wollen die Chancen ergreifen, die uns auf unserem Weg begegnen.“

„Es ist unser Ziel, eine positive Wirkung unserer Geschäftstätigkeit zu erzielen und zur Verbesserung der Einhaltung der Menschenrechte auf globaler Ebene beizutragen. Wir stellen uns den Herausforderungen und wollen die Chancen ergreifen, die uns auf unserem Weg begegnen.“

 

Daniel Patnaik, Menschenrechtsbeauftragter des Audi Konzerns

„Es ist unser Ziel, eine positive Wirkung unserer Geschäftstätigkeit zu erzielen und zur Verbesserung der Einhaltung der Menschenrechte auf globaler Ebene beizutragen. Wir stellen uns den Herausforderungen und wollen die Chancen ergreifen, die uns auf unserem Weg begegnen.“

Menschenrechtliche und umweltbezogene Schutzgüter

Der Audi Konzern legt besonderes Augenmerk auf:

  • Verbot von Kinder- Zwangs- und Sklavenarbeit
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Koalitionsfreiheit
  • Verbot der Ungleichbehandlung in der Beschäftigung
  • Angemessene Entlohnung
  • Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung
  • Einhaltung von entsprechenden Standards bei der Beauftragung von Sicherheitskräften

Diese menschenrechtlichen Schutzgüter werden durch umweltbezogene Schutzgüter ergänzt. Diese und diesbezüglich bindende Verpflichtungen sind insbesondere in der Audi Umweltpolitik und dem Umwelt-Compliance-Management-System festgelegt.

Menschenrechte konkret umgesetzt

Die Erwartungen an Mitarbeitende und Geschäftspartner_innen hat die AUDI AG in ihren verbindlichen Verhaltensgrundsätzen niedergelegt, veröffentlicht und bei Geschäftsbeziehungen zum festen Vertragsbestandteil gemacht. Zahlreiche interne Richtlinien konkretisieren diese Ziele und Erwartungen im Wirkungsbereich von Audi. Das Unternehmen kommuniziert diese aktiv und führt kontinuierlich Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende, insbesondere Führungskräfte, und Zulieferunternehmen durch.

 

Um die Sorgfaltspflichten im Sinne der Menschen zu erfüllen, hat Audi ein mehrstufiges Risikomanagement aufgebaut. Es richtet den Blick sowohl nach innen ins Unternehmen als auch in die Lieferkette und auf die Auswirkungen der Aktivitäten von Audi auf Menschen und Umwelt. Das Unternehmen erhebt, analysiert und priorisiert menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und leitet daraus Maßnahmen zur Prävention oder Abhilfe ab. Dies geschieht mindestens einmal pro Jahr und immer dann, wenn es Anlässe gibt, um mit neu aufkommenden Risiken oder Vorfällen richtig umzugehen.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Schutzgüter nach dem LkSG

 

Sorgfaltspflicht im Überblick

Stakeholder-Dialog und Perspektivwechsel

Perspektivwechsel sind für Audi wichtig. Daher lädt das Unternehmen Expert_innen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu Dialogveranstaltungen ein. Diese Form des offenen Austauschs mit unterschiedlichen Stakeholdern trägt dazu bei, die Situation in der Lieferkette bis zum Rohstoff und dem Rohstoffabbau noch besser zu verstehen und Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, die zu strukturellen Veränderungen führen können.

 

Audi unterstützt außerdem seit Jahren den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), indem das Unternehmen im begleitenden Branchendialog der Automobilindustrie gemeinsam mit Vertreter_innen aus Gewerkschaften, Verbänden, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft an weiteren Lösungen zur Achtung der Menschenrechte in den Wertschöpfungsketten arbeitet. 

 

Menschenrechte & Audi: Handeln statt wegschauen

Menschenrechte 28.07.2023

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Wachsam sein, besser werden, Risiken nicht kleinreden: Als Audi Menschenrechtsbeauftragter überprüft, analysiert und überwacht Daniel Patnaik menschenrechtsrelevante Aktivitäten des Konzerns. Ein Gespräch über Herausforderungen, Ansprüche und seine persönliche Motivation.

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