Menschenrechte

Wir bekennen uns zu unserer unternehmerischen Verantwortung für Menschenrechte und orientieren uns dabei maßgeblich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese beziehen sich inhaltlich insbesondere auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (kodifiziert im Zivil- und Sozialpakt), die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO).

In Anlehnung daran gibt es in Deutschland den „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP). Wir unterstützen den NAP, u.a. indem wir im begleitenden Branchendialog der Automobilindustrie gemeinsam mit Vertretern aus Gewerkschaften, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Verbänden an weiteren Lösungen zur Achtung der Menschenrechte in den Wertschöpfungsketten arbeiten. 

Verantwortung im Unternehmen

Als Teil des Compliance Management Systems liegt eine zentrale Verantwortung für das Thema Wirtschaft und Menschenrechte in der Compliance, welche mit verschiedenen Funktionen, Fachbereichen und mit der Konzern-Koordination in stetigem Austausch ist. Als wesentliches Element zur Achtung der Menschenrechte in der Zusammenarbeit mit Lieferanten ist auch das Responsible Supply Chain Management zu nennen.

Wir haben unser Verständnis zu den grundlegenden Aspekten von Wirtschaft und Menschenrechten sowohl in den Audi Verhaltensgrundsätzen (Code of Conduct) als auch in internen Richtlinien verankert und formulieren unsere Erwartungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner beispielsweise in den folgenden Dokumenten:

Audi Code of Conduct

72 Seiten, EN

PDF

31,6 MB

Sozialcharta – Erklärung des Volkswagen Konzerns zu sozialen Rechten, industriellen Beziehungen und zu Wirtschaft und Menschenrechten

9 Seiten, DE

PDF

3,4 MB

Grundsatzerklärung: Achtung und Einhaltung der Menschenrechte

5 Seiten, DE

PDF

165,7 KB

Volkswagen Code of Conduct für Geschäftspartner

28 Seiten, DE

PDF

933,0 KB

Eine elementare Maßnahme zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen ist es, sowohl Mitarbeitende als auch Geschäftspartner u.a. im Rahmen von Schulungen zum Thema zu sensibilisieren.

Risiken erkennen und steuern

Ein risikobasierter Ansatz dient dazu, die unternehmerischen Menschenrechtsrisiken in unserem Unternehmen transparent zu machen und besser zu priorisieren. Risikoeinschätzungen zum Thema Menschenrechte nehmen wir auch im Rahmen der etablierten Risikomanagement-Prozesse durch die wesentlichen Geschäftsbereiche und Konzerngesellschaften vor.

 

Darüber hinaus ermitteln wir die Risikoexposition für die Audi Markengruppengesellschaften. Diese ergibt sich aus einer Korrelation von Länderrisiken und Geschäftsmodellrisiken im Bereich "Wirtschaft und Menschenrechte". Zur Vorbereitung auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde der Prozess überprüft und angepasst. Zudem ermitteln weitere Fachbereiche wie HR-Compliance, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Unternehmenssicherheit, Umweltschutz, Real Estate sowie Materialkonformität konkrete Risiken entlang der Rechtspositionen des Gesetzes in jenen Gesellschaften, die zum "eigenen Geschäftsbereich" gemäß LkSG zählen.

Reporting und Berichterstattung

Wir schaffen Transparenz zum Thema und veröffentlichen beispielsweise im Rahmen des "UK Modern Slavery Act 2015" jährlich ein Statement zu getroffenen Maßnahmen und Managementansätze gegen moderne Sklaverei.

Slavery and Human Trafficking Statement AUDI AG

12 Seiten, DE

PDF

337,9 KB

Kontaktstellen

Bei potenziellen unternehmerischen Menschenrechtsverletzungen stehen folgende Beschwerde- und Hinweisgebermechanismen zur Verfügung:

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Audi weltweit

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