Zentrales Instrument zur Überprüfung dieser Erwartungen ist das 2017 eingeführte „Sustainability-Rating“ (S-Rating); seit 2019 Pflicht im gesamten Volkswagen Konzern. Es prüft das Nachhaltigkeitsverhalten der direkten Geschäftspartner in der Lieferkette mit Blick auf Risiken bei Menschenrechten, Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Betriebe müssen offizielle Richtlinien erarbeiten, diese im Unternehmen verankern und an die Mitarbeiter kommunizieren. Fällt ein potenzieller Lieferant durch das Raster des Ratings, hat er die Möglichkeit, seine Standards innerhalb eines definierten Zeitraums zu optimieren.
Wenn beispielsweise im Rahmen einer Vor-Ort-Überprüfung festgestellt wird, dass im Brandschutz keine Vorkehrungen getroffen wurden, Feuerlöscher defekt oder falsch montiert waren oder die Fluchtwege versperrt sind, führt dies zu einem negativen Rating. „Das ist keine Kleinigkeit, sondern gefährdet im Ernstfall Menschenleben“ so Sarah Schwellinger. Gefahrenquellen wie diese müssen umgehend beseitigt werden. Dafür ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Gelingt die Behebung dieser Mängel nicht, beendet Audi die Zusammenarbeit mit dem Lieferanten. „Es geht nicht nur darum, Probleme aufzudecken, sondern diese auch gemeinsam zu lösen“, stellt sie klar.