Häufig gestellte Fragen und Antworten
FAQ zum S-Rating
Ja. Das S-Rating unterliegt einer regelmäßigen Weiterentwicklung. Neue Anforderungen kommunizieren wir frühzeitig über die Volkswagen-Konzern Business Plattform. Zudem kann das S-Rating seine Gültigkeit verlieren, wenn Zertifikate ablaufen, Sie Änderungen am SAQ vornehmen oder ein ungenügendes Auditergebnis vorliegt. Halten Sie Ihre Angaben auf supplierassurance.com daher stets auf dem neuesten Stand.
Ja, Sie können das Ergebnis Ihres S-Ratings jederzeit verbessern. Nutzen Sie dazu die Verbesserungsvorschläge von supplierassurance und stellen in jedem Fall sicher, dass die -spezifischen Anforderungen des Volkswagen-Konzerns erfüllt sind. Die Verbesserungsvorschläge von supplierassurance finden Sie im Fragebogen im eingeloggten Bereich.
Der Selbstauskunftsfragebogen (SAQ) überprüft Ihr Unternehmen anhand folgender zentraler Kriterien: Geschäftsführung, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Unternehmensethik, Umwelt und verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement. Sofern Sie diese Bereiche bereits aktiv in Ihrem Unternehmen fördern, über Richtlinien und Prozesse regeln und entsprechende Nachweise erbringen können, sollte die Beantwortung des Fragebogens keine Schwierigkeiten bereiten.
Technische Fragen zur Plattform, zum SAQ oder zur Validierung ihrer Antworten und Dokumente können Sie jederzeit an supplierassurance stellen: Eröffnen sie dazu ein Ticket bei supplierassurance.Fragen zum S-Rating beantworten wir Ihnen unter s-rating@audi.de.
Das Nachhaltigkeitsrating (S-Rating) ist im eingeloggten Bereich der Volkswagen-Konzern Businessplatform ONE.KBP einsehbar. Sie finden das S-Rating auf der Startseite der ONE.KBP direkt unter Ihren Profilinformationen. Bitte beachten Sie, dass ein S-Rating standortbasiert vergeben wird. Sie können immer nur das S-Rating des Standortes einsehen, für den Sie eingeloggt sind. Detailinformationen zu Ihrem Rating können Sie einsehen, indem Sie auf "Weitere Informationen" unter dem S-Rating klicken.
FAQ zum SAQ
Die Selbstauskunft ist grundsätzlich von allen Unternehmen auszufüllen, die in eine Geschäftsbeziehung mit Audi eintreten möchten. Ausgenommen von der Auskunftspflicht sind Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen. Diese können sich von der Teilnahme am S-Rating befreien lassen.
Die Selbstauskunft ist notwendig, damit Audi Ihre Einhaltung des Code of Conducts für Geschäftspartner initial bewerten kann. Als global agierender Konzern ist Nachhaltigkeit bei Audi zentraler Bestandteil des Fertigungsprozesses. Um sicherzustellen, dass Partnerunternehmen die gleiche Haltung vertreten, durchlaufen sie zu Beginn der Geschäftsbeziehung das S-Rating. Nur ein positives S-Rating stellt die Basis für eine Zusammenarbeit dar.
Eine zeitliche Vorgabe für das Ausfüllen des SAQ gibt es nicht. Bitte beachten Sie aber, dass die Prüfung durch supplierassurance in der Regel fünf Werktage in Anspruch nimmt. Sollten Sie sich also gerade in einer Bewerbungsphase für eine Ausschreibung befinden, kalkulieren Sie diese Tage bitte mit ein.
Die Anmeldung auf der Plattform sowie das Ausfüllen des SAQ sind für Sie kostenlos.
Der SAQ 5.0 erlaubt die Beantwortung in acht Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Japanisch und Chinesisch (Mandarin).
Ja, der Fragenkatalog des SAQ wird regelmäßig überarbeitet und um neue Fragen ergänzt. Sobald eine neue Version des SAQ vorliegt, sind alle Zulieferunternehmen verpflichtet, den Fragebogen erneut auszufüllen. Wir informieren dazu über die ONE.KBP. Zudem erhalten Sie Aufforderungen zur Aktualisierung von supplierassurance.
Die DUNS-Nummer ist ein einzigartiger Zahlencode, der der eindeutigen Identifizierung eines Unternehmens dient. Entwickelt wurde die DUNS-Nummer (Data Universal Numbering System) von Dun&Bradstreet und gilt inzwischen als internationaler Standard.
Den Einladungscode zur Teilnahme am S-Rating erhalten Sie per E-Mail. Diese wird Ihnen nach erfolgreicher Registrierung auf der ONE.Konzern Business Plattform der Volkswagen Group zugestellt. Bitte tragen Sie den Einladungscode vor dem Ausfüllen des SAQ auf der Plattform supplierassurance.com ein.
Die Registrierung auf supplierassurance.com ist für Sie kostenfrei. Die Kosten eines möglichen Audits sind durch den Lieferanten zu tragen.
Die Überprüfung des Fragebogens durch supplierassurance dauert in der Regel fünf Werktage. In diesem Schritt wird überprüft, ob die hochgeladenen Dokumente als Nachweis für Ihre Antworten gültig sind. In diesem Zeitraum können Sie den SAQ nicht bearbeiten.
Mit einer Grundsatzerklärung betonen Sie die Bedeutung eines bestimmten Themas für Ihr Unternehmen und erhöhen damit dessen Stellenwert. Darüber hinaus dient Sie Ihren Mitarbeitenden als Orientierung, um das eigene Handeln an den Unternehmenszielen auszurichten. Als verbindlicher Bezugsrahmen für externe und interne Beteiligte verdeutlicht eine Grundsatzerklärung auf einen Blick die Werte- und Normbasis Ihres Unternehmens.
Eine Grundsatzerklärung sollte als ein Bekenntnis zur Einhaltung geltender Gesetze und internationaler Standards verstanden werden. Inhaltlich fokussiert sie sich auf die für Ihr Unternehmen relevantesten Themen, definiert Ziele für diese und legt entsprechende Verantwortlichkeiten fest. Als Zeichen der Transparenz und Offenheit ist eine Grundsatzerklärung zudem ein Bekenntnis zu einem offenen Austausch mit internen und externen Beteiligten.
Eine Grundsatzerklärung kann ein spezifisches Themenfeld fokussieren oder verschiedene Themenfelder abdecken. Die für Ihr Unternehmen richtige Form ist unter anderem abhängig von Ihrer Unternehmensgröße, Ihrer Risikoexposition, von Anforderungen aus Managementsystemen oder von externen Anforderungen. Eine formell korrekte Grundsatzerklärung enthält Ihr Firmenlogo sowie den aktuellen Versionsstand. Darüber hinaus bekennt sich die Geschäftsführung durch ihre Unterschrift zur Grundsatzerklärung und deren Inhalt. Der Geltungsbereich zum Beispiel für Tochtergesellschaften ist ebenfalls Bestandteil einer vollständigen Grundsatzerklärung.
Die Grundsatzerklärung nutzen Sie zur internen und externen Kommunikation, indem Sie sie zum Beispiel auf Ihrer Webseite zur Ansicht verfügbar machen. Zudem sollte die Grundsatzerklärung fester Bestandteil bei Pflichtschulungen sein, zum Beispiel bei Neueinstellungen. Die Grundsatzerklärung dient als Basis zur Beschreibung von Verfahren und Prozessen, anhand derer die entsprechenden Themenfelder bearbeitet werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Grundsatzerklärung regelmäßig überarbeitet und aktualisiert wird.
FAQ zur Vor-Ort-Prüfung
Sie werden risikobasiert aufgefordert eine Vor-Ort-Prüfung durchzuführen. Die Vor-Ort Prüfung gibt ein vollständiges Bild der Nachhaltigkeitsleistung an Ihrem Standort und ist zentraler Bestandteil der Umsetzung der Sorgfaltspflichten in den Lieferketten von Audi.
Die Vor-Ort Prüfung ist durch den Lieferanten auf der Plattform von RSCI eigenständig zu initiieren. Ebenso beauftragen Sie die Auditierungsgesellschaft selbst. Die Kosten variieren unter anderem nach Standortgröße.
Bei der Vor-Ort-Prüfung geht es darum, die praktische Umsetzung Ihrer Angaben im SAQ zu begutachten. Er soll Ihnen dabei helfen, das S-Rating negativ beeinflussende Mängel zu erkennen und entsprechende Maßnahmen aufzeigen, wie Sie diese Mängel beseitigen können. Die VOP gilt als Ergänzung des SAQ, entbindet aber nicht von der kontinuierlichen Verbesserung der Selbstauskunft.
Sollten Sie mit den im Bericht festgehaltenen Mängeln nicht einverstanden sein, äußern Sie dies bitte während des Abschlussgesprächs Ihrer Vor-Ort-Prüfung. Mit Ihrer anschließenden Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie mit den festgestellten Mängeln übereinstimmen. Sollten Sie nachträglich Fragen zu dem finalen Bericht haben, wenden Sie sich bitte an die Auditierungsgesellschaft.
Das sogenannte Assessment Deviations Acknowledgement ist ein Formblatt, welches das Prüfdienstleistungsunternehmen nach Durchführung des Audits erstellt. Im Abschlussgespräch werden alle festgestellten Abweichungen mit Ihnen besprochen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Ergebnisse.
Ja, durch die im Corrective Action Plan (CAP) von Ihnen definierten Maßnahmen sind die bei der Vor-Ort-Prüfung festgestellten Mängel zu beseitigen. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch das Prüfdienstleistungsunternehmen im sogenannten Follow-up überprüft. Das Ergebnis des Follow-ups fließt immer in das neue S-Rating ein.



