In Verantwortung: Menschenrechtsbeauftragter bei Audi

Hände halten einen Zettel mit der Aufschrift Human Rights.

Als Audi Menschenrechtsbeauftragter überwacht Daniel Patnaik mit seinem Team die Angemessenheit und Wirksamkeit des menschenrechtlichen Risikomanagements innerhalb des Audi Konzerns und entlang der Lieferkette und begleitet dessen Weiterentwicklung.

Daniel Patnaik ist Menschenrechtsbeauftragter für den Audi Konzern. In dieser unabhängigen Funktion ist er erster Ansprechpartner für alle menschenrechtsbezogenen Belange seitens der Behörden, der Politik und der Gesellschaft. Eine seiner wesentlichen Aufgaben ist es, die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu überwachen und risikobasiert Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Er nimmt damit die in § 4 Abs. 3 LkSG vorgesehenen Aufgaben wahr und berichtet in seiner Funktion direkt an den Vorstand der AUDI AG.

Porträt Daniel Patnaik, Menschenrechtsbeauftragter des Audi Konzerns

„Audi hat Prozesse zur Identifikation und Bearbeitung menschenrechtlicher Risiken in seinen Geschäftsaktivitäten und Lieferketten etabliert. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird regelmäßig überprüft.“

Daniel Patnaik, Menschenrechtsbeauftragter des Audi Konzerns

Menschenrechtliche und umweltbezogene Schutzgüter

Der Audi Konzern berücksichtigt die im LkSG definierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und Schutzgüter. Diese umfassen insbesondere Risiken für Beschäftigte, lokale Gemeinschaften sowie weitere potenziell betroffene Personengruppen entlang der Wertschöpfungskette.

Kreisgrafik zu Risiken für Menschenrechte und Umwelt, u. a. Kinderarbeit, Diskriminierung, Abfall und Umweltverschmutzung.

Menschenrechte konkret umgesetzt

Die Erwartungen an Mitarbeitende und Geschäftspartner hat die AUDI AG in ihren verbindlichen Verhaltensgrundsätzen, dem Audi Code of Conduct und dem Volkswagen Code of Conduct für Geschäftspartner, niedergelegt, veröffentlicht und bei Geschäftsbeziehungen grundsätzlich zum festen Vertragsbestandteil gemacht. Zahlreiche interne Richtlinien konkretisieren diese Ziele und Erwartungen im Wirkungsbereich von Audi. Das Unternehmen kommuniziert diese aktiv und führt regelmäßig Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende, insbesondere Führungskräfte, und Zulieferunternehmen durch.

Zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten hat Audi ein mehrstufiges Risikomanagement aufgebaut. Es richtet den Blick sowohl nach innen ins Unternehmen als auch in die Lieferkette und auf die Auswirkungen der Aktivitäten von Audi auf Menschen und Umwelt. Audi erhebt, analysiert und priorisiert menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und leitet daraus Maßnahmen zur Prävention oder Abhilfe ab. Dies geschieht mindestens einmal pro Jahr und immer dann, wenn es Anlässe gibt, um mit neu aufkommenden Risiken oder Vorfällen richtig umzugehen.

Der risikobasierte Ansatz ermöglicht es, Ressourcen gezielt dort einzusetzen, wo die Wahrscheinlichkeit und potenzielle Schwere negativer Auswirkungen besonders hoch sind.

Stakeholder-Dialog und Perspektivwechsel

Der Austausch mit externen Stakeholdern ist ein wichtiger Bestandteil der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Audi. Externe Perspektiven unterstützen dabei, Risiken besser zu verstehen, Erwartungen relevanter Anspruchsgruppen frühzeitig zu erkennen und die Wirksamkeit bestehender Maßnahmen kritisch zu reflektieren. Daher lädt das Unternehmen Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) regelmäßig zu Dialogveranstaltungen ein. Diese Form des offenen Austauschs mit unterschiedlichen Stakeholdern trägt dazu bei, spezifische Fragestellungen im Kontext Menschenrechte noch besser zu verstehen und Ansätze zu entwickeln sowie umzusetzen, die zu strukturellen Veränderungen führen können.

Audi ist Mitglied im Branchendialog Automobilindustrie des Global Compact Netzwerks Deutschland. In dem Multi-Stakeholder-Forum haben sich Vertreter von Unternehmen, Gewerkschaften, Verbänden, Zivilgesellschaft und Bundesregierung zusammengeschlossen, um gemeinsam strukturelle Herausforderungen anzugehen und Ansätze zur Stärkung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten in der deutschen Automobilindustrie zu diskutieren und weiterzuentwickeln.

Zu den weiteren Ansätzen der Menschenrechtsarbeit zählt ein „Expertenkreis Menschenrechte“, mit je einem Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und supranationalen Institutionen, den der Menschenrechtsbeauftragte ins Leben gerufen hat. Der Expertenkreis Menschenrechte bringt regelmäßig externe Expertise aus Wissenschaft, Wirtschaft und internationalen Institutionen ein und unterstützt Audi bei der Weiterentwicklung seiner menschenrechtlichen Strategie sowie der Bewertung aktueller Entwicklungen. Die Impulse des Expertenkreises fließen in die kontinuierliche Weiterentwicklung der menschenrechtlichen Strategie und ihrer Umsetzung ein.

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