Als Audi Menschenrechtsbeauftragter überprüft, analysiert und überwacht Daniel Patnaik mit seinem Team die Achtung der Menschenrechte innerhalb des Audi Konzerns und entlang der Lieferkette.
Daniel Patnaik ist Menschenrechtsbeauftragter für den Audi Konzern. In dieser unabhängigen Funktion ist er erster Ansprechpartner für alle menschenrechtsbezogenen Belange seitens der Behörden, der Politik und der Gesellschaft. Eine seiner wesentlichen Aufgaben ist es, die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu überwachen und risikobasiert Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Er nimmt damit die in § 4 Abs. 3 LkSG vorgesehenen Aufgaben wahr und berichtet in seiner Funktion direkt an den Vorstand der AUDI AG.
„Es ist unser Ziel, zur Verbesserung der Einhaltung der Menschenrechte auf globaler Ebene beizutragen. Audi überprüft seine menschenrechtlichen Risiken regelmäßig und entwickelt auf Basis der Ergebnisse geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen.“
Daniel Patnaik, Menschenrechtsbeauftragter des Audi Konzerns
Menschenrechtliche und umweltbezogene Schutzgüter
Der Audi Konzern legt besonderes Augenmerk auf:
- Verbot von Kinder-, Zwangs- und Sklavenarbeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Koalitionsfreiheit
- Verbot der Ungleichbehandlung in der Beschäftigung
- Angemessene Entlohnung
- Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung
- Einhaltung von entsprechenden Standards bei der Beauftragung von Sicherheitskräften
Diese menschenrechtlichen Schutzgüter werden durch umweltbezogene Schutzgüter ergänzt. Diese und diesbezüglich bindende Verpflichtungen sind insbesondere in der Audi Umweltpolitik und dem Umwelt-Compliance-Management-System festgelegt.
Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Schutzgüter nach dem LkSG
Menschenrechte konkret umgesetzt
Die Erwartungen an Mitarbeitende und Geschäftspartner hat die AUDI AG in ihren verbindlichen Verhaltensgrundsätzen niedergelegt, veröffentlicht und bei Geschäftsbeziehungen grundsätzlich zum festen Vertragsbestandteil gemacht. Zahlreiche interne Richtlinien konkretisieren diese Ziele und Erwartungen im Wirkungsbereich von Audi. Das Unternehmen kommuniziert diese aktiv und führt regelmäßig Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende, insbesondere Führungskräfte, und Zulieferunternehmen durch.
Zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten hat Audi ein mehrstufiges Risikomanagement aufgebaut. Es richtet den Blick sowohl nach innen ins Unternehmen als auch in die Lieferkette und auf die Auswirkungen der Aktivitäten von Audi auf Menschen und Umwelt. Audi erhebt, analysiert und priorisiert menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und leitet daraus Maßnahmen zur Prävention oder Abhilfe ab. Dies geschieht mindestens einmal pro Jahr und immer dann, wenn es Anlässe gibt, um mit neu aufkommenden Risiken oder Vorfällen richtig umzugehen.
Stakeholder-Dialog und Perspektivwechsel
Perspektivwechsel haben für Audi eine hohe Bedeutung. Daher lädt das Unternehmen Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) regelmäßig zu Dialogveranstaltungen ein. Diese Form des offenen Austauschs mit unterschiedlichen Stakeholdern trägt dazu bei, spezifische Fragestellungen im Kontext Menschenrechte noch besser zu verstehen und Ansätze zu entwickeln sowie umzusetzen, die zu strukturellen Veränderungen führen können.
Audi ist Mitglied im Branchendialog Automobilindustrie des Global Compact Netzwerks Deutschland. In dem Multi-Stakeholder-Forum haben sich Vertreter von Unternehmen, Gewerkschaften, Verbänden, Zivilgesellschaft und Bundesregierung zusammengeschlossen, um gemeinsam strukturelle Herausforderungen anzugehen und Ansätze zur Stärkung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten in der deutschen Automobilindustrie zu diskutieren und weiterzuentwickeln.



