Menschenrechte & Audi: Handeln statt wegschauen
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Als Audi Menschenrechtsbeauftragter kontrolliert Daniel Patnaik die Achtung der Menschenrechte innerhalb des Audi Konzerns und entlang der Lieferkette.
Als Audi Menschenrechtsbeauftragter kontrolliert Daniel Patnaik die Achtung der Menschenrechte innerhalb des Audi Konzerns und entlang der Lieferkette.
Herr Patnaik, inwiefern sind Menschenrechte bei Audi ein Thema?
Patnaik: Audi als weltweit aktiver Automobilhersteller trägt eine Menge Verantwortung für die Umwelt, für die eigenen Mitarbeitenden und die Gesellschaft - und somit auch für die Menschen, die sich entlang der Audi Lieferkette bewegen und für das Unternehmen im Einsatz sind. Diese Verantwortung nehmen wir ernst.
Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir uns zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte verpflichten. Wir wissen aber auch: Unsere Lieferketten sind komplex. Risiken für die Verletzung von Menschenrechten gibt es, und wir können diese Risiken bei Zehntausenden von Mitarbeitenden und Zulieferunternehmen nie hundertprozentig ausschließen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Risikoursachen genau zu verstehen und dann Maßnahmen zu entwickeln oder zu schärfen, damit diese Risiken gar nicht erst eintreten – oder eben bearbeitet und behoben werden können.
Was heißt das für Ihre tägliche Arbeit?
Patnaik: Bei Audi bin ich der zentrale Ansprechpartner für alles, was mit Menschenrechten zu tun hat. Mein Team und ich überprüfen, analysieren und überwachen die menschenrechtsrelevanten Aktivitäten des Audi Konzerns. In Zeiten, in denen Nachhaltigkeitsanforderungen in der politischen Debatte in Frage gestellt werden, ist es für uns wichtiger denn je, zu hinterfragen, wo Prozesse und Präventionsmaßnahmen eventuell angepasst werden müssen.
Ein großes Plus für unsere Arbeit ist auch die Verankerung des Themas Menschenrechte in unserem etablierten Compliance-Management-System. Ganz wichtig ist aus meiner Sicht zudem, dass wir Transparenz über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten schaffen. Wir berichten dazu an unseren Vorstand und den Wirtschaftsausschuss, an Mitarbeitende, Behörden und die Öffentlichkeit – um einige unserer Stakeholdergruppen zu nennen.
Verantwortung, Offenheit, Wertschätzung und Integrität als zentrale Unternehmenswerte
Welche Schwerpunkte setzen Sie in Ihrer Arbeit zurzeit?
Patnaik: Da unterschiedliche Nachhaltigkeitsanforderungen auf europäischer und internationaler Ebene hinterfragt werden, ist es für uns besonders wichtig, kontinuierlich zu handeln. Zugleich ist es für uns unabdingbar, die Perspektive zu wechseln und zu hinterfragen, wo wir im Sinne der Sache, dem Schutz von Menschen und Umwelt, Synergien heben können.
Der Perspektivwechsel ist ein zentraler Anker unserer Audi Menschenrechtsstrategie – ebenso wie Wirksamkeit und Ehrlichkeit. Die Strategie fußt auf der wertvollen Arbeit, die im Unternehmen bereits vor Inkrafttreten des LkSG geleistet wurde, wie die Risikoerfassung und -bewertung, das S-Rating – also das Nachhaltigkeitsrating für Zulieferunternehmen – und der Supply Chain Grievance Mechanism mitsamt den daraus resultierenden Maßnahmen in den Gesellschaften des Audi Konzerns. Auf dieser guten Basis bereiten wir uns auf zukünftigen gesetzlichen Vorgaben vor. Und wir stärken unsere Prozesse, damit wir Zielkonflikte mit einem realistischen Blick frühzeitig erkennen und auflösen können.
Daniel Patnaik bringt mehr als 25 Jahre internationale Erfahrung als Unternehmensanwalt bei Audi und Volkswagen in die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten ein und berichtet direkt an den Audi Vorstand.

Audi ist in Sachen Sorgfaltspflichtengesetzgebung gut aufgestellt. Was gilt es in Anbetracht der Verschiebung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) zu beachten?
Patnaik: Nicht nachlassen! Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist weiterhin in Kraft, auch wenn die Berichtspflicht ausgesetzt ist. Es zeichnet sich ab, dass die CSDDD den Inhalten des LkSG sehr ähnlich sein wird. Die Frist, bis zu der die Mitgliedsstaaten die CSDDD in nationales Recht umsetzen müssen, endet im Juli 2028 und wird voraussichtlich über eine Anpassung des LkSG vollzogen. Eine zentrale Fragestellung ist, mit welchen Maßnahmen wir welches Problem in welcher Lieferkette auf welcher Stufe sinnvoll bearbeiten und bestenfalls lösen können.
Gerade die verzweigten und vielschichtigen Lieferketten machen es erforderlich, dass wir risiko- und problemorientiert jeweils die richtigen Instrumente einsetzen. Das fordert auch die CSDDD. Nur so können wir angemessen agieren – und zwar über alle Wertschöpfungsstufen hinweg. Das ist eine große Herausforderung, aber es zeigt auch, welcher positive Einfluss von unserer Markengruppe ausgehen kann: Wir fordern schon seit geraumer Zeit ein, dass mehr als 12.300 direkte Zulieferer in 59 Ländern unseren Code of Conduct für Geschäftspartner akzeptieren und diesen auch weitergeben müssen.
In diesem Code of Conduct haben wir unsere grundlegenden Anforderungen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt formuliert – als unveränderlichen Vertragsbestandteil. Wir haben auf Initiative der Audi Beschaffung seit fünf Jahren das bereits erwähnte Nachhaltigkeitsrating für Zulieferunternehmen, das Grundlage für eine Geschäftsbeziehung ist und die Einhaltung des Code of Conduct noch vor der Vergabe prüft. Hinzukommen risikobasiert verpflichtende Schulungen zu Menschenrechten und Umwelt. Dieses Handlungsfeld ist riesig und wird niemals abgeschlossen sein. Es erfordert auch ein Umdenken in der Haltung und eine Orientierung an den Menschen, die von unserem Handeln betroffen sind.
„Es ist für uns selbstverständlich, dass wir uns zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte verpflichten und so viel Verantwortung übernehmen, wie es uns nur möglich ist.
Daniel Patnaik, Audi Menschenrechtsbeauftragter
Inwieweit ist es hierbei von Vorteil, dass Audi ein Unternehmen des Volkswagen Konzerns ist?
Patnaik: Das ist ein großer Vorteil, weil wir gemeinsam strategisch vorgehen können. Ein Beitrag, den Audi leistet, ist zum Beispiel der Lead bei der Beschaffung von Aluminium. Das kommt daher, dass wir viele Jahre Erfahrung im Leichtbau haben – denken Sie an die industrieweit erste Vollaluminiumkarosserie, die 1994 im Audi A8 auf den Markt kam. Das gilt nicht nur für Aluminium. Im Volkswagen Konzern sind weitere 18 Risiko-Rohstoffe identifiziert worden, und es gibt einen Bericht über die Aktivitäten zur Risikominimierung.
Menschenrechte nicht nur fordern, sondern sich für die Einhaltung stark machen
Nach einigen fachlichen nun noch eine persönliche Frage: Was treibt Sie an, sich für Menschenrechte stark zu machen?
Patnaik: Der Grundstein wurde vor vielen Jahren gelegt. Während meines Jurastudiums hatte ich die Möglichkeit, an einer Sitzung der Menschenrechtskommission in Genf teilzunehmen. Die Diskussionen und das Engagement dort beeindruckten mich nachhaltig. Das Thema hat mich in meinen mehr als 25 Jahren als Unternehmensanwalt bei Audi und Volkswagen immer begleitet. Mit meiner Arbeit als Menschenrechtsbeauftragter bei Audi schließt sich hier ein Kreis. Das ist der eine Grund.
Und der andere?
Patnaik: Ich bin schon in jungen Jahren mit meinem Vater nach Indien gereist, wo er sich sehr intensiv für Bildungsprojekte einsetzte. Über diese Projekte hatte ich unter anderem Kontakt zu sogenannten Steineklopfenden, also Menschen, die unter widrigsten Bedingungen Steinblöcke behauen, um Schotter für den Straßenbau herzustellen – Erwachsene wie auch Kinder. Ich habe dabei vieles gesehen und gelernt, das mich bis heute bewegt. Die grundlegenden Rechte, die wir als Menschen in Europa haben und die wir oft als selbstverständlich ansehen, sind es in anderen Regionen noch nicht. Dessen müssen wir uns als global agierendes Unternehmen bewusst sein. Und mich darum zu kümmern, ist mit mein Antrieb.
Leitplanken des Handelns
Mehr Details
Audi hat sich der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie der OECD, den Grundsätzen der Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung sowie der UN-Konvention gegen Korruption verpflichtet. Zudem ist das Unternehmen seit März 2022 nach einer Unterbrechung erneut Mitglied im UN Global Compact, der weltweit größten Initiative für nachhaltige Unternehmensführung. Die Mitgliedschaft in einer der aktivsten Plattformen für den Austausch zwischen Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik bildet eine wichtige Säule des Stakeholder-Managements von Audi.
Bei Audi sind die Volkswagen Konzerngrundsätze und die Audi Unternehmenswerte – Vertrauen, Verantwortung, Mut und Begeisterung – das Wertefundament und die Grundlage der Unternehmenskultur.
Die Verhaltensgrundsätze für die Mitarbeitenden des Audi Konzerns sind im Code of Conduct beschrieben. Der Code of Conduct unterstützt die Mitarbeitenden bei ihren täglichen Aufgaben im Unternehmen. Er liefert Orientierung, Rat und Hilfe für korrektes Verhalten am Arbeitsplatz, als Geschäftspartner und als Mitglied der Gesellschaft. Die Verhaltensgrundsätze sind für alle Mitarbeitenden verbindlich, unabhängig von der Hierarchieebene.
Der Code of Conduct stellt klare Regelungen zum richtigen Verhalten transparent und verständlich dar und ist allen Beschäftigten stets zugänglich. Dialog und Austausch stehen im Vordergrund. Praxisnahe Beispiele illustrieren die einzelnen Themenfelder und unterstützen die Mitarbeitenden beim Umgang mit den Regeln.
Ergänzend gilt der Code of Conduct für Geschäftspartner (Code of Conduct for Business Partners), der zentrale Anforderungen in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz enthält. Dieser Code of Conduct ist seit vielen Jahren fester Bestandteil der Verträge zwischen Audi und seinen Geschäftspartnern.
