EU-Taxonomie

Die Europäische Union legt den Fokus stark auf den Klimaschutz. Der „European Green Deal“ und das Ziel, bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden, sind Ausdruck der großen Ambition und Rahmen für ein weitreichendes Maßnahmenpaket.
Die sogenannte EU-Taxonomie stellt auf diesem Weg der EU nicht nur den nächsten logischen Schritt, sondern auch einen zentralen Bestandteil des Maßnahmenpakets dar. Ihr Ziel: Kapitalströme in nachhaltige Investitionen umzulenken sowie Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit zu fördern. Hierfür legt die EU in der EU-Taxonomie-Verordnung1 und den zugehörigen teilweise noch zu erarbeitenden delegierten Rechtsakten Kriterien fest, um nachhaltiges Wirtschaften von Unternehmen einheitlich messbar und vergleichbar zu machen. Die EU-Taxonomie geht dabei über den Aspekt des Klimaschutzes hinaus und verlangt zum Beispiel auch die Einhaltung sozialer Aspekte.
Freiwillige Berichterstattung des Audi Konzerns
Der Audi Konzern ist im Volkswagen Konzern vollkonsolidiert und daher von einer eigenständigen externen Berichtspflicht zur EU-Taxonomie befreit. Aus Transparenzgründen berichtet Audi ab dem Geschäftsjahr 2021 jedoch freiwillig über die Kennzahlen der EU-Taxonomie, wodurch auch dem hohen Stellenwert von ESG (Environment, Social und Governance) bei Audi Rechnung getragen wird: Für die Vier Ringe spielt Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle und dies soll auch sichtbar gemacht werden.
Die Vorgaben der EU sehen für das Geschäftsjahr 2021 lediglich die Veröffentlichung von Angaben zu EU-taxonomiefähigen Aktivitäten vor. Der Audi Konzern veröffentlicht jedoch für diesen Zeitraum bereits Informationen und die entsprechenden Kennzahlen sowohl zu taxonomiefähigen als auch zu taxonomiekonformen Aktivitäten.2
Wann ist eine Wirtschaftsaktivität EU-taxonomiefähig und wann EU-taxonomiekonform?
Wann ist eine Wirtschaftsaktivität EU-taxonomiefähig und wann EU-taxonomiekonform?
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt laut EU-Taxonomie-Verordnung dann als taxonomiefähig (eligible), wenn sie in der EU-Taxonomie-Verordnung aufgeführt ist und dazu beiträgt, mindestens eines der folgenden sechs Umweltziele zu erreichen:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Die Prüfung dieser Kriterien für den Audi Konzern und die entsprechenden Ergebnisse werden im Folgenden beschrieben:
Schritt 1: Taxonomiefähigkeit
Schritt 1: Taxonomiefähigkeit

Das Geschäftsmodell des Audi Konzerns umfasst die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Fahrzeugen und die damit in Verbindung stehenden Aktivitäten. Im Sinne der EU-Taxonomie sind Aktivitäten in diesen Bereichen geeignet, einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz“ durch den Ausbau sauberer oder klimaneutraler Mobilität zu erbringen.3
Innerhalb des Umweltziels „Klimaschutz“ ordnet der Audi Konzern alle genannten Aktivitäten der Wirtschaftstätigkeit „Herstellung von CO₂-armen Verkehrstechnologien“ zu.4 Dies bezieht sich unabhängig von der jeweiligen Antriebstechnologie auf alle produzierten Automobile und Motorräder und schließt auch die Originalteile mit ein.
Sicherungsgeschäfte und einzelne Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung, die im Audi Konzernabschluss unter den Sonstigen Umsatzerlösen ausgewiesen werden, sind nach aktueller Einschätzung von Audi keiner Wirtschaftsaktivität zuzuordnen und gelten daher zunächst als nicht taxonomiefähig.
Weitere Aktivitäten, die mit dem oben genannten fahrzeugbezogenen Geschäft unmittelbar zusammenhängen und gemäß der Auffassung des Audi Konzerns ebenfalls dieser Wirtschaftstätigkeit zuzuordnen sind, werden derzeit nicht als taxonomiefähig eingestuft. Letztlich war auf Basis der bisher durch die EU veröffentlichten Vorgaben nicht abschließend zu klären, unter welcher Wirtschaftstätigkeit sie gemäß EU-Taxonomie zu erfassen gewesen wären. Hierunter fallen insbesondere der ebenfalls unter den Sonstigen Umsatzerlösen ausgewiesene Verkauf von Motoren und Aggregaten sowie Teilelieferungen und die lizenzierte Fertigung durch Dritte.
Schritt 2: Erfüllung der Bewertungskriterien
Schritt 2: Erfüllung der Bewertungskriterien

Maßgebliche Kennzahl für die Erfüllung der Bewertungskriterien sind die CO₂-Emissionen der von Audi produzierten Fahrzeuge. Aus diesem Grund wurden im fahrzeugbezogenen Geschäft die CO₂-Emissionen gemäß WLTP nach Modellen und Antriebsarten analysiert. So wurden aus der Gesamtheit der taxonomiefähigen Fahrzeuge diejenigen identifiziert, welche die Bewertungskriterien einhalten und anhand derer der substanzielle Beitrag zum Klimaschutz bemessen wird. Dazu gehören alle vollelektrischen Fahrzeuge (BEV) des Audi Konzerns. Bis zum 31. Dezember 2025 gilt dies darüber hinaus für Automobile mit CO₂-Emissionen von weniger als 50 g/km – darunter fällt der größte Teil der Plug-in-Hybride (PHEV) des Audi Konzerns.5
Folgende Audi Modellreihen erfüllten im Berichtszeitraum das Kriterium von Emissionen = 0 g/km CO₂:
- BEV: Q4 e-tron, e-tron, e-tron GT
Folgende Audi Modellreihen erfüllten im Berichtszeitraum das Kriterium von Emissionen < 50 g/km CO2:
- PHEV der Modellreihen A3, Q3, A6, A7 und der überwiegende Teil des Q56
Für Motorräder gilt für die Erfüllung der Bewertungskriterien bereits eine CO₂-Grenze von 0 g/km. Diese Vorgabe erfüllt aktuell kein Motorrad aus der Ducati Produktpalette. Gleichzeitig fielen im Geschäftsjahr 2021 bereits Entwicklungsleistungen für vollelektrische Motorräder an.
Audi e-tron GT quattro: Stromverbrauch (kombiniert*) in kWh/100 km: 21,6–19,6CO₂-Emissionen (kombiniert*) in g/km: 0
Angaben zu den Kraftstoff-/Stromverbräuchen und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von der gewählten Ausstattung des Fahrzeugs.
Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor.
Audi RS e-tron GT: Stromverbrauch (kombiniert*) in kWh/100 km: 22,1–19,8CO₂-Emissionen (kombiniert*) in g/km: 0
Angaben zu den Kraftstoff-/Stromverbräuchen und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von der gewählten Ausstattung des Fahrzeugs.
Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor.
Audi e-tron GT quattro: Stromverbrauch (kombiniert*) in kWh/100 km: 21,6–19,6CO₂-Emissionen (kombiniert*) in g/km: 0
Angaben zu den Kraftstoff-/Stromverbräuchen und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von der gewählten Ausstattung des Fahrzeugs.
Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor.
Audi RS e-tron GT: Stromverbrauch (kombiniert*) in kWh/100 km: 22,1–19,8CO₂-Emissionen (kombiniert*) in g/km: 0
Angaben zu den Kraftstoff-/Stromverbräuchen und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von der gewählten Ausstattung des Fahrzeugs.
Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor.
Schritt 3: Vereinbarkeit mit anderen Umweltzielen (Do no significant harm, „DNSH“)
Schritt 3: Vereinbarkeit mit anderen Umweltzielen (Do no significant harm, „DNSH“)

Ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie müssen nicht nur zu mindestens einem der definierten Umweltziele beitragen, sondern dürfen auch keine negativen Auswirkungen auf die anderen Umweltziele haben. Die sogenannten DNSH-Kriterien für wirtschaftliche Tätigkeiten legen die Mindestanforderungen fest, die erfüllt werden müssen, um eine erhebliche Beeinträchtigung der anderen Umweltziele auszuschließen.
Im Berichtsjahr wurden die DNSH-Kriterien für die Wirtschaftstätigkeit „Herstellung von CO₂-armen Verkehrstechnologien“ für den Audi Konzern auf übergeordneter Ebene des Volkswagen Konzerns analysiert. Dabei wurde für das fahrzeugbezogene Geschäft die jeweilige Analyse auf Ebene der einzelnen Produktionsstandorte durchgeführt, an denen heute oder künftig Audi Fahrzeuge gefertigt werden‚ welche die unter Schritt 2 genannten Bewertungskriterien erfüllen bzw. gemäß der Fünf-Jahres-Planung künftig erfüllen sollen.
Im Geschäftsbericht des Volkswagen Konzerns sind die wesentlichen Interpretationen und Analysen dargestellt, mit denen der Volkswagen Konzern untersucht hat, ob eine erhebliche Beeinträchtigung der anderen Umweltziele vorlag. Ergebnis der Bewertungen ist, dass die Anforderungen der DNSH-Kriterien im Berichtsjahr für die fahrzeugproduzierenden Standorte des Audi Konzerns erfüllt sind.7
Schritt 4: Mindestschutz (Minimum safeguards)
Schritt 4: Mindestschutz (Minimum safeguards)

Zu den Rahmenwerken zum Mindestschutz zählen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) sowie die Internationale Charta der Menschenrechte.
Der Volkswagen Konzern hat für alle Audi Konzerngesellschaften Risikobewertungen für den Bereich Menschenrechte durchgeführt; dies schließt alle auch im Rahmen der DNSH-Kriterien überprüften Standorte mit ein. Für die im Rahmen der Analyse identifizierten Risiken erhielten die Gesellschaften risikospezifische Maßnahmen, die bis Ende 2021 umzusetzen waren.
Kennzahlen des Audi Konzerns gemäß EU-Taxonomie
Nachfolgend werden für den Audi Konzern die taxonomiefähigen (eligible) Kennzahlen zu Umsatzerlösen, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben sowie die korrespondierenden taxonomiekonformen (aligned) Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2021 berichtet.
Grundsätzlich wurden die Umsatzerlöse einer Wirtschaftstätigkeit unmittelbar zugeordnet, da der Bezug zu den Fahrzeugen gemäß den Bewertungskriterien direkt hergestellt werden konnte.
Bei Investitions- und Betriebsausgaben ohne unmittelbaren Bezug zu Fahrzeugen, die die Bewertungskriterien erfüllen, wurden Schlüsselungen vorgenommen. Die zum Einsatz gekommenen Verteilschlüssel wurden auf Basis des langfristigen Absatzplans sowie der Kapazitäts- und Auslastungsplanung für die einzelnen Standorte abgeleitet. Die dabei verwendeten Daten und Planungen sind Teil der von Vorstand und Aufsichtsrat des Audi Konzerns beschlossenen finanziellen Mittelfristplanung für die nächsten fünf Jahre.

Die Umsatzerlöse des Audi Konzerns 2021 beliefen sich auf insgesamt 53,1 Mrd. EUR. Auf die Wirtschaftstätigkeit „Herstellung von CO₂-armen Verkehrstechnologien“ entfielen davon 42,7 Mrd. EUR bzw. 80,6 Prozent, die somit taxonomiefähig sind. Hierin enthalten sind im Wesentlichen die Umsatzerlöse aus Neu- und Gebrauchtfahrzeugen einschließlich der Motorräder, aus Originalteilen, aus der Anschlussgarantie und aus dem Vermiet- und Leasinggeschäft.
Davon erfüllten 6,8 Mrd. EUR, das sind 12,8 Prozent, die Bewertungskriterien (siehe Schritt 2). Aufgrund der Einhaltung der Kriterien zu DNSH und Mindestschutz ist dieser Anteil der Umsatzerlöse als taxonomiekonform zu klassifizieren. Allein mit Bezug zu den vollelektrischen Modellen waren dies 4,1 Mrd. EUR bzw. 7,6 Prozent des Audi Konzernumsatzes.
An den gesamten Umsatzerlösen des Audi Konzerns waren im Geschäftsjahr 2021 somit
- taxonomiefähige Umsatzerlöse: 42,7 Mrd. EUR, das entspricht einem Anteil von 80,6 Prozent
- taxonomiekonforme Umsatzerlöse: 6,8 Mrd. EUR, das entspricht einem Anteil von 12,8 Prozent

Die Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie umfassen die Zugänge zu Immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen sowie Vermieteten Vermögenswerten und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.
Im Geschäftsjahr 2021 belief sich im Audi Konzern die entsprechenden Werte bei den Zugängen auf
- 2,1 Mrd. EUR aus Immateriellen Vermögenswerten
- 1,9 Mrd. EUR aus Sachanlagen
- 12,0 Mio. EUR aus Vermieteten Vermögenswerten und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Die Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie betrugen somit in Summe 4,0 Mrd. EUR.
Alle dem fahrzeugbezogenen Geschäft zuzurechnenden Investitionsausgaben standen in Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit „Herstellung von CO₂-armen Verkehrstechnologien“. Auf zunächst noch nicht berücksichtigte andere Aktivitäten des fahrzeugbezogenen Geschäfts (insbesondere Motoren, Aggregate und Teilelieferungen sowie Lizenzvergaben) entfallen keine wesentlichen eigens dafür getätigten Investitionsausgaben. Die taxonomiefähigen Investitionsausgaben betrugen somit 4,0 Mrd. EUR.
Zur Bestimmung des substanziellen Beitrags wurden zunächst alle Investitionsausgaben mit unmittelbarem Bezug zu Fahrzeugen, die die Bewertungskriterien einhalten, ermittelt. Diese Investitionsausgaben wurden dann vollständig den taxonomiekonformen Ausgaben zugeordnet. Die Investitionsausgaben, die nicht eindeutig zuzuordnen waren, wurden anteilig über Verteilungsschlüssel berücksichtigt.8
Die Investitionsausgaben in Zusammenhang mit Fahrzeugen, die die Bewertungskriterien einhalten, beliefen sich auf 1,6 Mrd. EUR. Unter Berücksichtigung der DNSH-Kriterien und des Mindestschutzes waren 2021 somit 41,3 Prozent der gesamten Investitionsausgaben taxonomiekonform.
An den gesamten Investitionsausgaben des Audi Konzerns waren somit
- taxonomiefähige Investitionsausgaben:
4,0 Mrd. EUR, das entspricht einem Anteil von 100 Prozent - taxonomiekonforme Investitionsausgaben:
1,6 Mrd. EUR, das entspricht einem Anteil von 41,3 Prozent
Für vollelektrische Fahrzeuge (BEV) sind in Summe 1,3 Mrd. EUR bzw. 33,5 Prozent in den taxonomiekonformen Investitionsausgaben enthalten, davon:
- 0,6 Mrd. EUR aus Zugängen aktivierter Entwicklungskosten,
- 0,6 Mrd. EUR aus Zugängen in Sachanlagen.

Die Betriebsausgaben gemäß EU-Taxonomie umfassen die nicht aktivierten Forschungs- und Entwicklungskosten und die Aufwendungen für Instandhaltung und Reparaturen sowie kurzfristige Leasingverhältnisse.
Alle dem fahrzeugbezogenen Geschäft zuzurechnenden Betriebsausgaben stehen in Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit „Herstellung von CO₂-armen Verkehrstechnologien“ und wurden somit als taxonomiefähig klassifiziert.
Zur Bestimmung des wesentlichen Beitrags wurden zunächst alle nicht aktivierten Entwicklungskosten mit unmittelbarem Bezug zu Fahrzeugen, die die Bewertungskriterien einhalten, ermittelt. Die nicht aktivierten Entwicklungskosten, die nicht eindeutig zuzuordnen waren, wurden anteilig berücksichtigt. Dazu und bei den weiteren Betriebsausgaben verwendete der Audi Konzern die gleichen Verteilungsschlüssel wie bei den Investitionsausgaben.
An den gesamten Betriebsausgaben des Audi Konzerns waren
- taxonomiefähige Betriebsausgaben:
2,5 Mrd. EUR, das entspricht einem Anteil von 100 Prozent - taxonomiekonforme Betriebsausgaben:
0,8 Mrd. EUR, das entspricht einem Anteil von 33,4 Prozent
EU-Taxonomie-Kennzahlen spiegeln den Fortschritt bei der E-Roadmap von Audi wider
Bereits 2021 wies der Audi Konzern einen taxonomiekonformen Umsatzanteil von 12,8 Prozent aus und will diesen sukzessive erhöhen. Dazu stellt Audi sein Produktangebot konsequent in allen Kernsegmenten auf Elektrofahrzeuge um. Mit taxonomiekonformen Investitionsausgaben, insbesondere in Entwicklungsleistungen und Sachanlagen, in Höhe von mehr als 40 Prozent an den Gesamtinvestitionen im Jahr 2021 legt Audi schon heute das Fundament für eine nachhaltige Zukunft im Sinne der EU-Taxonomie. Bereits ab 2026 wird die Marke Audi ausschließlich vollelektrische Modelle neu auf den Weltmarkt bringen. Ab 2027 bietet das Unternehmen in allen Kernsegmenten E-Modelle an.
Verankerung von Environment, Social und Governance bei Audi
Die Aktivitäten von Audi gehen aber weit über die Elektrifizierung von Fahrzeugen hinaus: Audi produziert schon heute an mehreren Standorten bilanziell CO₂-neutral9 (Mission:Zero). Über den Dekarbonisierungsindex (DKI)10 fokussiert Audi auf CO₂-Emissionen entlang der gesamten automobilen Wertschöpfungskette. Ein positives Nachhaltigkeitsrating (S-Rating) ist seit 2019 bei Audi Voraussetzung für die Auftragsvergabe an Lieferant_innen und trägt bedeutend zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette bei.
Audi ist überzeugt, dass ein nachhaltiges Geschäftsmodell neben der Beachtung ökologischer Kriterien auch an der Wahrnehmung seiner sozialen Verantwortung und seiner guten Unternehmensführung gemessen wird. Im Zuge der Audi Strategie „Vorsprung 2030“ definiert das Unternehmen deshalb ESG als wichtige Säule der Strategie. So werden zunehmend ESG-Kriterien in Unternehmens- und Produktentscheidungen sowie in der Managementvergütung verankert. Neben dem DKI sind die taxonomiekonformen Umsatzerlöse gemäß EU-Taxonomie zum Beispiel seit 2022 Teil der ESG-Managementziele von Audi.
EU-Taxonomie-Berichterstattung nur ein Baustein für mehr ESG-Transparenz
Für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit im Wettbewerb veröffentlicht Audi nicht nur den kombinierten Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht und informiert darin freiwillig im Rahmen der EU-Taxonomie, sondern stellt sich zukünftig dem ESG-Rating einer unabhängigen Ratingagentur.
Für detailliertere Informationen rund um die EU-Taxonomie lesen Sie auch den Geschäftsbericht des Volkswagen Konzerns.