Hände halten einen Zettel mit der Aufschrift Human Rights

Menschenrechte

Audi beschäftigt weltweit mehr als 84.000 Menschen in den Unternehmen seiner Markengruppe und vergibt Aufträge an mehr als 12.300 Zulieferunternehmen und Geschäftspartner in 59 Ländern. Die Achtung von Menschenrechten ist daher fester Bestandteil der verantwortungsvollen Unternehmensführung, sowohl innerhalb der AUDI AG als auch im gesamten Audi Konzern, in der Lieferkette und bei den Geschäftspartnern.

Als globaler Anbieter von Premiumfahrzeugen und Mobilitätsdienstleistungen will Audi dauerhafte wirtschaftliche Werte schaffen und zugleich mit seinem Nachhaltigkeitskonzept daran arbeiten, mögliche negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft weiter zu reduzieren. Unternehmerisches Handeln geht mit zahlreichen Risiken einher. Die Wertschöpfungskette von Audi ist weltweit vernetzt und vielschichtig aufgebaut sowie an vielen Stellen mit Prozessen des Volkswagen Konzerns verwoben.

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das in Deutschland zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, werden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verbindlich umgesetzt. 

Ziel ist, dass bei allen Prozessen, die beeinflussbar sind, Menschenrechte und Umweltschutz geachtet und eingehalten werden. Die Europäische Union hat mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eine europaweite Lieferkettenrichtlinie zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten verabschiedet. Sie muss bis 2028 durch nationale Gesetze der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Für Deutschland hat dies eine Anpassung des LkSG zur Folge.

Governance

Das Verständnis der AUDI AG zu den grundlegenden Aspekten von Wirtschaft und Menschenrechten ist in den verbindlichen Audi Verhaltensgrundsätzen (Code of Conduct und Code of Conduct für Geschäftspartner), im Compliance-Management-System und in internen Richtlinien verankert. Die Grundsatzerklärung zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte beschreibt die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Erwartungen der AUDI AG und bildet den verbindlichen Orientierungsrahmen für das unternehmerische Handeln. Sie wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die menschenrechtlichen Erwartungen an Beschäftigte und Geschäftspartner werden durch verbindliche Regelwerke konkretisiert und in die relevanten Geschäftsprozesse integriert.

Audi Code of Conduct
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Volkswagen Code of Conduct für Geschäftspartner
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Grundsatzerklärung Menschenrechte der AUDI AG (Archivinhalt)
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Sozialcharta – Erklärung des Volkswagen Konzerns zu sozialen Rechten, industriellen Beziehungen und zu Wirtschaft und Menschenrechten
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Mann im Anzug (Daniel Patnaik) vor beleuchtetem Audi-Logo, Blick in die Kamera.

In Verantwortung: Menschenrechtsbeauftragter bei Audi

Als Audi Menschenrechtsbeauftragter überwacht Daniel Patnaik mit seinem Team die Angemessenheit und Wirksamkeit des menschenrechtlichen Risikomanagements innerhalb des Audi Konzerns und entlang der Lieferkette, begleitet dessen Weiterentwicklung und berichtet unmittelbar an den Vorstand der AUDI AG.

Verantwortung im Unternehmen

Als Teil des Compliance-Management-Systems liegt eine zentrale Verantwortung für das Thema Wirtschaft und Menschenrechte in der Compliance-Organisation der AUDI AG. Diese ist mit verschiedenen Funktionen, Fachbereichen und mit der Konzernkoordination in stetigem Austausch. Durch die enge Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche wird sichergestellt, dass menschenrechtliche Anforderungen frühzeitig erkannt und wirksam adressiert werden. Ein wesentliches Element zur Achtung der Menschenrechte in der Zusammenarbeit mit Lieferanten ist auch das Responsible Supply Chain Management.

Reporting und Berichterstattung

Audi veröffentlicht im Rahmen des UK Modern Slavery Act 2015 jährlich ein Statement zu getroffenen Maßnahmen und Managementansätzen gegen moderne Sklaverei.

Für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 informierte die AUDI AG in Form von Berichten zum LkSG über ihre menschenrechtsbezogenen Aktivitäten. Die gesetzlichen Berichtspflichten nach dem LkSG wurden angepasst. Die AUDI AG veröffentlicht weiterhin Informationen zu ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Slavery and Human Trafficking Statement AUDI AG
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Bericht zum LkSG AUDI AG (2024)
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Bericht zum LkSG AUDI AG (2023)
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Kontaktstellen

Bei potenziellen unternehmerischen Menschenrechtsverletzungen stehen folgende Beschwerde- und Hinweisgebermechanismen zur Verfügung:

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